Fördermittel für bürgerschaftliches Engagement

Jetzt Unterstützung beim Rhein-Erft-Kreis beantragen: 1.000 Euro für engagierte Nachbarschaftsprojekte

Der Rhein-Erft-Kreis nimmt an einem Förderprogramm teil. Die Fördermittel kommen den Menschen zugute, die vor Ort in den Kommunen etwas zur Gemeinschaft beitragen. Dazu gehören z. B. Aktionen für Ortsteile, die vom Hochwasser betroffen sind, Adventsnachmittage für Seniorinnen und Senioren oder öffentliche Nachbarschaftsfeste.

Die Möglichkeiten zur Förderung eines Projektes sind breit gefächert und müssen zum Schwerpunktthema „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ passen. Der Zuschuss beläuft sich auf 1.000 Euro. Der Kreis kann in diesem Jahr insg. 49 Vorhaben im Kreis fördern. Die Frist läuft bis zum 01.11.2021

Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Rhein-Erft-Kreis können ab sofort einen Antrag auf Förderung im Rahmen des neuen Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Der Rhein-Erft-Kreis erhält aus dem Programm in diesem Jahr 49.000 Euro. Antragsberechtigt sind neben Vereinen und Stiftungen beispielsweise auch Initiativen. Darin unterscheidet sich das Programm von anderen. So können auch Nachbarschaftsinitiativen, die etwas für die Gemeinschaft im Stadtteil beitragen möchten, einen Antrag einreichen. Wichtig dabei ist, dass die Ausgaben zum Vorhaben 1.000 Euro nicht unterschreiten, die Mittel noch in diesem Jahr verausgabt werden und mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage noch nicht begonnen wurde.

Mögliche Beispiele, für Projekte oder Ideen im Sinne des Schwerpunktthemas „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ sind beispielsweise Aktionen für Ortsteile, die vom Hochwasser betroffen sind, Adventsnachmittage für Seniorinnen und Senioren oder öffentliche Nachbarschaftsfeste.

Die Anträge können im Rhein-Erft-Kreis ab sofort gestellt und bis zum 01.11.2021 eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Die Antragstellung erfolgt online über das Portal www.engagementfoerderung.nrw. Alle Antragsunterlagen sind im Portal hinterlegt und können dort ausgefüllt werden. Wichtige Informationen zur Antragstellung und dem Förderprogramm können im FAQ des Landes NRW unter folgenden Link abgerufen werden: www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement. Die Links finden Sie auch auf der Homepage der Kreises.

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