Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer für Sie einsetzen soll – und gegebenenfalls wen nicht. Sie können auch festlegen, welche Wünsche und Vorgaben befolgt werden sollen oder ob Sie im Pflegefall zu Hause oder im Heim betreut werden wollen.
6. Februar 2014 Archiv
Feb. 06
Die Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer Interessen für den Fall übertragen, dass Sie es selbst nicht mehr können. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend für Sie handeln und entscheiden. Das Gericht wird nur …
Anzeige von Veranstaltungen (Datum)
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5:00 PM - Infoveranstaltung Diagnose Demenz
9:00 AM - "Komm mit"- Wanderung
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10:00 AM - Flugplatzfest auf der Wiedenfelder Höhe
2:30 PM - Tanz mal wieder...
1:00 PM - Ausflug zum Rursee
3:00 PM - Kino in Kerpen, bei unseren Freunden
5:00 PM - Erste-Hilfe Kurs CuraCon-Treff
10
12:00 AM - Bier- und Weinfest in Bergheim
2:30 PM - Kirchenführung St. Remigius
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11:00 AM - Tag der geistigen Fitness am 19. September
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7:00 PM - bergheimat Vortrag Bunte Götter
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12:00 AM - 1. Bergheimer Brass- und Bigband-Festival
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