Ihre Rechte als Verbraucher!
Tarnen, Täuschen, Abkassieren war das spannende Thema am 9. Mai bei den „Königsgruber Gesprächen“ im Quartier Röhlinghausen. Veronika Hensing, die Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Herne und sachkundige Beraterin, hat zum Thema
Verbraucherschutz und
Wie reklamiere ich richtig
viele Fragen beantwortet, Irrtümer beseitigt und den Nerv der Besucherinnen und Besucher getroffen.
Wer ist Verbraucher?
Als Verbraucher wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder auch Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt. Diese Personen werden auch Konsumenten genannt.
Gewinnzusagen
Frau Hensing zeigte verschiedene Lockmittel der Anbieter auf, die zu einmalig schönen Kaffefahrten einladen. Persönlich adressierte Schreiben mit dem Versprechen hohe Geldbeträge oder wertvolle Sachpreise zu gewinnen.
- Bei einer Gewinnzusage haben sie Anspruch auf die Aushändigung des Gewinnes (§ 661a BGB)
- Die Durchsetzung dieses Rechtes ist aber nicht praxistauglich, da die Gewinnzusage meist nicht eindeutig genug ist.
Schnelle Kasse ohne Klasse
- Aggressive stundenlange Verkaufsveranstaltung
- Verkauf meist überteuerter Produkte mit minderwertiger Qualität
- Angebliche Sonder- und Tagespreise
- Starker Druck, vor Ort Produkte zu kaufen oder Verträge zu unterschreiben.
- Kontonummer, von der abgebucht werden soll
Aber was ist zu tun wenn man abgezockt wurde? Sich in Schweigen hüllen und zurückziehen ist nicht der richtige Weg!
Verbraucherrecht
Im Wesentlichen dreht sich das Verbraucherrecht in Deutschland immer um dieselbe Frage: Erhält der Verbraucher für sein gutes Geld eine angemessene Gegenleistung und konnte er seine Kaufentscheidung hinreichend informiert und auf Grundlage einer sachgerechten und vom Geschäftspartner nicht unfair beeinflussten Abwägung treffen? Ganz ohne Zeitdruck?
Verbraucherschutz
Verbraucherschutz geht aber weiter: So wissen viele – oft ältere – Verbraucher, die auf eher dubiosen Verkaufsveranstaltungen im Rahmen organisierter Busfahrten zum Erwerb maßlos überteuerter Kochtopf-Sets oder weitgehend nutzloser Rheumadecken überredet werden, nicht, dass man bei solchen Kaffeefahrtgeschäften ein Widerrufsrecht hat.
Widerrufsrecht
Solche Geschäfte können binnen einer gewissen Frist rückgängig gemacht werden. Das gleiche gilt für jegliche Geschäfte, die einem Verbraucher oft im Wege einer Überrumpelung an der eigenen Haustür angedient werden.
Aber Frau Hensing wies besonders ausdrücklich darauf hin, dass der Widerruf in Schriftform und per Einschreiben erfolgen soll. Weitere wertvolle Tipps folgten, die die Besucher gerne mit nach Hause nahmen.
Der Umtausch
Der Umtausch ist – anders als der Widerruf – keine gesetzliche Regelung, sondern freiwillig. Was viele Kunden nicht wissen: Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch gibt es nicht. Umtausch ist Kulanzsache und funktioniert nur, wenn der Händler mitspielt. Von Rechts wegen gilt beim Einkauf im Laden der Grundsatz: Gekauft ist gekauft.
Frau Hensing, das Team Quartier Röhlinghausen bedankt sich herzlich über Ihre reichhaltigen Tipps und Ihren spannenden Vortrag.
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