Wohngeldreform 2023

In Zusammenarbeit mit der Stadt Recklinghausen hat die Seniorenzeitschrift REsolut eine Reihe von Informationen zur Wohngeldreform zusammengestellt. Der entsprechende Artikel erscheint in der REsolut Nr. 1/2023, Anfang März 2023. Hier informiert der Seniorenbeirat mit einem Vorababdruck:

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden. Ab 1. Januar 2023 erfolgte mit dem Wohngeld-Plus eine umfassende Wohngeldreform.
Die Bundesregierung prognostiziert mit der Wohngeldreform 2023 eine Verdreifachung der Anzahl von Menschen, die einen Antrag auf Wohngeld stellen können. Die Wohngeldstelle der Stadt Recklinghausen rechnet im Verlaufe des Jahres 2023 mit ca. 2.250 Anträgen. Hiervon entfallen ca. 56% auf Bürgerinnen und Bürger im Rentenalter.
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete, bzw. der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum, sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder. Daher kann natürlich vorab nicht genau festgelegt werden, wieviel Wohngeld es bei welcher Rente gibt. Wenn sich Seniorinnen und Senioren unsicher sind, ob ein potentieller Wohngeldanspruch besteht, kann vorab der Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW genutzt werden. www.wohngeldrechner.nrw.de
Wohngeldantrag und Hilfestellungen
Zuständig für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen Recklinghäuser Bürgerinnen und Bürger ist der Fachbereich 50 – Soziales und Wohnen.
Anträge auf Wohngeld können an der Pforte, bzw. am Empfang im Stadthaus A abgeholt werden. Der Antrag kann auch digital aufgerufen, ausgefüllt und übersendet werden. Hinweise und Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt: www.recklinghausen.de
Tipp für das Navigieren auf der Homepage der Stadt: Wenn man auf die städtische Homepage geht, ist oben rechts ein freies Textfeld, darin kann man den Suchbegriff „Wohngeld“ eingeben. Direkt der erste Suchtreffer verweist auf die Seite zum Wohngeld mit Erklärvideos, einer Schritt-für Schritt Anleitung, sowie den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Wohngeldstelle.

Auch über diese Webseite gelangt mit dem Link: Wohngeld RE  zu dem Beitrag und den Informationen der Stadtverwaltung zum Anspruch auf Wohngeld.

Ausgefüllte Anträge können im Briefkasten am Stadthaus A eingeworfen werden.

Der Wohngeldantrag umfasst insgesamt 12 Seiten. Seniorinnen und Senioren sollten sich aber nicht abschrecken lassen oder aus Scham oder falschem Stolz keinen Antrag auf Wohngeld stellen, obwohl sie dazu berechtigt wären.

Auskünfte gibt die Wohngeldstelle:

Herr Nowak: Tel.:02361/50-2109;
Frau Karakurt: Tel: 02361/50-2102;
Frau Gottschalk: Tel.Nr. 02361/50-2106.
E-Mail: wohngeldstelle@recklinghausen.de.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung im Fachbereich 50 der Stadt bieten auf Wunsch Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung an.

Herr Feja: 02361/50-2118
Frau Boermann: 02361/50-2117
Herr Rübenstahl: 02361/50-2578
Frau Mader: 02361/50-2112

Wenn es gewünscht oder notwendig ist, absolvieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Hausbesuche.

Bearbeitungszeiten der Wohngeldanträge

Obwohl die Stadt zusätzliche Vollzeitkräfte eingestellt hat, kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, diese können voraussichtlich zwischen 6 und 9 Monaten liegen. Generell ist es aber der Anspruch der Wohngeldstelle, die eingehenden Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Daher bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von telefonischen Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes Abstand zu nehmen. Die Zeit für jedes Telefonat, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Hinsicht führen, fehlt letztlich bei der Sachbearbeitung. Sofern Beratungsbedarf besteht, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich zur Verfügung.

Es ist etwas Geduld erforderlich! Die Sorge, dass den Antragstellern durch längere Bearbeitungszeiten finanzielle Einbußen entstehen ist aber unbegründet. Es erfolgt eine rückwirkende Bewilligung zum jeweiligen Monatsanfang der Antragstellung.
Text:
Annegret Grewing
Seniorenbeirat Recklinghausen
Arbeitskreis Medien

Foto: Stadt Recklinghausen