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Elternbeiträge Kita und Tagespflege Änderung der Gesetzeslage zur Kostenbefreiung

Zum 01.08.2019 haben durch das Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes alle Familien, die Sozialleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlage erhalten nach §90 SGB VIII einen Anspruch auf eine beitragsfreie Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege.

Ab dem 01.08.2019 können daher Bezieher
● von Leistungen nach dem SGB II (ALGII),
● von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung),
● von Leistungen nach den §2 und 3 des 
Asylbewerberleistungsgesetzes
● von Kinderzuschlag nach §6a Bundeskindergeldgesetz
● von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz auf Antrag eine Befreiung vom Kostenbeitrag für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitrag) erhalten. Das Antragsformular steht auf der Homepage der Kreisstadt Bergheim zum Download bereit.

Dem Antrag sind die aktuellen Bewilligungsbescheide beizufügen.

Fachauskunft erteilt:
5.1 Kinder-, Jugend- und Familienförderung Doris Ungermann,

Abteilungsleitung Telefon:

02271 – 89 444

E-Mail: doris.ungermann@bergheim.de

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