Verwaltungsgericht:
Einscannen von Personalausweisen nicht erlaubt
06.12.2013
Liebe/r Leser/in,
das Scannen und Abspeichern von Personalausweisen ist Unternehmen nicht erlaubt – diese wichtige Entscheidung hat jetzt das Verwaltungsgericht Hannover gefällt.
Geklagt hatte ein international agierender Logistik-Dienstleister, der über eine Flotte aus mehreren tausend Fahrzeugen verfügt. Diese Fahrzeuge werden Tag für Tag an mehrere Speditionen verliehen und der abholende Fahrer muss dabei seinen Personalausweis hinterlegen. Dieser wird eingescannt und anschließend abgespeichert. Das Unternehmen agiert dabei, dass dieser Vorgang notwendig sei, um den gesamten Prozess zu überwachen und sich gegen eventuellen Diebstahl sowie andere Schadensfälle abzusichern.
Datenschützer sahen die Situation jedoch ganz anders und forderten das Unternehmen auf, die gespeicherten Daten zu löschen. Dieser Aufforderung wollte der Logistik-Dienstleister jedoch nicht nachkommen, zog stattdessen vor Gericht und dort den Kürzeren. Die Richter schreiben in ihrer Urteilsbegründung:
„Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers sei aber das unbeschränkte Erfassen der Daten und damit auch das Einscannen und Speichern durch ein Unternehmen untersagt.“ Das Verbot wurde damit begründet, dass die gespeicherten Daten leicht missbraucht werden können. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass die Daten auch wirklich missbraucht wurden – die Löschung dient lediglich dem Schutz vor Missbrauch.
Dieses Urteil dürfte auch Signalwirkung für Online-Händler haben, die zur Absicherung ihrer Geschäfte ebenfalls eine dauerhafte Kopie eines Personalausweises machen wollen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannovers ist deshalb ein erneuter Sieg für den Datenschutz.
Ihr
Tino Hahn, Chefredakteur
Dieser Artikel wurden entnommen aus dem Newsletter
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