
Zum ersten Januar 2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz PSG II in Kraft getreten.
Dieses Gestz führt zu einer Neuformulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Angehörige und Plegebedürftige werden nun mit Begriffen wie
- „Neues Begutachtungs-Assessment -NBA“,
- „Einheitlicher Einrichtungsbezogener Zuzahlungsbetrag “ und
- “ Pflegegrad 1-5 “ konfrontiert.
Letzte Artikel von E.Krause (Alle anzeigen)
- Beirat für Seniorinnen und Senioren der Stadt Herne - 8. Januar 2026
- Aberglaube zum Jahreswechsel - 29. Dezember 2025
- Der Christbaum ist der schönste Baum - 25. Dezember 2025