Änderungen und Neuerungen, die Sie kennen sollten!
In der Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Dadurch erhöhen sich die Lohnnebenkosten.
In 2016 gilt im Westen eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 6.200,00 Euro (jährlich also 74.400,00 Euro). Im Osten wird sie auf monatlich 5.400,00 Euro (somit 64.800,00 Euro jährlich) festgesetzt.
2. Höhere Krankenversicherungsbeiträge
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