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Einbringung des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2021–2022:

Keine Erhöhungen bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer bis 2025 geplant

Bürgermeister und Kämmerer der Kreisstadt Bergheim haben den Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021 und 2022 in der Sitzung des Rates am 22.03.2021 eingebracht.

Mit dem vorgelegten Zahlenwerk ist es erneut gelungen, die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes mit umfangreichen einschneidenden Maßnahmen zu verhindern.

Außerdem werden die Hebesätze der Realsteuern bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2025 nicht erhöht. Das bedeutet, dass die Steuersätze der Grundsteuer A mit 340 %, der Grund- steuer B mit 600 % und der Gewerbesteuer mit 500 % stabil bleiben – und dies schon seit dem Jahre 2016! Die Zuschüsse an Vereine und Verbände im Bereich des Sports, der Kultur, der Heimat- und Brauchtumspflege usw. werden nicht gekürzt.

Im Jahre 2021 stehen den Gesamtaufwendungen von 223,1 Mio. Euro Gesamterträge von 217,8 Mio. Euro gegenüber. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen im Jahre 2022 beträgt 225,5 Mio. Euro, die Gesamtbeträge der Erträge belaufen sich in 2022 auf 220,1 Mio. Euro.

Die sich daraus ergebenen Fehlbedarfe von rund 5,3 Mio. Euro im Jahre 2021 und von 5,4 Mio. Euro im Jahre 2022 werden durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bzw. durch die Verringerung der allgemeinen Rücklage finanziert.

Im investiven Teil des Haushaltsentwurfes sind alleine in den Jahren 2021 und 2022 Haushaltsmit- tel für Investitionen in Höhe von rund 118 Mio. Euro veranschlagt. Für den gesamten Finanzpla- nungszeitraum bis 2025 belaufen sich die Investitionen auf rd. 228 Mio. Euro. Die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit liegen mit 41 Mio. Euro im Kanal- und Straßenbau, mit 38 Mio. Euro für Baumaßnahmen an Grundschulen und mit 29 Mio. Euro für den Bau von Kindertagesstätten.
Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstandenen Finanzschäden werden für den Zeitraum 2020 bis 2023 mit rund 40,1 Mio. Euro gesondert ermittelt und in einer Nebenrechnung isoliert erfasst. Die Corona-bedingten Schäden belasten nicht den Haushalt bis zum Jahre 2023. Vielmehr ist im Jahre 2024 zu entscheiden, wie mit den Corona-bedingten Kosten weiter zu ver- fahren ist. Denkbar ist, dass diese Kosten ab dem Jahre 2025 längstens über einen Zeitraum von 50 Jahren linear abgeschrieben werden.

Zu den wesentlichen Corona-bedingten Finanzschäden im Haushalt der Kreisstadt Bergheim zäh- len die zahlungswirksamen Einnahmeausfälle insbesondere bei der Gewerbesteuer und beim Ge- meindeanteil an der Einkommensteuer.

Um der schwindenden Liquidität entgegen zu wirken, muss die Kreisstadt in den folgenden Jahren vermehrt Kassenkredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen. Daher wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur Liquiditätssicherung in der Haus- haltssatzung 2021-2022 auf 120 Mio. Euro gegenüber 80 Mio. Euro im Jahre 2020 festgesetzt.
Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen sind in Höhe von 27,5 Mio. Euro im Jahre 2021 und in Höhe von 29 Mio. Euro im Jahre 2022 veranschlagt.

Dadurch steigt zwar zwangsläufig der Kreditschuldenstand an; die Kreisstadt profitiert aber derzeit von dem historisch niedrigen Zinsniveau am Kapitalmarkt.

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