Verwaltungsgebühr

Neben der Mitgliedsgebühr in Euro, die in der Geschäftsordnung festgelegt ist, und von denen alle Kosten, die in Euro betahlt werden müssen entrichtet werden (Telefon, Porto, Softwarelizenz etc), entrichtet jedes Mitglied auch noch eine Verwaltungsgebühr in Zeitpunkten (ZP), und zwar 4 ZP pro Monat (= 1 Stunde), die vierteljährlich automatisch von seinem Zeitkonto auf das Konto der Zeitvorsorge abgebucht wird.
Mit diesen Verwaltungsgebühren werden alle Dienstleistungen in ZP vergütet, die für den Verein erbracht werden.

Z.B. müssen erbrachte Leistungen bei den Mitgliedern, die nicht über einen online-Zugang zur Zeitbank verfügen, die erbrachten Leistungen vom Leistungsscheck auf Papier in sein Zeitkonto übertragen werden, was von einem Mitglied gegen ZP geschieht.

Präsenz auf dem Kölner Freiwilligentag 2014

Oder wenn sich die Zeitvorsorge mit ihrem Informationsstand auf einem Event präsentiert, wird die Zeit für die Standbesetzung auf ihre Zeitkonten überwiesen. Öffentliche Präsentation ist eine für die Zeitvorsorge sehr wichtige Arbeit.

Weil niemand gefunden wurde, der für die Zeitvorsorge eine moderne und leicht zu pflegende Homepage pro bono entwickeln wollte, wurde diese Website von zwei Mitgliedern (mit Hilfe des MGEPA von NRW über die KDA) entwickelt und die hierfür aufgewendeten Zeiten auf deren Zeitkonten vergütet.

Und so gibt es viele weitere Gründe für Zeiten, die für den Verein aufgewendet, und mit ZP aus diesen Verwaltungsgebühren honoroert werden.