Wohngeld – 50 plus
(für https://unser-quartier.de/kali50plus/wohngeld/)
Was verbirgt sich hinter dem sogenannten Wohngeld?
Der demographische Wandel ist in Deutschland im vollen Gange. Das heißt, in Deutschland geht der Trend hin zu einer alternden Gesellschaft. Nach Berechnungen werden 2020 die 50- bis 60-Jährigen, die zahlenmäßig stärkste Bevölkerungsgruppe bilden. Wenn die normale Altersrente nicht ausreicht, um die Miete bzw. Eigentumswohnung oder auch Haus zu finanzieren, dann kann das sogenannte Wohngeld beantragt werden.
Als Wohngeld werden in Deutschland solche Leistungen des Staates bezeichnet, mit welchen dieser seine einkommensschwachen Bürger finanziell unterstützt. Ziel des Staates ist es hierbei, dass die Sicherung der Mietzahlung – der Mietschutz – gewährleistet ist. Die staatliche Unterstützung gilt außerdem für selbstgenutztes Wohneigentum. Diese Unterstützungsleistung wird auch Lastenzuschuss genannt.
Wer kann Wohngeld vom Staat beanspruchen?
Anspruch auf Wohngeld haben nur solche Personen, die nicht bereits andere staatliche Hilfsleistungen, wie beispielsweise die Altersgrundsicherung, beziehen. Die Grundsicherung des Alters ist so berechnet, dass sie ohnehin schon sämtliche Kosten des Wohnens abdeckt. Die Zahl der Anspruchsberechtigten wird dadurch eingeschränkt.
Ob Sie Wohngeld beantragen können und – wenn ja – in welcher Höhe, ist durch folgende Faktoren bestimmt:
- Nur Mieter und Eigentümer von privatem Wohnraum können vom Staat Wohngeld beziehen
- Wohngeld kann von Mietern oder Eigentümern nur dann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die Mietkosten zu decken
- Die Höhe des Gesamteinkommens wird bei der Berechnung des Wohngelds berücksichtigt
- Das Wohngeld ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder und der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Belastung
- Es ist nicht entscheidend, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob dieser öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist
Warum sind Menschen im Rentenalter häufig auf Wohngeld angewiesen?
Gründe hierfür, gibt es verschiedene. Der wahrscheinlich häufigste Grund, ist die nicht ausreichende Altersrente. Es kann aber auch der Fall sein, dass Rentner Pensionen, Renten oder andere Einkommen beziehen, die den Komplettbezug einer Grundsicherung im Alter ausschließen. Ein anderer Grund kann zum Beispiel sein, dass nur die explizite staatliche Unterstützung zur Sicherung eines bedarfsgerechten und angemessenen Wohnraums benötigt wird. Mehr zum Thema Miete finden Sie hier: www.hartz4.de/miete/
Auch wenn ältere Menschen mit ihrem Einkommen die Höchstgrenze für die Grundsicherung im Alter minimal überschreiten, kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt und bewilligt werden. Im Gegensatz zur Grundsicherungsleistung kann beim Wohngeld Vermögen vorhanden sein. So ist zum Beispiel bei Alleinstehenden ein Vermögen bis 60.000 Euro und bei einem Zwei-Personen-Haushalt bis 90.000 Euro zulässig. In die Wohngeldberechnung fließen lediglich die Kapitalerträge ein. Hierzu zählen zum Beispiel die Zinsen.
Vor allem im hohen Alter, spielt die Wohnsituation eine nicht unwesentliche Rolle im Alltag der Betroffenen. Mehr als in jungen Jahren, muss die Wohnung verschiedenen, altersbedingten Einschränkungen gerecht werden. In manchen Fällen kann daher auch ein Umzug nötig sein.
Wohngeld versteht sich nicht als Almosen des Staates. Wer laut Gesetz zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen rechtlichen Anspruch. In jedem Fall ist jedoch zuerst ein Antrag zu stellen, bevor die finanzielle Unterstützung durch den Staat erfolgen kann. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts-, oder Kreisverwaltung. Nach Antragstellung muss Ihnen die zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid erteilen.
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