125 Euro und nun?

Informationsveranstaltung zum Entlastungsbetrag gem. §45b SGB XI für Menschen mit Pflegegrad.

Haben Sie einen Pflegegrad oder kennen eine Person mit Pflegegrad? Kennen Sie den Entlastungsbetrag gem. § 45b SGB XI? Wissen Sie wofür und wie Sie den Betrag nutzen können?

Ab Pflegegrad 1 steht Personen, ohne das man einen Antrag stellen muss, ein monatlicher Betrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung. Dieser ist für die Unterstützung der pflegebedürftigen Person in ihrem Alltag gedacht. Auch Angehörige sollen damit entlastet werden. Wir Informieren über den Entlastungsbetrag und wofür Sie ihn verwenden können.

Informationsveranstaltung am 1.März 2023 im DRK-Kreisverband, Harkortstr. 29, 44652 Herne

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E.Krause
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