In gefälschten E-Mails, die gerade im Umlauf sind, wird Empfängern ein Zahlungsrückstand vorgeworfen, wie die Polizei Niedersachsen
berichtet [http://www.polizei-praevention.de/aktuelles/automatische-kontoabbuchung-oder-lastschrift-konnte-nicht-durchgefuehrt-werden.html].
Dieser sei dadurch entstanden, dass das Konto des Empfängers nicht die notwendige Deckung aufweise. Nun seien auch Anwaltsgebühren in Höhe von knapp 50 Euro fällig. Die beigefügte „Forderungsaufstellung“ enthält Schadsoftware.
Wie immer sollten Sie bei per E-Mail verschickten Zahlungsaufforderungen äußerst kritisch sein und keine Dateianhänge öffnen. Fragen Sie im Zweifel nach, ob die Forderung vom angegebenen Versender kommt, ohne dabei die Kontaktdaten aus der E-Mail zu verwenden.
Quelle:
SICHER o INFORMIERT
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Der Newsletter des Bürger-CERT
Ausgabe vom 07.08.2014
Nummer: NL-T14/0016
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