Sonne, Wind, Aufpassen …

Sonnenschutz


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10 – 15 Minuten täglich sollten wir unseren Körper der Sonne aussetzen, um ihn mit genügend Vitamin D zu versorgen. Wer länger in der Sonne bleiben möchte, braucht eine schützende Sonnencreme. Diese sollte sowohl einen UVA Schutz haben, als auch UVB. Ersteres sind die langwelligen Strahlen, die tief in die Haut eindringen und sie dort schädigen, zweites sind die kurzwelligen Strahlen, die vor allem für Sonnenbrand führen. In der EU sind diese Cremes mit bis zu 5 Sternen ausgezeichnet, Sie sollten zum UVA Schutz mindestens eine mit 4 Sternen wählen.
Für UVB Schutz, auch Lichtschutzfaktor genannt, wird 50+ empfohlen. Sehr empfindliche Hauttypen können zusätzlich UV Kleidung tragen und Sonnenhut.
Übrigens: Die Flasche vom letzten Urlaub muss in den Müll.
Und nun genießen Sie die Sonne!
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von Gertrud Breuer

Bitte lächeln! Hilft!

Kann passieren…
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Ein Patient kommt zum Augenarzt. “Bitte helfen Sie mir, mein rechtes Auge zwinkert.”
Der Augenarzt schaut sich das Auge an und sagt: “Ja, es zuckt ab und zu. Aber das ist doch nicht so schlimm.”
“Habe Sie eine Ahnung…” ereifert sich der Patient. “Immer wenn ich in der Apotheke ein Päckchen Aspirin verlange, bekomme ich Kondome!”

 

Schlank – Tipps für Faule …


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Wer keine Lust auf Sport hat oder nicht mehr so fit ist… hier kommt eine gute Nachricht: Wer am Tag 3 – 8 Tassen grünen Tee trinkt, verliert dadurch 183 Kalorien. Das liegt an den im grünen Tee enthaltenen Polyphenolen, die helfen, den Fettgehalt im Körper zu reduzieren. Sollte bei dem Wetter ja möglich sein…
Zappeln kann 360 Kalorien am Tag verbrennen. Also werden Sie zum Zappelphilipp.
Mit den Füßen tippeln, den Po anspannen und loslassen, mit den Beinen schaukeln. Gut im Sitzen möglich. Schwitzen kann bis zu 500 Kalorien in 30 Minuten verbrennen. Bloßes Dasitzen in der Sauna hilft dabei, der Effekt ist noch größer, wenn man sich dabei einwickelt. (Nur für Leute mit gutem Kreislauf)
… Da kann man sich gleich wieder ein Stückchen Torte gönnen…


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von Reni Petersen

City-Fest und Tag der Vereine, ein Erfolg!

Ein Rundgang vom Seniorenportal Bergheim über die Fussgängezone.
Besuch der Vereine. Neue Kontakte geknüpft!

Ob Sport, Musik, Sozial …, ein Erfolg auf ganzer Ebene!

Dank an die Vereine, Dank an die Geschäftsleute, Dank an die Stadt Bergheim sagt das Seniorenportal Bergheim.

Schaut mal in unsere Bildergalerie …

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Neue Information

Patientenverfügung sollte man machen…

 

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB). Sie können die Patientenverfügung auch um Bitten oder bloße Richtlinien für eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und das Behandlungsteam ergänzen. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an eine bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreterin oder einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.
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Was soll in meinem Sinne geregelt werden.

Patientenverfuegung zum runterladen …

 

Gefährliche Sommerhitze …

Ich wende mich hiermit an alle Hundebesitzer. Als ich gestern einkaufen wollte, entdeckte ich zufällig auf dem Parkplatz ein Auto aus dem jämmerliches Hundewinseln zu hören war. Das dunkle Auto stand in der prallen Sonne und hatte alle Fenster geschlossen. Der kleine Hund war schon in Panik, die Augen weit aufgerissen, Zunge sehr lang.  Ausgerechnet am Morgen hatte ich in Facebook von einem tödlichen Ausgang gelesen, wo der Hund im Auto starb, bevor die Polizei die Scheibe aufschlagen konnte. Ich konnte dann im Supermarkt den Besitzer ausfindig machen und diese Sache ist glimpflich verlaufen. Aber der Mann war leider nicht einsichtig und meinte, wäre ja nur 15 Minuten weg gewesen. Dabei kann bereits diese Zeitspanne zu einem Kreislaufkollaps oder Hitzschlag führen. Wir wollen doch auf keinen Fall das Risiko eingehen, dass unsere treuen Begleiter so einen qualvollen Tod erleiden müssen.
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von Gertrud Breuer

Kraftlos …

Schlappi…
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Kommt ein Patient zum Arzt und sagt: ” Sie haben mir doch letzte Woche dieses Stärkungsmittel verschrieben.”
Fragt der Arzt: “Wirkt es nicht, wie gewünscht?”
Darauf der Patient: “Keine Ahnung… ich bekomm´s nicht auf!”

Welches ist dein Element?

 

“Jeder ist ein Genie! Aber wenn du einen Fisch danach beurteilst, ob er auf einen Baum klettern kann, wird er sein ganzes Leben glauben, dass er dumm ist”
ALBERT EINSTEIN
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Es war einmal ein kleiner Schuljunge, der stets sein Bestes gab. Eigentlich brachte er meistens gute Noten nach Hause, nur das Auswendiglernen von Texten lag ihm überhaupt nicht. So kam es, dass sein Griechischlehrer ihm prophezeite: “Aus dir wird nie was Rechtes werden!”
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Der Junge war niemand geringeres als Albert Einstein – der zu dem bedeutendsten Physiker aller Zeiten wurde. Zu einem Mann, der als Genie in die Geschichte eingehen sollte.

Aus einem Fisch wird auch mit viel Übung kein Affe. Damit meine ich, dass du dein Element finden musst, um deine Talente zu entdecken. Fokussiere dich nicht auf deine Schwächen… niemand kann alles! Fördere deine Stärken und sei stolz darauf.

von Reni Petersen

Trinkgeld gefällig – und wenn ja, in welcher Höhe?

Egal, ob man in Urlaub fährt oder daheim einen Handwerker benötigt, immer wieder kommt die Frage auf, ob und in welcher Höhe ein Trinkgeld angebracht ist.

 

Kellner

Fällt der Service zur vollen Zufriedenheit aus, sind 5 % bis 10 % des Rechnungsbetrages angemessen. Im Einzelnen gilt hier: bei geringeren Rechnungsbeträgen sollten es eher 10 % sein, bei recht hohen Summen reichen auch 5 %.

 

Zimmermädchen

Ein Trinkgeld zwischen 2 EUR und 5 EUR wird – je nach Reinigungsaufwand und Verweildauer – als ausreichend erachtet. Obwohl die Zahlung eines Trinkgeldes erst am Ende eines Aufenthalts gegeben werden sollte, empfiehlt es sich bei längeren Besuchen, zwischendurch mittels einer „Teil“-Zahlung zu motivieren.

 

Gepäck-Träger

Hier lautet die Empfehlung, bei An- und Abreise je Gepäckstück 2 EUR Trinkgeld bereit zu halten.

 

Taxifahrer

Grundsätzlich sind 5 % bis 10 % des Fahrpreises einzukalkulieren. Handelt es sich um sog. Ortsfahrten, reichen 1 EUR bis 2 EUR.

 

Barkeeper

Etwa 1 EUR pro Getränk ist angemessen.

 

Garderobiere

Empfohlen wird je nach Anzahl der abgegebenen Kleidungsstücke ein Betrag zwischen 50 Cent und 2 EUR.

 

Toilettenfrau

Befinden sich die sanitären Anlagen in einem einwandfreien Zustand, ist ein Trinkgeld zwischen 50 Cent und 1 EUR angemessen.

 

Friseur

In diesem Berufszweig wird sehr oft ein geringes Grundgehalt gezahlt, weil der Arbeitgeber davon ausgeht, dass seine Angestellten ein Trinkgeld erhalten. 10 % des Rechnungsbetrages werden daher als Trinkgeld empfohlen.

 

Handwerker

Hier ist es eher unüblich, ein Trinkgeld zu geben. Handwerker freuen sich jedoch immer über einen Kaffee oder ein Kaltgetränk im Sommer.

 

Müllmänner

Wenn sie bei der Stadt angestellt sind, dürfen Müllmänner kein Bargeld annehmen. Ihnen kann man mit Kaffee, Pralinen oder Wein aber eine Freude machen.

 

Paketbote

Haben Sie einen aufmerksamen Zusteller? Bringt er auch ein unhandliches oder schweres Paket bis an die Wohnungstür im fünften Stock? Dann sind einmal im Jahr 10 EUR Trinkgeld angemessen.

 

Putzfrau

Ist die Putzfrau im Rahmen eines Minijobs fest angestellt, so besteht die Möglichkeit, ihr ein 13. Monatsgehalt zu zahlen. Ansonsten wird empfohlen, einmal im Jahr (in der Regel Weihnachten/Silvester/Urlaubszeit) einen Betrag zwischen 20 EUR und 40 EUR oder ein kleines Geschenk zu geben

Bitte lächeln: Heute ein Fußballwitz

Das Team beginnt schon im Flieger mit dem Training. 
Die Maschine fängt an zu wackeln. Der Pilot sagt zur Stewardess:
“Sorgen Sie mal bitte dort hinten  für Ordnung!”
Nach 2 Minuten ist alles still.
Der Pilot fragt sie, wie sie das geschafft habe und sie sagt:
“Ich sagte: Jungs… heute ist so schönes Wetter, wollt ihr nicht draußen spielen?

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