Senioren Union Bergheim informiert …

In einer Zeit, in der die Medien seit langem und in vielfältiger Weise über das Thema „Flüchtlinge“ mehr oder weniger objektiv, tendenziös, wohlwollend oder kontrovers berichten und wir damit auch in unserem Lebensalltag ständig konfrontiert werden, ist es besonders wichtig, dass gerade wir Älteren besonnen bleiben. Eine Tugend die uns auch in der Vergangenheit stets ausgezeichnet hat. Wir sind gut beraten, bei der Beurteilung und Bewältigung der gegenwärtigen Situation, die eigenen Emotionen unter Kontrolle zu halten und mit kühlem Kopf die weitere Entwicklung aufmerksam weiter zu verfolgen. Die bereits geschehenen Ereignisse lassen sich nicht mehr ändern. Um die Probleme aber in den Griff zu bekommen ist es notwendig, dass nun alle Aktivitäten der politisch Handelnden von hoher staatsmännischer Verantwortung für unser Land bestimmt werden und frei von wohlklingenden aber nicht umsetzbaren Illusionen sind.

Neben dem Meinungsbild zu den vorgenannten aktuellen Ereignissen, möchten wir Ihnen mit unserem heutigen Schreiben noch einige nützliche Hinweise geben, die möglicherweise auf Ihr Interesse stoßen.

 

Schneller zum Facharzt, Vermittlung dringender Facharzttermine

Mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz, hat ab sofort jeder gesetzlich krankenversicherte Patient innerhalb von vier Wochen Anspruch auf einen Behandlungstermin bei einem Facharzt. Hierfür haben die Kassenärztlichen

Vereinigungen der Bundesländer so genannte Terminservicestellen eingerichtet, über die die Terminvermittlung organisiert wird. Die Vermittlung von Terminen in Nordrhein Westfalen erfolgt ausschließlich telefonisch unter der Rufnr.: 0211/59708990. Für eine garantierte Terminzusage innerhalb dieses Zeitraums gelten nachfolgende Regeln:

  • Es muss eine Überweisung des Hausarztes vorliegen.
    (hiervon ausgenommen sind Augen- oder Frauenärzte).
  • Auf der Überweisung muss die Dringlichkeit vermerkt sein.
  • Der Patient kann keinen Termin bei einem bestimmten Arzt verlangen.
  • Nach Anruf des Patienten bei der Servicestelle, muss diese ihm innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, der innerhalb der nächsten vier Wochen liegt
  • Die Entfernung zwischen dem Wohnort des Versicherten und der ermittelten Facharztpraxis muss zumutbar sein (max. ca. 1 Stunde unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel).
  • Kann die Vermittlungsstelle innerhalb von vier Wochen keinen Facharzttermin organisieren, muss sie dem Patienten einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten.
  • Der angebotene Termin muss vom Patienten nicht angenommen werden, allerdings ist die Vermittlungsstelle nicht verpflichtet, mehr als zwei bis drei Termine anzubieten.

Zwangstest für Auto fahrende Senioren

Der Vorsitzende der Senioren Union Deutschland, Professor Dr. Otto Wulff, hat dem Vorstoß der Kfz-Versicherer auf dem 34. Verkehrssicherheitstag in Goslar eine klare Absage erteilt. Statt ältere Menschen in ihrer Mobilität weiter einzuschränken und auszusondern, was tendenziell der Altersdiskreminierung sehr nahe käme, spricht er sich nachdrücklich dafür aus, anstelle eines auf eine bestimmte Gruppe unserer Gesellschaft ausgerichteten Selektionsprozesses, das Angebot an freiwillige Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ältere Autofahrer auszubauen. Auf diese Weise könnten in Eigenverantwortung ggf. individuelle Schwächen erkannt und Defizite durch gezielte Übungen beseitigt werden. Denkbar wäre hier, für die Teilnahme an solchen Kursen einen Anreiz zu bieten und diese mit einen Bonus bei den Kfz-Versicherungen zu verbinden, in deren Folge die teilweise exorbitanten Risikoaufschläge bei den Prämienzahlungen älterer Autofahrer reduziert werden.

Senioren lernen den Umgang mit dem Computer

Für die älteren Bürger unserer Stadt besteht die Möglichkeit, den richtigen Umgang mit dem Computer zu erlernen, oder das bereits vorhandene Wissen zu verbessern. Ein interessantes Angebot für die Älteren in unserer Gesellschaft, die mit diesem Medium nicht oder nur eingeschränkt umgehen können. Der häusliche Computer eröffnet dem Benutzer vielerlei Möglichkeiten einer sinnvollen Beschäftigung, von denen der Zugang zum Internet für Senioren wohl die Interessanteste ist. Im Vergleich zum Fernsehen ermöglicht das Internet auf vielfältige Weise die selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Geschehen und kann so, insbesondere für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität, zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen. Die Computerkurse werden seit Jahren unter Leitung von Hans-Jürgen Knabben vom „Seniorenportal Bergheim” in ehrenamtlicher Tätigkeit angeboten. Weitere Informationen sind bei Herrn Knabben unter der Rufnr.: 0171/3357218 erhältlich.
Natürlich können Sie auch das Internetcafe in der Realschule besuchen!

 

Grundsicherung in der Deutschen Rentenversicherung

Reichen die Einkünfte im Alter für den nötigen Lebensunterhalt nicht aus, besteht gesetzlicher Anspruch auf Grundsicherung. Anders als bei der Sozialhilfe, wird bei der Grundsicherung nicht auf das Einkommen der Kinder zurückgegriffen, wenn deren Jahreseinkommen 100.000,00 € nicht übersteigt. Auch wenn wir persönlich nicht betroffen sein mögen, möchten wir mit unserem Hinweis darauf aufmerksam machen, dass es sicherlich auch in unserer Stadt, möglicherweise sogar in unserer Nachbarschaft Menschen gibt, um deren Lebenssituation es nicht zum Besten bestellt ist, die aber die staatlich garantierte Hilfe nicht in Anspruch nehmen, sei es aus Unwissenheit, falscher Scham, oder weil sie denken damit Ihre Kinder zu belasten. In solchen Fällen sind Betroffene bei der Deutschen Rentenversicherung unter der Rufnr.: 0800/1000 4800 oder bei der Bundesknappschaft in Bergheim unter der Rufnr. 0800/3007004 in den besten Händen.

 

von Rolf Knöfel, Vorsitzender

 

Wir vom Seniorenportal Bergheim sagen Dank für diese Informationen und Worte…

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