Stadtentwicklung aktiv mitgestalten – Mitwirkende für Innenstadtbeirat gesucht

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Innenstadtentwicklung in Herten haben und sich aktiv einbringen wollen, haben jetzt die Gelegenheit dazu. Nach zweieinhalb Jahren endet die Amtszeit der bisherigen Mitwirkenden aus der Bürgerschaft im Innenstadtbeirat des Stadterneuerungsprojektes NEUSTART INNENSTADT. Daher sucht die Stadt zehn Personen sowie zehn Stellvertreterinnen und Stellvertreter für den nächsten Beirat. Interessierte können sich bis Donnerstag, 12. Oktober 2023, bewerben.

Der Innenstadtbeirat ist ein Begleitgremium des Stadtentwicklungsprojektes NEUSTART INNENSTADT, das als Bindeglied zwischen den Akteurinnen und Akteuren aus der Hertener Innenstadt, der Stadtverwaltung sowie den politischen Gremien fungiert. Der Innenstadtbeirat besteht zu jeweils einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern der Lokalpolitik, der lokalen Einrichtungen und Organisationen sowie der Bürgerschaft. Alle wichtigen Angelegenheiten und Einzelmaßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprozesses werden im Innenstadtbeirat vorgestellt und diskutiert. Die Mitglieder übernehmen dabei die Funktion als Botschafterinnen und Botschafter für das Stadtentwicklungsprojekt in Richtung Akteurinnen, Akteure und Bewohnerschaft.

Darüber hinaus berät und entscheidet der Innenstadtbeirat über die Verwendung der Mittel aus dem Aktionsfonds, der die Umsetzung von kleinteiligen und nicht-kommerziellen Projekten in der Innenstadt ermöglicht. Über den Aktionsfonds stehen jährlich Mittel in Höhe von 20.000 Euro für bürgerschaftliche Projekte zur Verfügung. Gefördert wird das Projekt durch Mittel der Städtebauförderung des Bundes, des Landes NRW und der Stadt Herten.

Personen, die Interesse an einer Mitarbeit im Innenstadtbeirat haben, können sich gerne bis Donnerstag, 12. Oktober 2023, beim Projektbüro NEUSTART INNENSTADT (Ewaldstraße 15) unter der Telefonnummer 02366 9360620 oder per E-Mail an innenstadtbuero@innenstadt-herten.de melden und das Bewerbungsformular zugesandt bekommen bzw. es direkt vor Ort ausfüllen. Die Auswahl der neuen Bürgerschaftsvertrerinnen und -vertreter erfolgt per Losverfahren.