Heiliger Horror –

Jetzt grinsen sie wieder überall zum Gruseln schön: Die leuchtend orangen Kürbisköpfe. Halloween steht vor der Tür, ein Fest, das auch bei uns langsam aber gewaltig in Mode kommt. Irische Siedler nahmen den uralten Brauch einst mit in ihre neue Heimat, die USA.

Er geht zurück auf die Sage von Jack o’ Lantern, einem alten Fiesling, den nicht einmal der Teufel bei sich in der Hölle haben wollte. Seitdem spukt Jack auf der Suche nach einem schönen Plätzchen herum. Ein ausgehöhlter Kürbis mit einem glühenden Stück Kohle vom Höllenfeuer dient ihm als Lampe. Halloween geht auf das keltische Fest „Samhain“ zurück, das endgültig den Beginn der finsteren Jahreszeit einläutete. Im Mittelalter wurde daraus der christliche „All Hallowed Evening“ – unser Allerheiligen.

Süßes oder Saures?

Die Menschen glaubten, dass in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November ihre Toten zurück auf die Erde kommen und stellten ihnen Speisen und Getränke bereit. Davon profitierten natürlich die Armen, die sich die milden Gaben heimlich unter den Nagel rissen. Heute noch ziehen die Kinder – die hungrigen Lumpengestalten aufs Korn nehmend – gruselig verkleidet von Haus zu Haus und sammeln Süßes.

In den letzten Jahren habe ich immer wieder Nachbarn erlebt, die die hoffnungsfrohen kleinen Geister mit ihren Sammelbüggeln eiskalt wegschickten – mit Verweis auf St. Martin, der ja erst um den 11. November herum den Laternenzug durchs Dorf anführt. Der Heilige, der einst mit einem Armen seinen Mantel teilte, ist sicher ein gutes Vorbild für die Mildtätigen. Aber wir sind schließlich Rheinländer und lassen keine Gelegenheit aus, uns zu verkleiden und Süßigkeiten nachzujagen. Auch wenn es also in den nächsten Wochen zweimal an der Haustür klingelt – einfach mal ein Auge zudrücken und den Kindern eine kleine Freude machen.

Von Andrea Floß

Neue Broschüren zur “Männergesundheit”

Wissensreihe informiert zu den Themen Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Work-Life-Balance

Studien zur Männergesundheit zeigen, dass sich Männer vielfach nicht ausreichend um ihre Gesundheit kümmern und Schwierigkeiten haben, passende Gesundheitsinformationen zu finden, zu beurteilen und zu nutzen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Stiftung Männergesundheit haben daher ihre gemeinsame „Wissensreihe Männergesundheit“ erweitert: Drei neue Broschüren informieren zielgruppenspezifisch zu den Themen Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Work-Life-Balance.

Onlineportal informiert

Hierzu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Männer gehen seltener zum Arzt als Frauen. Sie führen ein teilweise risikoreicheres Leben, trinken mehr Alkohol, ernähren sich ungesünder und nehmen seltener an gesundheitsfördernden Angeboten teil. Es ist deshalb wichtig, relevante Informationen auch ‚an den Mann‘ zu bringen. Die ‚Wissensreihe Männergesundheit‘ ist im Hinblick auf Sprache und Optik auf das Rezeptionsverhalten von Männern zugeschnitten und somit eine beliebte Informationsquelle, die unser umfassendes, qualitätsgesichertes Onlineangebot www.maennergesundheitsportal.de ergänzt.“

Um die Sensibilität von Männern für ihre Gesundheit zu erhöhen und ihr Präventionsbewusstsein zu stärken, hat die BZgA gemeinsam mit der Stiftung Männergesundheit die Hefte der „Wissensreihe Männergesundheit“ aufgelegt. Sie wurden unter der wissenschaftlichen Leitung ausgewiesener Fachexpertinnen und -experten, basierend auf den aktuellen Leitlinien, entwickelt. Neben den drei neuen Heften gibt es bereits Broschüren zu den Themen Bluthochdruck, Burnout, Diabetes mellitus, Herzinfarkt und Übergewicht.

Kostenlose Bestellung der Hefte „Wissensreihe Männergesundheit“ über:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien
Fax: 0221/8992257
E-Mail: order@bzga.de

Die Broschüren stehen außerdem zum Download bereit unter:
www.maennergesundheitsportal.de und www.stiftung-maennergesundheit.de

Ein Faktenblatt mit aktuellen Daten zur Männergesundheit in Deutschland finden Sie unter: www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/maennergesundheit/

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und können die persönliche Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt sowie durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal nicht ersetzen.

Männliche Vorlesepaten für Jungs gesucht

STADT.BIBLIOTHEK.BERGHEIM unterstützt Ehrenamtler

Laut einer Studie der Deutschen Bahn Stiftung und der Wochenzeitung „Die Zeit“ zum Thema Vorlesen, entgeht einem Fünftel aller Kinder in Deutschland die Vorlese-Erfahrung, da ihnen zu Hause nicht vorgelesen wird. Dabei ist Vorlesen ein essentieller Bestandteil für die Sprachentwicklung eines jeden Kindes, legt einen wichtigen Grundstein für die spätere Schulbildung und schafft eine geborgene Nähe zwischen Kind und Vorleser.

Die Stadtbibliothek Bergheim hat sich das Vorlesen ganz groß auf die Fahne geschrieben. Neben zahlreichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, sind in ihrem Auftrag über 30 qualifizierte Vorlesepatinnen und Vorlesepaten unterwegs, die regelmäßig in Kindergärten oder auch in der Stadtbibliothek vorlesen.

Eine neue Vorlesereihe „Paules Geschichten für Jungs“, richtet sich ganz gezielt an die kleinen männlichen Zuhörer. Weibliche Lesevorbilder gibt es viele: zu Hause die Mütter, im Kindergarten die Erzieherinnen und in der Schule die Lehrerinnen. Für die Leseförderung von Jungs sind jedoch männliche Lesevorbilder unerlässlich. Sie wählen andere Geschichten aus und bieten Jungs andere, neue und wichtige Identifikationsmöglichkeiten.

Daher sucht die Stadtbibliothek Männer, die Lust haben ein Mal monatlich samstags in der Stadtbibliothek vorzulesen. Die Stadtbibliothek unterstützt in der Auswahl der Bücher und bietet regelmäßig Treffen und Workshops für ihre Vorlesepaten an.

Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Stadtbibliothek Bergheim, Konrad-Adenauer-Platz 1, 50127 Bergheim, Tel.: 02271/89-380, Email: stadtbibliothek@bergheim.de.

Ansprechpartnerin ist Lisa Joos

 

Die Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie Ihren Willen beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr selbst äußern können, können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Jeder Mensch hat das Recht, für sich selbst zu entscheiden, welche lebensverlängernden Maßnahmen dann getroffen werden sollen. Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche lebensverlängernde Behandlung Sie im Ernstfall wünschen. Sie kommt natürlich erst dann zum Einsatz, wenn Sie sich selbst etwa aufgrund eines schweren Unfalls, einer Demenzerkrankung oder eines Komas nicht mehr selbst äußern können. Die Patientenverfügung ist freiwillig und kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Es empfiehlt sich, einen Ansprechpartner Ihres Vertrauens zu bestimmen und Ihre Wünsche und Lebenseinstellungen schon vorher mit ihm zu besprechen.
Die Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie auffindbar ist.
Daher ist es ratsam, sie in mehrfacher Ausführung bei den persönlichen Unterlagen, dem Bevollmächtigten, dem Hausarzt und gegebenenfalls im Krankenhaus oder Pflegeheim zu haben. Damit die Verfügung verbindlich wirksam werden kann, sollte möglichst genau beschrieben sein, in welchen Fällen sie konkret zur Anwendung kommen soll. Die Ärzte müssen Ihren Willen umsetzen, Sie können ihnen aber auch einen gewissen Auslegungsspielraum zugestehen.

Das Bundesministerium für Justiz stellt Ihnen verschiedene Formulierungsvorschläge zur Verfügung, unter denen Sie das für Sie in Frage kommende auswählen können.

Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht, dazu weitere Informationen

 

Was gehört in eine Patientenverfügung?

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Beispiel für die Eingangsformel: „Ich (Name, Geburtsdatum, Anschrift) bestimme in dieser Patientenverfügung meinen Willen für den Fall, dass ich diesen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen kann…“
  • Angabe der Situationen, in denen die Patientenverfügung konkret gelten soll
  • Angaben zu gewünschten lebenserhaltenden Maßnahmen, medizinischer Behandlung, künstlicher Ernährung, eventuell eine Erklärung zur Organspende, Sterbeort und Begleitung
  • Datum und Unterschrift

 

Die Pflegeberatungsstelle der Kreisstadt Bergheim berät Sie gerne zu diesem Thema.

Kontakt: Frau Eva Brandt-Fischer, Tel.: 02271/89-525

Neuer Kurs “Fit im Quartier”

Fit werden und bleiben im Alter

Jeden Montag zwischen 17:45 und 18:45 Uhr heißt es im Quartiersbüro Niederaußem in der ehemaligen Paulusschule jetzt “Fit werden und bleiben im Alter”.  Alle interessierten Senioren sind hierzu eingeladen. Das Gymnastikangebot findet in Kooperation mit dem Verein Erftstolz Niederaußem und dem Kreissportbund Rhein-Erft statt.

Anmeldungen unter 02271/757200

Neue Termine von “Gemeinsam gegen Einsam”

Soziales Netzwerk und Bergheimer Alzheimer Gesellschaft laden ein

Frühstückstreff, Sitzgymnastik, Rücken-Fit, Ausflüge, Besichtigungen, Tanznachmittage und Beratung in besonderen Lebenslagen für 55-plus gehören zum Angebot des Sozialen Netzwerks “Gemeinsam gegen Einsam”.  Kommen Sie doch vielleicht einmal zum Aktions- und Spielenachmittag (15 Uhr) jeden 1. und 3. Dienstag im Monat oder besuchen Sie den Offenen Singkreis mit Akkordeonbegleitung. Neu der Bastel- und Handarbeitstreff. In der Weihnachtszeit gibt es eine Weihnachtsfeier und einen Ausflug zum Weihnachtsmarkt in Bad Münstereifel

Treffpunkt zum Kennenlernen ist montags 9:30 Uhr im Bürgerzentrum FuNTASTIK,
Meissener Str. 7, 50126 Bergheim.

Informationen über weitere Angebote im FunTASTIK  erhalten Sie im Stadtteilbüro Südwest,
Meissener Str. 7 ,  Tel.: 02271/ 983 777                                             

Familienberatung: donnerstags  9:00 – 11.30 Uhr.

Ansprechpartner für die einzelnen Angebote:

Netzwerk-Frühstück               Anni Wilbertz                              T.:02271-42451

Alzheimer Gesellschaft                    Anni Wilbertz                     T.:02271-42451

Rücken-Fit                              Anni Wilbertz                             T.:02271-42451

Singkreis                                Rudolf Mauer                     T.:02271-41967

Spiele- u. Aktionsnachmittag Irmgard Vetter, Edith Kasdorf

Handarbeitstreff                  Helga Kalboussi                   T.:02161-4775775

Programm                                       Anni Wilbertz                             T.:02271-42451

 

Die Bergheimer Alzheimer Gesellschaft veranstaltet zusätzlich Cafés für Demenz-Kranke in den AWO-Seniorenzentren.

Beratung und Entlastung von Angehörigen im häuslichen Bereich auf Anfrage.

Info unter www. alzheimer-bergheim.de

Auskunft zur Pflegeberatung erteilt in der Stadt Bergheim
Frau Eva Brandt-Fischer; Tel.: 02271/89525

 

Hier alle Termine zum Download:

IV. Quartal 2017

                   

 

Ist ein Testament notwendig?

Niemand denkt gern an den eigenen Tod und doch ist es wichtig, seinen letzten Willen in einem Testament zu dokumentieren – egal, wie groß das Vermögen ist. So können Sie sicher sein, dass die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, bedacht werden und die Dinge in Ihrem Sinne geregelt und fortgeführt werden. Dies schafft Klarheit für Ihre Hinterbliebenen und hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Vererbt werden können Vermögen in Form von Geldwerten (Giro- und Sparkonten, Versicherungen, Wertpapiere, Aktien sowie Bausparverträge), aber auch Grundbesitz (Wohnungen, Häuser, Grundstücke) sowie Sachwerte wie Schmuck, Möbel oder Autos. Eventuelle Schulden, Darlehen und Hypotheken werden mitvererbt. 

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hierbei werden ausschließlich Blutsverwandte und Ehegatten berücksichtigt. Wenn Sie Ihr Vermögen individuell aufteilen wollen, sollten Sie in jedem Fall ein Testament machen. Neben Ehegatten, Kindern und weiteren Angehörigen können Sie so auch Ihren Lebensgefährten, Patenkinder, Freunde, Bekannte, hilfsbedürftige Personen oder gemeinnützige Organisationen bedenken. 

Wenn Sie keine Angehörigen haben, erbt der Staat. Dem können Sie mit einem Testament entgegenwirken und klar festlegen, wem Sie wieviel und unter welchen Bedingungen hinterlassen. Mit einer testamentarischen Begünstigung können auch Pflichten verbunden sein, wie etwa die Grabpflege oder die Betreuung nahestehender Personen.

Wenn Sie sich unsicher sind, empfiehlt es sich in jedem Fall juristischen Rat einzuholen.  So haben Sie die Gewissheit, Ihren letzten Willen eindeutig und rechtlich korrekt niedergelegt zu haben.

Die gesetzliche Erbfolge

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind nur Ehegatten und Blutsverwandte erbberechtigt. Adoptivkinder und nicht-eheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Die Reihenfolge er Erbberechtigten richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:

  • Verwandte 1. Ordnung sind direkte Abkömmlinge wie Kinder und nachrangig Enkel und Urenkel.
  • Verwandte 2. Ordnung sind die Eltern und nachrangig Geschwister und deren Kinder (also Nichten und Neffen).
  • Verwandte 3. Ordnung sind die Großeltern, nachrangig Onkel und Tanten sowie deren Kinder (Cousins und Cousinen).
  • Verwandte 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und nachrangig deren Abkömmlinge.

Die Rangfolge ist wichtig, denn es erben immer nur die nächsten Verwandten. Wenn ein Verwandter 1. Ordnung vorhanden ist, erben die der zweiten und dritten Ordnung nicht. Hinterbliebene Ehepartner erben in jedem Fall, da sie außerhalb dieser Hierarchie stehen. Hat eine Zugewinngemeinschaft bestanden, erbt der hinterbliebene Ehepartner 50 % des Vermögens, bei Kinderlosen sind es 75 %. Der Rest fällt den Erben zweiter Ordnung zu. Bei Gütertrennung erbt der Partner gleichberechtigt neben den Kindern.

Falls Sie auf ein Testament verzichten und die gesetzliche Erbfolge greift, werden beispielsweise Ihre Enkel nicht bedacht. Zudem haben unverheiratete Partner keinen Anspruch auf ein Erbe. Auch Freunde und entfernte Verwandte spielen keine Rolle. Dies kann zu Streitigkeiten führen: Wollen die Kinder beispielsweise das Haus verkaufen, der hinterbliebene Ehepartner kann sie aber nicht auszahlen, kommt es vielleicht zu einer Zwangsversteigerung und der Ehepartner muss ausziehen.

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie in jedem Fall ein Testament machen. Dies kann aber nicht den Pflichtteil bestimmter Angehöriger ausschließen. Dieser entspricht der Hälfte dessen, was dem Erben ohne Testament gesetzlich zusteht. Der Pflichtteil, der spätestens drei Jahre nach Bekanntwerden geltend gemacht werden muss, kann nur durch einen notariellen Erbverzicht oder einen außerordentlichen Härtefall außer Kraft gesetzt werden.  

Die Erbschaftssteuer

In dem Moment, in dem Sie etwas vererben, fällt Erbschaftssteuer an. Wenn der Wert  sogenannten Freibeträge übersteigt, müssen die Erben zahlen. Somit fällt auch stets ein Teil Ihres Nachlasses den Staat. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach der Steuerklasse der Erben und der Höhe der Erbschaft. Je enger der Verwandtschaftsgrad ist, desto niedriger ist der Steuersatz und umso höher der Steuerfreibetrag.

Seit dem 1. Januar 2009 ist ein geändertes Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht in Kraft, bei dem die Freibeträge für Ehepartner und nahe Verwandte angehoben wurden. Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, wird außerdem das Betriebsvermögen privilegiert behandelt – hier sind grundsätzlich 85 % des Vermögens von der Erbschaftsteuer befreit.

Formale Vorschriften für ein Testament

Damit Ihr letzter Wille wirksam werden kann, müssen Sie einige formale Vorschriften beachten:

  • Das eigenhändige, privatschriftliche Testament können Sie an jedem Ort und zu jeder Zeit handschriftlich selbst verfassen. Die Niederschrift muss in jedem Fall mit Vor- und Nachname sowie Ort und Datum unterzeichnet sein. Testamente, die am Computer oder mit Schreibmaschine geschrieben und nur mit der Unterschrift versehen sind, sind ungültig. Änderungen oder Ergänzungen müssen Datum und Unterschrift enthalten, da immer nur die neueste Fassung gilt. Sie können Ihr Testament bei sich oder einer Vertrauensperson aufbewahren, oder aber auch beim Amtsgericht in amtlicher Verwahrung geben. So ist sichergestellt, dass das Testament gefunden und eröffnet werden kann.
  • Das notarielle oder öffentliche Testament wird mit Hilfe eines Notars gegen eine Gebühr verfasst und beim Amtsgericht verwahrt. So lassen sich auch komplizierte Erbfragen korrekt regeln. Der Notar muss sich vor der Beurkundung von der Testierfähigkeit des Erblassers überzeugen, was Fälschungsvorwürfe und Anfechtungen erschwert. 

Vergessen Sie auch nicht, eine passende Überschrift und Angaben zu Ihrer Person (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitz) zu machen. Unterschrift und Datum gehören ans Ende des Dokuments. Über den Aufbewahrungsort können Sie frei entscheiden. Empfehlenswert ist eine die Hinterlegung beim Nachlassgericht gegen eine einmalige Gebühr. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird. Seit dem 1. Januar 2012 gibt es auch ein zentrales Testamentsregister in Berlin.

Falls die Abwicklung sich schon im Vorhinein kompliziert darstellt oder eine größere Erbengemeinschaft bedacht wird, empfiehlt sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Dieser kann eine Person oder Organisation Ihres Vertrauens sein oder durch das Nachlassgericht bestimmt werden.

Testamentsarten

Das gemeinschaftliche Testament (Ehegattentestament)

Eheleute können ihren letzten Willen gemeinsam aufsetzen – eigenhändig oder notariell. Das Testament muss von beiden unterschrieben werden.

 Das Berliner Testament

Bei dieser wechselseitigen Verfügung setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerbe ein und legen fest, wem nach dem Tod des Hinterbliebenen der Nachlass zufallen soll – etwa den Kindern oder einer gemeinnützigen Organisation. Um in diesem Fall die zweifache Erbschaftssteuer zu sparen, empfiehlt es sich, die Schlusserben schon festzulegen und dem hinterbliebenen Gatten ein Nießbrauchrecht einzuräumen.

 Vertrag zugunsten Dritter (Schenkungsvertrag)

Dabei gehen die Vermögenswerte eines Bankguthabens oder Wertpapierdepots nach dem Tod an eine festgelegte Person oder Organisation über und sind damit nicht Teil des Nachlasses. Der Vertrag muss von dem Begünstigten offiziell angenommen und unterzeichnet werden. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut.

 Erbvertrag

Hierbei wird zu Lebzeiten ein notarieller Vertrag zwischen Erblasser und Begünstigten abgeschlossen, der eventuell an bestimmte Auflagen oder Verpflichtungen gebunden sein kann. So kann die Zukunft verbindlich gemeinsam mit den Erben geplant werden, was besonders im Fall einer Unternehmensnachfolge ratsam ist. 

 Vor- und Nacherbschaft

Hiermit kann die Erbfolge bestimmt und festgelegt werden, wer nach dem Tod des Vorerben den Nachlass als nächster erhält. Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern, die sich als Alleinerben einsetzen, können so die Nach- und Schlusserben – etwa die Kinder oder eine Organisation – benannt werden.
 

Ersatzerbe

Sollte ein Erbe sterben oder den Nachlass ausschlagen, bevor das Testament eröffnet wird, kann ein Ersatzerbe festgelegt werden.

 Vermächtnis

Ein Testament kann auch verschiedene Vermächtnisse enthalten. So kann beispielsweise eine bestimmte Person mit einem festgelegten Geldbetrag, einem Wertgegenstand oder einem Recht (z.B. Wohnrecht) bedacht werden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Die Erben sind dazu verpflichtet, diese Vermächtnisse zu erfüllen.  

Patientenvortrag zum Thema Osteoporose

Maria-Hilf-Krankenhaus lädt ein

Anlässlich des Weltosteoporosetages lädt die Orthopädie des Maria-Hilf-Krankenhauses Interessierte am Dienstag, den 17. Oktober 2017, herzlich zu einem Vortragsabend zum Thema Osteoporose ein. Ab 17:30 Uhr informieren die Ärzte der Abteilung über die Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten der Skeletterkrankung und stehen für Fragen zur Verfügung.

Rund sechs Millionen Menschen sind in Deutschland von Osteoporose betroffen; davon etwa 80 Prozent Frauen. Damit zählt Osteoporose zu einer der zehn häufigsten Erkrankungen weltweit. Dennoch bleibt sie oftmals unerkannt. Der Grund dafür ist das schleichende Fortschreiten der Erkrankung und die dadurch erst spät auftretenden Symptome. Umso wichtiger ist es daher, der Erkrankung gezielt vorzubeugen bzw. Betroffene frühzeitig zu behandeln.

Was passiert bei Osteoporose?

Osteoporose bezeichnet eine häufige Alterserkrankung, bei der die Knochen mit der Zeit an Festigkeit verlieren und schon bei mäßiger Krafteinwirkung, einem sogenannten Bagatelltrauma, brechen. Die Ursache hierfür ist ein gestörter Knochenstoffwechsel. Anders als oftmals angenommen, handelt es sich beim Skelett um ein dynamisches System, das ständigen Umbauprozessen unterworfen ist. Dazu zählt der kontinuierliche Aufbau und Abbau von Knochensubstanz. Dieser Prozess befindet sich etwa bis zum 30. Lebensjahr im Gleichgewicht. Danach wird jährlich durchschnittlich ein Prozent mehr Knochensubstanz abgebaut als aufgebaut.  Bei Osteoporose-Patienten ist dieser Prozess beschleunigt, wodurch das Knochengewebe porös wird.

Behandlung von osteoporotisch bedingen Brüchen

Ist dieser Prozess weit fortgeschritten, genügt bereits ein Sturz, um schmerzhafte Brüche, insbesondere am Oberschenkelhalsknochen und den Wirbelkörpern zu verursachen. „Anders als bei glatten Brüchen, die durch starke Krafteinwirkung von außen verursacht werden, entsteht eine osteoporotisch bedingte Fraktur durch die allgemeine Instabilität der Knochen“, sagt Dr. med. Christian Hoeckle, Chefarzt der Orthopädie im Maria-Hilf-Krankenhaus. Um poröses Knochengewebe nach einem Bruch langfristig stabilisieren zu können, ist daher eine besondere Behandlung notwendig.

Einer dieser Therapieansätze ist die sogenannte Kyphoplastie bei Wirbelkörperbrüchen, auf die sich die Orthopädie des Maria-Hilf-Krankenhauses spezialisiert hat. Dabei werden betroffene Wirbelkörper minimal-invasiv mit speziellem Knochenzement aufgefüllt und langfristig stabilisiert. Einem erneuten Bruch des behandelten Wirbels wird somit vorgebeugt.

Nachsorge bei Osteoporose

„Nach einem osteoporotisch bedingten Wirbelkörperbruch gibt es Einiges zu beachten“, sagt Marita Schmickler, Leiterin der Physiotherapie des Maria-Hilf-Krankenhauses. Deshalb bietet die Abteilung eine spezielle Nachsorge an, die erneute Verletzungen verhindern soll. „Patienten vergessen nach einer Operation gerne, dass der behandelte Wirbel dann zwar bombenfest ist, die anderen Wirbel aber durchaus noch brechen können“, sagt die Physiotherapeutin. Deshalb wird neben klassischen Mobilisierungsübungen insbesondere Aufklärungsarbeit betrieben. So wird beispielsweise geübt, über die Seite aus dem Bett zu steigen, die Schuhe mit einem langen Schuhlöffel anzuziehen und Gewichte aus den Knien und mit geradem Rücken hochzuheben. Denn neben gezielten Übungen sei auch das richtige Verhalten im Alltag ein nicht zu unterschätzender Faktor um den Auswirkungen von Osteoporose entgegenzuwirken.

Patientenvortrag

Weitere Informationen über die Ursachen von Osteoporose und verschiedene Behandlungsmöglichkeiten erhalten Interessierte im Rahmen eines Patientenvortrages am Dienstag, den 17. Oktober, im Maria-Hilf-Krankenhaus. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

 

Termin:

Dienstag, der 17. Oktober

17:30 Uhr

Maria-Hilf-Krankenhaus

Klosterstraße 2, 50126 Bergheim

 

Wir lernen am PC: Ordner und Bibliothek

Bei einem Ordner handelt es sich um einen Container für Dateien.
Oder wie Leitz-Ordner mit Schriftstücke…
Jede Datei wird in einem Ordner oder in einem Unterordner (einem Ordner innerhalb eines anderen Ordners) gespeichert.

In einem Ordner speichert man Dateien.
Würden Sie Tausende von Papierakten auf einem Schreibtisch ablegen, wäre es praktisch unmöglich, eine bestimmte Akte zu finden, wenn Sie sie benötigen.
Daher werden Papierakten häufig in Ordnern in einem Aktenschrank abgelegt.
Die Ordner auf einem Computer haben die gleiche Funktion.
Im Folgenden sind einige gängige Ordnersymbole aufgeführt:

Leerer Ordner (links); Ordner mit Dateien (rechts)

Ordner können außerdem weitere Ordner enthalten. Ein Ordner in einem Ordner wird normalerweise als Unterordner bezeichnet. Sie können beliebig viele Unterordner erstellen, die jeweils eine beliebige Anzahl von Dateien und weiteren Unterordnern enthalten können. Sie können auf alle Ihre Ordner zugreifen, indem Sie im Navigationsbereich (linker Bereich) eines beliebigen geöffneten Ordners auf Computer klicken. Bibliotheken sind Ordnern in einigen Aspekten sehr ähnlich. So wird beispielsweise beim Öffnen einer Bibliothek mindestens eine Datei angezeigt. Allerdings können in einer Bibliothek keine Dateien oder Ordner gespeichert werden. Dies ist ein kleiner (aber wichtiger) Unterschied. In Bibliotheken können an unterschiedlichen Orten befindliche Ordner einbezogen werden, sodass die Dateien alle an einem zentralen Ort angezeigt werden. Hierbei handelt es sich um ein praktisches Verfahren zum Organisieren von Dateien, da Sie auf diese Weise nicht erst mehrere Orte durchsuchen müssen, um das Gesuchte zu finden.

Verwenden von Bibliotheken für den Zugriff auf Dateien und Ordner

Bei der Organisation Ihrer Dateien und Ordner sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Sie können mithilfe von Bibliotheken, einem neuem Feature in dieser Windows-Version, auf Dateien und Ordner zugreifen und sie auf verschiedene Arten anordnen.
Im Folgenden sind die vier standardmäßigen Bibliotheken sowie die üblichen Einsatzbereiche aufgeführt:

  • Dokumentbibliothek: Diese Bibliothek dient zum Organisieren und Anordnen von Textverarbeitungsdokumenten, Arbeitsblättern, Präsentationen und anderen textbezogenen Dateien. In der Standardeinstellung werden Dateien, die Sie in die Dokumentbibliothek verschieben oder kopieren oder in dieser Bibliothek speichern, im Ordner “Eigene Dateien/Dokumente” gespeichert.

  • Bildbibliothek: Diese Bibliothek dient zum Organisieren und Anordnen der digitalen Bilder, die Sie von einer Kamera, einem Scanner oder per E-Mail von anderen Personen erhalten.Standardmäßig werden Dateien, die Sie in die Bildbibliothek verschieben oder kopieren oder in dieser Bibliothek speichern, im Ordner “Eigene Bilder” gespeichert.

  • Musikbibliothek: Diese Bibliothek dient zum Organisieren und Anordnen von digitaler Musik, z. B. Songs, die Sie von einer Audio-CD kopieren oder aus dem Internet herunterladen. Standardmäßig werden Dateien, die Sie in die Musikbibliothek verschieben oder kopieren oder in dieser Bibliothek speichern, im Ordner “Eigene Musik” gespeichert.

  • Videobibliothek: Diese Bibliothek dient zum Organisieren und Anordnen von Videos, beispielsweise Clips von einer Digitalkamera bzw. einem Camcorder oder aus dem Internet heruntergeladene Videodateien. Standardmäßig werden Dateien, die Sie in die Videobibliothek verschieben oder kopieren oder in dieser Bibliothek speichern, im Ordner “Eigene Videos” gespeichert.

Das ist bei Windows 7 Standard… bei Windows 8.1 sind die Bibliotheken ausgeblendet!
Warum? Weil zu kompliziert?

Wer sie unter Windows 8.1 nutzen will, hier ein Tipp!

Bibliotheken: Sie zeigen im Windows-Explorer Bilder, Dokumente, Musik oder Videos gebündelt an – unabhängig von ihrem Speicherort. Unter Windows 8.1 ist die praktische Funktion scheinbar verschwunden. Wollen Sie darauf keinesfalls verzichten? Wie kann man sie wiederherstellen?.

Windows 8.1: Fehlende Bibliotheken zurückholen Mit wenig Aufwand holen Sie die Bibliotheken zurück. © COMPUTER BILD

Mit wenig Aufwand holen Sie die Bibliotheken zurück.
Bibliotheken mit wenigen Klicks wiederbeleben

Die Bibliotheken sind unter Windows 8.1 noch da, bloß ausgeblendet.
Zwei Klicks genügen, damit das System sie wieder anzeigt. Öffnen Sie zunächst den Windows-Explorer, etwa per Klick auf das zugehörige Taskleisten-Symbol. Anschließend klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine freie Stelle im linken Fensterbereich und wählen Bibliotheken anzeigen.

Quelle: Microsoft, Computerbild

Engagiert für Geflüchtete im Rhein-Erft-Kreis

Aktion Neue Nachbarn: Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern

Viele Menschen im Rhein-Erft-Kreis engagieren sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe. Sie begleiten und unterstützen unsere Neuen Nachbarn auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Die Hilfsbereitschaft ist groß, dabei ergeben sich natürlich auch viele Fragen und manch eine/r erreicht seine/ihre persönlichen Grenzen. Der Sozialdienst Katholischer Frauen und das Katholische Bildungswerk Rhein – Erft – Kreis laden ehrenamtliche Flüchtlingshelfer(innen) ein, ihr Wissen und ihre Handlungskompetenz zu erweitern und sich der eigenen Möglichkeiten und Grenzen bewusst zu werden.

Die Veranstaltungsreihe wird in Einzelmodulen an unterschiedlichen Standorten im Rhein-Erft-Kreis angeboten. Je nach Interesse können einzelne Module besucht werden.

Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie unter www.aktion-neue-nachbarn.de.

Anmeldung: 

Spätestens 14 Tage vor Termin!

Die Veranstaltungen finden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt.

Flyer zum Download: 2017-09-29_Engagiert REK

Themen und Termine:

1. Informationen zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen
Mo 09. Oktober 2017, 19.00 Uhr Katharina Schubert, Dipl. Sozialarbeiterin, Traumatologin kath. Pfarrheim, Von Harff-Str. 4, Pulheim-Geyen

2. Der Kolonialismus im Nahen Osten
Die Folgen am Beispiel „die Arabische Republik Syrien“
Mi 11. Oktober 2017, 19.00 Uhr Kirsten Lange, Islamwissenschaftlerin M. A.; Pfarrzentrum St. Maria Königin, Kerpener Str. 38, Sindorf
(Anmeldung erforderlich bei Frau Nüdling: sozialraum@skf-erftkreis.de

3. „Wenn Welten aufeinander prallen“
vom Umgang mit unterschiedlichen Lebens– und Erziehungsvorstellungen
Di 17. Oktober 2017; 19.00-21.00 Uhr Frau Hackbart-Beiten Erziehungsberaterin SkF Geschäftsstelle, An St. Severin 11-13, 50226 Frechen

4. „Generation Kunduz“
Film und Gespräch mit dem Regisseur und Afghanistanexperten Mar6n Gerner
Di 07. November 2017, 18.00 Uhr Capitol-Kino Kerpen, Kölner Str. 24, Kerpen;
(Ehrenamtliche können sich unter fluechtlingshilfe@skf-erftkreis.de anmelden und erhalten kostenlosen Eintritt, ohne Anmeldung beträgt der Eintri 6,40€)

5. Berufe entdecken
Job-Paten lernen das Berufsinforma6onszentrum kennen
Di 14. November 2017, 17.00-18.30 Uhr;
Angela Schüller-Kistemann, Berufsberaterin Agentur für Arbeit, Wilhelm-Kamm-Straße 1, 50321 Brühl

6. Der Kolonialismus im Nahen Osten
Die Folgen am Beispiel „Palästina und Israel“
Do 16. November 2017, 19.00 Uhr Kirsten Lange, Islamwissenscha&lerin M. A.; Pfarrzentrum St. Maria Königin, Kerpener Str. 38, Sindorf
(Anmeldung erforderlich bei Frau Nüdling: sozialraum@skf-erftkreis.de

7. Präventionsschulung B, Schwerpunkt Flüchtlingshilfe
Sa 18. November 2017, 10.00-15.00 Uhr
Gabriele Leininger-Krings; Anton-Heinen-Haus, Kirchstr. 1b, 50126 Bergheim

8. Beschäftigung von Geflüchteten—wie sie gelingt und zum Gewinn für Ihren Betrieb wird.
Infoveranstaltung für Arbeitgeber und Job-Paten
Do 30. November 2017, 18.00 Uhr Svenja Jambo, Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung Caritassaal, Reifferscheidstr. 2-4, Hürth

9. zusammen:arbeiten—Ein Forum für Geflüchtete
Ehrenamtliche, Arbeitgeber und Fachleute zum Austauschen, Vernetzen und Erfolge feiern
Sa 02. Dezember 2017, 9.30-16.00 Uhr
Neue Nachbarn auch am Arbeitsplatz In Via Köln e. V., Stolzestr. 1A, 50674 Köln
(Anmeldung erforderlich bei Frau Bongard: janine.bongard@caritasnet.de

10. Tag für starkes Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe
Sa 09. Dezember 2017, 15.00-18.00 Uhr Lindentheater Frechen, Lindenstr. 16, 50226 Frechen
Treffen Sie andere ehrenamtlich Engagierte aus dem RheinErft-Kreis und tauschen Sie sich aus, freuen Sie sich auf eine Advents-Überraschung und schauen Sie gemeinsam den aktuellen Kinofilm “Als Paul über das Meer kam” an!

11. Rat und Recht für FlüchtlingshelferInnen
Di 06. März 2018, 18.30-20.00 Uhr
Kerstin Bender, Bildungstrainerin Verbraucherzentrale NRW, Anton-Heinen-Haus, Kirchstr. 1b, Bergheim

Ökumenisches Friedensgebet sonntags um 18 Uhr Christuskirche, Pfeilstr. 40, Königsdorf
Kathi Jungbluth, kath. Kirche Frechen (keine Anmeldung erforderlich)

08.10.017

12.11.2017

10.12.2017

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