Krankenhaus – was nun?

Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt weiter ?

Die Krankenhäuser und Ärzte sind seit dem 1.10.2017 verpflichtet, auf die Bedürfnisse ihrer Patienten besonders zu achten,  nach  § 39  (1a)  SGB V   (Rahmenvertrag Entlassmanagement). Die Krankenhäuser richten nun das Entlassmanagement  überall ein.

Der Entlassplan

Schon bei der Aufnahme werden die Patientinnen und Patienten gefragt, ob sie bei der Entlassung evtl. Hilfe benötigen. Bei der Entlassung wird zusätzlich zum Arztbrief ein Entlassplan ausgehändigt. Arztbrief und Entlassplan sollen auch die nachbehandelnden Ärzte und Pflegedienste bekommen, weshalb sie dieser Weitergabe der Informationen zustimmen müssen.

Die Kranken- und Pflegekassen müssen ihre Weiterbehandlung unterstützen. Bereits im Krankenhaus sollen die Kassen über den Entlassplan informiert werden, damit für eine Anschlußheilbehandlung oder dem Pflegebedarf schon im Krankenhaus zugestimmt werden kann.

So ist eine lückenlose Versorgung sicher gestellt.

Krankenhausärzte dürfen verordnen

Es ist den Krankenhäusern in begrenztem Umfang erlaubt, Verordnungen auszustellen und eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Arzneimittel dürfen in der kleinsten Packungsgröße verschrieben werden, um die Übergangsphase von der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken. Die Verordnung darf in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen erfolgen, dies gilt auch für Leistungen wie häusliche Krankenpflege und Heilmittel.

Die Rechtsgrundlagen resultieren aus dem

Rahmenvertrag Entlassmanagement.

Checkliste für die Aufnahme und Entlassung aus dem Krankenhaus

 

E.Krause

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