Wer klug ist, sorgt vor!
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Vorsorge für den Notfall oder im Hinblick auf eine mögliche altersbedingte Geschäftsunfähigkeit sollte kein Tabuthema sein. Durch Vorsorgeregelungen in Form der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung oder des Patiententestaments gibt es Möglichkeiten, frühzeitig zu regeln, wer Sie vertreten soll und welche Maßnahmen Sie wünschen, wenn Sie krankheitsbedingt selbst nicht …