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Jahresüberprüfung der Grabmalanlagen auf den städtischen Friedhöfen.

In den nächsten Tagen beginnt das Friedhofspersonal mit der von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmalanlagen auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Bergheim. Nach der Friedhofssatzung der Kreisstadt Bergheim hat der/die Nutzungsberechtigte der Grabstätte für eine dauerhafte Standsicherheit des Grabmales Sorge zu tragen.
Ergeben sich Beanstandungen, wird der Nutzungsberechtigte der Grabstätte angeschrieben und das Grabmal mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Grabmale, die umzustürzen drohen, müssen aus Sicherheitsgründen vom Friedhofspersonal umgelegt werden. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung unter den Telefonnummern (0 22 71) 89-606, 89-616 und 89-793. 
E-Mail: friedhofsverwaltung@bergheim.de

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