Egal, ob man in Urlaub fährt oder daheim einen Handwerker benötigt, immer wieder kommt die Frage auf, ob und in welcher Höhe ein Trinkgeld angebracht ist.
Kellner
Fällt der Service zur vollen Zufriedenheit aus, sind 5 % bis 10 % des Rechnungsbetrages angemessen. Im Einzelnen gilt hier: bei geringeren Rechnungsbeträgen sollten es eher 10 % sein, bei recht hohen Summen reichen auch 5 %.
Zimmermädchen
Ein Trinkgeld zwischen 2 EUR und 5 EUR wird – je nach Reinigungsaufwand und Verweildauer – als ausreichend erachtet. Obwohl die Zahlung eines Trinkgeldes erst am Ende eines Aufenthalts gegeben werden sollte, empfiehlt es sich bei längeren Besuchen, zwischendurch mittels einer „Teil“-Zahlung zu motivieren.
Gepäck-Träger
Hier lautet die Empfehlung, bei An- und Abreise je Gepäckstück 2 EUR Trinkgeld bereit zu halten.
Taxifahrer
Grundsätzlich sind 5 % bis 10 % des Fahrpreises einzukalkulieren. Handelt es sich um sog. Ortsfahrten, reichen 1 EUR bis 2 EUR.
Barkeeper
Etwa 1 EUR pro Getränk ist angemessen.
Garderobiere
Empfohlen wird je nach Anzahl der abgegebenen Kleidungsstücke ein Betrag zwischen 50 Cent und 2 EUR.
Toilettenfrau
Befinden sich die sanitären Anlagen in einem einwandfreien Zustand, ist ein Trinkgeld zwischen 50 Cent und 1 EUR angemessen.
Friseur
In diesem Berufszweig wird sehr oft ein geringes Grundgehalt gezahlt, weil der Arbeitgeber davon ausgeht, dass seine Angestellten ein Trinkgeld erhalten. 10 % des Rechnungsbetrages werden daher als Trinkgeld empfohlen.
Handwerker
Hier ist es eher unüblich, ein Trinkgeld zu geben. Handwerker freuen sich jedoch immer über einen Kaffee oder ein Kaltgetränk im Sommer.
Müllmänner
Wenn sie bei der Stadt angestellt sind, dürfen Müllmänner kein Bargeld annehmen. Ihnen kann man mit Kaffee, Pralinen oder Wein aber eine Freude machen.
Paketbote
Haben Sie einen aufmerksamen Zusteller? Bringt er auch ein unhandliches oder schweres Paket bis an die Wohnungstür im fünften Stock? Dann sind einmal im Jahr 10 EUR Trinkgeld angemessen.
Putzfrau
Ist die Putzfrau im Rahmen eines Minijobs fest angestellt, so besteht die Möglichkeit, ihr ein 13. Monatsgehalt zu zahlen. Ansonsten wird empfohlen, einmal im Jahr (in der Regel Weihnachten/Silvester/Urlaubszeit) einen Betrag zwischen 20 EUR und 40 EUR oder ein kleines Geschenk zu geben