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Wer klug ist, sorgt vor!

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vorsorge für den Notfall oder im Hinblick auf eine mögliche altersbedingte Geschäftsunfähigkeit sollte kein Tabuthema sein. Durch Vorsorgeregelungen in Form der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung oder des Patiententestaments gibt es Möglichkeiten, frühzeitig zu regeln, wer Sie vertreten soll und welche Maßnahmen Sie wünschen, wenn Sie krankheitsbedingt selbst nicht mehr in der Lage sind, dies zu entscheiden. In diesem Vortrag werden die Vorteile aber auch die Fallstricke solcher Vorsorgeregelungen vor dem Hintergrund des neuen Betreuungsrechts besprochen.
In Kooperation mit dem SKF Rhein-Erft-Kreis e.V.

Referent/in: Brigitte Schreiber
Zeitraum: Mi., 28.02.2018, 16:00 – 18:15 Uhr
gebührenfrei
Kursnummer: 7508005

Anmeldung möglich über Mail an: info@anton-heinen-haus.de

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