
Zum ersten Januar 2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz PSG II in Kraft getreten.
Dieses Gestz führt zu einer Neuformulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Angehörige und Plegebedürftige werden nun mit Begriffen wie
- „Neues Begutachtungs-Assessment -NBA“,
- „Einheitlicher Einrichtungsbezogener Zuzahlungsbetrag “ und
- “ Pflegegrad 1-5 “ konfrontiert.
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