Dieser Beitrag wurde uns zur Verfügung gestellt von der Senioren Union
„Die Pflegereform 2017“
Ein interessantes Thema für eine Informationsveranstaltung, zu der wir Sie am
Dienstag, dem 04.04.2017 um 15:00 Uhr in das
Hotel-Restaurant Konert, Kölner Str. 33, 50126 Bergheim, einladen.
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz hat die Pflegeversicherung grundlegend verändert und die Leistungsansprüche der Versicherten in der Regel erhöht. Kernstück der Reform ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
So wurden die bisherigen 3 Pflegestufen durch 5 neue Pflegegrade ersetzt.
Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr nach einem „Hilfebedarf in Minuten“, sondern daran, was jemand noch selbst kann und wobei personelle Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigt wird.
Dadurch erhalten auch die Pflegebedürftigen, die bisher benachteiligt wurden (u.a. demente und psychisch Kranke), einen besseren Zugang zu den Leistungen
der Pflegeversicherung.
- Wie erfolgte die Überleitung von der Pflegestufe zum Pflegegrad?
- Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
- In welchen Fällen werden die Leistungen aufgrund der Reform erhöht?
Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen Michael Franken von der Pflegekasse
der AOK Rheinland/Hamburg in seinem Vortrag.
Wir hoffen, dass die Veranstaltung Ihr Interesse findet und freuen uns auf Ihren Besuch
von Rolf Knöfel