
Zum ersten Januar 2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz PSG II in Kraft getreten.
Dieses Gestz führt zu einer Neuformulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Angehörige und Plegebedürftige werden nun mit Begriffen wie
- „Neues Begutachtungs-Assessment -NBA“,
- „Einheitlicher Einrichtungsbezogener Zuzahlungsbetrag “ und
- “ Pflegegrad 1-5 “ konfrontiert.
Letzte Artikel von E.Krause (Alle anzeigen)
- Herner Gesundheitswoche 2026 - 22. Februar 2026
- Mit Schwung in die neue Amtszeit - 19. Februar 2026
- Wer hat eigentlich den Karneval erfunden? - 23. Januar 2026