Frühlingszeit = Flohmarktzeit! Sicher haben Sie noch alten Kram im Keller oder auf dem Dachboden und möchten den gerne auf dem Flohmarkt loswerden? Gut so, denn Sie benötigen dazu keinen Gewerbeschein, sollten aber mindestens 7 Jahre alt sein. Für Verkauftes brauchen Sie keine Quittungen ausstellen. Jedoch müssen Sie für Mängel, z.B. für eine defekte Lampe, aufkommen. Viel Glück!
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