Abwicklung der Erstattung des hälftigen Elternbeitrags August 2020 in den Bereichen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Die Landesregierung NRW hat für die Kindertagesbetreuung zum 16.08.2020 die Beendigung des eingeschränkten Regelbetriebs und ab dem 17.08.2020 die Rückkehr in den Regelbetrieb beschlossen. Der Regelbetrieb in der Kindertagespflege war bereits ab 08.06.2020 wiedereingesetzt worden. Für die Monate Juni und Juli hat sich die Kreisstadt Bergheim an die landesweite Regelung zum hälftigen Erlass der Elternbeiträge angeschlossen. Auf Grund der Wiederaufnahme des Regelbetriebs zum 17.08.2020 sah die Landesregierung keinen weiteren Bedarf für einen anteiligen Erlass der Elternbeiträge. Daher hat die Kreisstadt Bergheim zunächst den Elternbeitrag August satzungsgemäß in festgesetzter Höhe erhoben.
Um die Eltern im Stadtgebiet Bergheim auf Grund des zeitweise noch im August geltenden eingeschränkten Regelbetriebs finanziell zu entlasten, hat der Rat der Kreisstadt Bergheim in seiner Sitzung am 24.08.2020 den hälftigen Erlass der Elternbeiträge für den Monat August in den Bereichen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen beschlossen. Systembedingt kann die Erstattung nicht automatisiert erfolgen, sondern muss einzelfallweise bearbeitet werden. Aus diesem Grund wird die flächendeckende Erstattung für den Monat August daher mehr Zeit in Anspruch nehmen als die bisher durchgeführten Einzelfallerstattungen in den Vormonaten. Die Stadtverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, die Rückzahlung des hälftigen Elternbeitrages für den Monat August 2020 bis zum Ende der Herbstferien abzuwickeln.