Normalerweise ist man als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn man eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und die sogenannte 9/10-Regel erfüllt. Leider ist diese Regel kaum bekannt.
Was hat es mit dieser Regel auf sich?
Laut Sozialversicherungsrecht besagt die 9/10-Regelung, dass ein Rentenantragsteller in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % …