Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer für Sie einsetzen soll – und gegebenenfalls wen nicht. Sie können auch festlegen, welche Wünsche und Vorgaben befolgt werden sollen oder ob Sie im Pflegefall zu Hause oder im Heim betreut werden wollen.
6. Februar 2014 Archiv
Feb. 06
Die Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer Interessen für den Fall übertragen, dass Sie es selbst nicht mehr können. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend für Sie handeln und entscheiden. Das Gericht wird nur …
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5:00 PM - Schulung Freiwillige Seniorenbegleitung
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7:00 PM - Lesung mit Marie Adams
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12:00 AM - Stadtradeln & Aktionstag "Ohne Auto mobil"
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