Wissenswertes
Haben Sie einen demenzkranken Angehörigen, und fragen Sie sich in diesem Zusammenhang auch bisweilen, was unternommen werden muss, wenn dieser einen Vertrag unterschrieben oder einen unsinnigen Kauf getätigt hat? Nachstehende Informationen helfen Ihnen vielleicht schon ein wenig weiter:
Grundsätzlich gilt, dass Verträge rückgängig gemacht werden können, wenn der Demenzkranke bei Vertragsabschluss geschäftsunfähig war.
…