Schuld sind immer die anderen…

Mein Vater war immer abwesend… darum konnte ich kein Männerbild entwickeln. Die Mutter war zu streng, darum fühlte ich mich nicht geliebt. Ich durfte nicht studieren, darum konnte ich keinen guten Beruf ergreifen. Mein Chef würdigt meine Arbeit nicht, darum macht sie mir keinen Spaß. Mein Partner verlässt mich, obwohl ich mich doch so für ihn aufgeopfert habe….

Solche und ähnliche Sätze hat doch jeder von uns schon gehört oder gesagt.
Da steckt nur ein Denkfehler dahinter: Solange wir nicht die Verantwortung für uns selbst übernehmen, sondern uns immer als Opfer der Umstände betrachten, haben wir nicht die Macht es zu ändern und uns als Mensch weiter zu entwickeln.
Was die Vergangenheit betrifft, bedeutet Selbstverantwortung mir einzugestehen, dass ich an vielen Dingen meinen Anteil hatte. Nicht an allen, aber doch an erstaunlich vielen. Vielleicht habe ich etwas getan, was es gefördert hat, oder etwas unterlassen, was es verhindert hat. 
Was die Gegenwart betrifft, bedeutet Selbstverantwortung, dass ich mich entscheide, wie ich auf das reagiere, was mir passiert. Ob ich weg laufe, oder kämpfe, zurück schlage oder die andere Wange hinhalte. Verantwortung für sein Leben zu übernehmen, bedeutet einzusehen, dass wir alleine unseres Glückes Schmied sind. Nicht die Kinder, der Partner, die Nachbarn sind schuld, wenn wir gereizt, nervös oder unglücklich sind. Es sind unsere negativen Denkmuster mit denen wir uns das selbst antun. Wir sind ganz alleine zuständig für unsere Gefühle und dafür, dass es uns gut geht. Nicht der Partner soll uns die Wünsche von den Augen ab lesen… wir müssen unsere Hemmungen überwinden, die Wünsche und Bedürfnisse mitzuteilen oder sie uns selbst zu erfüllen.
Verantwortung für sich selbst zu übernehmen bedeutet auch, ich greife zu keiner Notlüge, sondern ich nehme von dem Recht Gebrauch, heute mal keine Lust zu haben für dies oder jenes. Was die zukünftige Ebene betrifft, habe ich ebenfalls Verantwortung. Natürlich weiß ich nicht, was die Zukunft mir bringen wird, aber ich kann Wahrscheinlichkeiten erhöhen. Wenn ich gesund lebe, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ich im Alter noch fit bin. Wenn ich heute spare, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ich im Alter den Lebensstandard erhalten kann. Wenn ich heute einen netten Freundeskreis pflege, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ich im Alter nicht einsam bin. 
Selbstverantwortung auf allen drei Ebenen ist die Voraussetzung für ein selbst bestimmtes und erfülltes Leben. Die Haltung, dass ich nicht ohnmächtig bin, gibt mir Stärke und Freiheit und Lebensfreude.
von Helga Agnes Cubitzki

Warum Veränderung so schwer ist …

Jetzt ist das neue Jahr schon einige Wochen alt und wir können mal darüber nachdenken, was von den guten Vorsätzen, die wir an Neujahr hatten, übrig geblieben ist. Habe ich mich mehr bewegt… besser ernährt… bin ich ordentlicher… hat es geklappt das Rauchen aufzuhören?

Höchstwahrscheinlich nicht. Aber warum ist das so schwer?
Weil es unsere Gewohnheiten sind, die uns zu 95 % steuern. Also automatische Reaktionen, die wir ohne viel Bewusstheit und Achtsamkeit denken und tun.
Man kann noch so willensstark sein, gegen diese Automatismen
hat man kaum eine Chance. Es gibt viele Kräfte, die positives Wachstum verhindern und sei es die eigene Ungeduld. Aufgeben ist natürlich auch keine Lösung. Ich schlage vor, einen Weg der kleinen Schritte einzuschlagen. Gewohnheiten ändern kann man z. B. indem man sich vornimmt, öfter mal seine Komfort-Zone zu verlassen. Den inneren Schweinhund überwinden oder die Angst vor Neuem. Einen Tag im Monat festlegen, an dem man sich einer ganz neuen Herausforderung stellt.
Etwas was man noch nie gemacht hat, ein Malkurs, ein Theaterbesuch, eine neue Sportart, eine Rede halten beim nächsten Familienfest, einen neuen Autor lesen, ein Ehrenamt annehmen.
Durch die neuen Erfahrungen kann man der Langeweile entkommen, seinen Horizont erweitern und mehr Zufriedenheit erleben. Wer offen ist für Neues und alte Routine durchbricht, bleibt jung und kreativ. Jede Herausforderung, die man gemeistert hat, führt zu mehr Energie und Lebensfreude. Wer viel erlebt, und ständig neue Erfahrungen macht, kann viele interessante Geschichten erzählen und ist ein begehrter Gast. In diesem Sinne –  raus aus den alten Schuhen…

Der Kummer, der nicht spricht, …

“Der Kummer, der nicht spricht, nagt leise am Herzen bis es bricht.”

( William Shakespeare)
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Oder mit anderen Worten… nur sprechenden Leuten kann geholfen werden.
Konflikte lassen sich nicht immer vermeiden, aber man kann durchaus lernen konstruktiv damit umzugehen. Streit vermeiden, ist keine Lösung, denn aufgrund der daraus resultierenden schwelenden Unzufriedenheit, kann der Konflikt nicht aufgelöst werden und zeigt sich häufig dann in Spott, zynischen Bemerkungen und indirekter Kritik. Destruktive Dauerkonflikte führen letztendlich zum Ende einer Beziehung, während das Einhalten einiger Regeln, uns die Möglichkeit gibt, Spannungen aufzulösen und Harmonie wieder herzustellen.
Die Art und Weise, in der wir kommunizieren, entscheidet über Erfolg oder Scheitern der Auseinandersetzung. Auf faire, ehrliche Art für seine Anliegen einzustehen ist legitim, aber dabei die Bedürfnisse des anderen im Blick behalten.
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5 Kriterien sollte ein Konfliktgespräch erfüllen, um sich positiv auf die Beziehungsgesundheit auszuwirken:
1. Klärung
Durch das Gespräch ist die Situation geklärt.
2. Verständnis
Die Situation auch mal durch die Augen des anderen betrachten.
3. Sicherheit
Die Ängste und Befürchtungen beider Beteiligten sind aufgelöst.
4. Lösung
Es wird ein Kompromiss gefunden, der für beide eine annehmbare Lösung bietet.
5. Schlusspunkt
Der Konflikt ist wirklich beendet.
 
Machen Sie sich im Verlauf eines Streitgespräches klar, ob es Ihnen darum geht recht zu haben, oder den Konflikt zu lösen. Vermeiden Sie eine kämpferische Haltung bei der Sie mit Vorwürfen um sich schlagen, viel kritisieren, sich schnell in eine Verteidigunshaltung begeben oder Wälle bauen, um die Argumente oder Gefühle des anderen nicht an sich heranzulassen. Vermeiden Sie herabsetzende Äußerungen und Wut oder Aggression sind völlig fehl am Platz. Empathie ist das Zauberwort für konstruktives Streiten und der sicherste Weg zu mehr Miteinander.
Seien Sie offen für die Sorgen oder Wünsche des anderen und gehen sie immer wieder auf ihn zu… vermitteln Sie ihm, du bist nicht allein, ich bin auf deiner Seite!
Das ist natürlich eine große Herausforderung, trägt aber zum  persönlichen
Wachstum bei und jede bewältigte Krise stärkt die Beziehung.
Es bleibt spannend…
 
Helga-Agnes Cubitzki

Innerer Friede …

Ich bin ein unruhiger Geist. Es gelingt mir selten, innerlich einem konstanten Kurs zu folgen. Was ich heute aus vollem Herzen bejahe, kann morgen schon kalter Kaffee sein. Das ist recht anstrengend … für meine lieben Mitmenschen, aber auch für mich selbst. Darum habe ich mir ein Ziel gesetzt: Ich will so oft wie möglich bei mir sein. Damit meine ich, dass ich mich nicht von der unablässigen Gedanken-Flut beeinflussen lasse. Ich schalte von Autopilot auf Achtsamkeit um. Ich versuche, mein Innenleben klar und deutlich wahrzunehmen, ohne mich allzu sehr von meinen Gedanken und Gefühlen abhängig zu machen. Wenn ich das schaffe, gibt mir das eine große Wärme und ein Gefühl von Zuhause. Ich bemühe mich, dem inneren Geplapper, das ja meistens sowieso keine Bedeutung hat, Grenzen zu setzten. Ich begebe mich sozusagen auf den Posten eines inneren Beobachters und sage: Das ist ja spannend, was ich da gerade denke. Oder: Meine Güte, wo kommt das denn jetzt her? Um dann den Gedanken wieder loszulassen und als das zu behandeln, was er ist: Einfach eine wilde Assoziation meines Geistes.

Oder wenn ich etwas fühle, dann nicht gleich sich mit diesem Gefühl identifizieren, sondern erstmal eine gesunde Distanz behalten. Vielleicht erst mal hinterfragen,
kann ich sicher sein, dass dieses Gefühl berechtigt ist? Bei mir sein… spüren… wahrnehmen… nicht bewerten. Und wenn da ein unangenehmes Gefühl ist, dass sagen… du darfst jetzt da sein, ich will dich bejahend annehmen. Dann kann dieses Gefühl auch wieder gehen. Das ist es, was mir im Leben am meisten Frieden und innere Wärme schenkt. Auch das Schreiben hier im Seniorenportal hilft dabei, ich bin mir dabei deutlich näher gekommen. Vielleicht auch eine Empfehlung für Sie?
Ich wünsche jedenfalls auch Ihnen viel “Bei-sich-sein” und das gute Gefühl von innerer Ruhe und Geborgenheit.
von Helga Agnes Cubitzki

Karnevalsumzüge im Stadtgebiet…

Liebe Großeltern, geht Ihr auch mit euren Enkelkindern hin?
Wer mag darüber einen Bericht schreiben?

Einfach mit Word den Text erstellen, zwei, drei Bilder machen und dann
senden an Senioren-Online@gmx.de

Wir stellen ihn dann ins Seniorenportal Bergheim, Danke

Tipps zur Pflege-Reform …

Die neue Pflege-Reform

Seit dem 1. Januar diesen Jahres gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern 5 Pflegegrade und eine neue Beurteilungsregel: Je weniger eine Person geistig oder körperlich noch alleine erledigen kann, desto höher ist der Pflegegrad.
Viele, die zu Hause versorgt werden möchten, erhalten jetzt mehr Geld und auch an Demenz erkrankte sind nun bessergestellt.

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Wer ab 2017 einen Antrag auf Pflegegeld bei den Krankenkassen stellt, wird nach dem neuen Prüfverfahren begutachtet. Dann kommt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes ins Haus, um sich ein Bild von der Pflegebedürftigkeit zu machen und dann über den Pflegegrad zu entscheiden.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, oder man ist mit der Höhe des Pflegegrades unzufrieden, kann man innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Ein formloses Schreiben genügt, in dem dargelegt wird, was in dem Gutachten möglicherweise nicht berücksichtigt wurde. (Einschreiben mit Rückschein)
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Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und ob die häusliche Pflege von Angehörigen oder einem Pflegedienst erfolgt.
Beispiel:
Personen mit Pflegegrad 4, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden, erhalten 728 Euro Zuschuss. Wird das von einem Pflegedienst erledigt, gibt es dafür 1612 Euro. Wer in einem Seniorenheim lebt, erhält 1775 Euro.
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Wer schon im vorigen Jahr eine Pflegestufe hatte, bekommt automatisch anstelle der bisherigen Pflegestufe einen Pflegegrad zugewiesen. Wer bisher Pflegestufe 2 war, und nun Pflegegrad 3 hat, erhält 87 Euro mehr im Monat.
Bei Demenzkranken , die von Pflegediensten betreut werden, erhalten sogar bis zu 609 Euro mehr.
Nimmt die Pflegebedürftigkeit zu, kann jeder eine erneute Begutachtung beantragen. Auch bei leichten Einschränkungen in der Selbstständigkeit kann man nun den Pflegegrad 1 bekommen. Wer zu Hause wohnt erhält dann zwar kein Pflegegeld, aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro für Betreuungsleistungen. (Haushaltshilfe)
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Alle, die zu Hause wohnen können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Bereits bei Pflegegrad 1 gibt es bis zu 4000 Euro für den Umbau eines Bades oder einen Treppenlift. Für Pflegehilfsmittel gibt es bis zu 40 Euro im Monat. Auch prüft der Medizinische Dienst, ob Hilfsmittel wie Hausnotruf oder Gehhilfen, etc. benötigt werden und man muss sie nicht mehr extra beantragen.
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Wer einen Familienangehörigen ab Pflegegrad 2 für mindestens 10 Stunden an
2 Tagen in der Woche pflegt, erhält dafür Beiträge in der Rentenkasse gutgeschrieben. (Wenn er keiner anderen Arbeit nachgeht mit mehr als 30 Wochenstunden) Zuvor muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
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Für Bewohner eines Seniorenheims gilt, dass sie egal welchen Pflegegrad sie haben, einen Eigenanteil zahlen. Früher war es so, dass je höher die <>Pflegestufe stieg, umso höher stieg auch der Eigenanteil. Das hat sich jetzt geändert, der Eigenanteil bleibt stabil, auch wenn mehr Pflegebedarf entsteht.
Die Höhe des Eigenanteils ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. 

Polizei informiert …

Polizei im Rhein-Erft-Kreis macht mit …

Präventionstipp für Bürgerinnen und Bürger

Ältere Menschen werden zunehmend von Straftätern angerufen, die sich als Polizeibeamte ausgeben. Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen augenscheinlich überzeugende Geschichten über aktuelle Straftaten erzählen und sie zum vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern, Geld oder Wertgegenstände auszuhändigen. Dabei erscheint auf dem Telefondisplay sogar die Notrufnummer 110.

Deshalb macht auch die Polizei vom Rhein-Erft-Kreis auf unserem Seniorenportal Bergheim mit.

Ihre Ansprechpartnerin ist:

Susanne Korte

Kriminaloberkommissarin

KPB Rhein-Erft-Kreis

Direktion Kriminalitätsbekämpfung

Kriminalprävention / Opferschutz

Luxemburger Straße 303 a

50354 Hürth

 

Tel. 02233-52-4823 (Fax -4919)

susanne.korte@polizei.nrw.de

Neben der Drogen- und Suchtprävention an Schulen bin ich für die präventive Sicherheit der Senioren im gesamten Rhein-Erft-Kreis zuständig. Auf Anfrage gebe ich in Kurzvorträgen Verhaltenstipps zu Straftaten zum Nachteil älterer Bürger und beziehe mich auf unseren Kreis.

Hier können Sie die ganze Information herunterladen …

Vom Enkeltrick,

haben Sie sicher schon gehört oder gelesen.

Inzwischen geben sich die Betrüger nicht nur als Enkel, Neffen oder Nichten aus, nein auch als Kriminalbeamte die etwas prüfen müssen.

Es gibt immer wieder neue Ideen um alte Menschen zu berauben.

Was meiner Schwiegermutter geschah möchte ich Ihnen gerne erzählen. Schwiegermutter wohnt in einer kleinen Wohnung in einer ehemaligen Altenwohnanlage. Sie ist noch sehr rüstig und versorgt sich noch selbst und das mit 99 Jahren. Eines Tages klingelte es bei ihr an der Tür. Sie öffnete ohne vorher durch den Spion zu schauen. Eine Frau mittleren Alters stand davor und erzählte, dass sie die neue Putzfrau des Nachbarn sei und sich verspätet hätte. Dieser sei nun nicht mehr da. Sie wollte ihm gerne eine Nachricht hinterlassen und bat um Zettel und Bleistift.

Schwiegermutter wollte ihr das gerne geben, bat aber um Verständnis dass sie die Tür schließen würde weil sie fremde Menschen nicht in die Wohnung lassen würde. Gerade als unsere Oma die Tür schließen wollte fiel die Geldbörse der Frau runter und das Kleingeld rollte in Omas Flur.

Ruck zuck war die Frau auf den Knien und fing an das Geld aufzuheben. Dabei sagte sie noch und sie geben mir jetzt einen Zettel. Schwiegermutter wurde das zu viel und sie forderte die Frau auf die Wohnung zu verlassen. Diese sammelte weiter ihr Geld ein. Gerade als diese Frau noch auf den Knien umdrehte sah Schwiegermutter die Gelegenheit gekommen.

Sie nahm ihren ganzen Mut zusammen und gab der Frau einen kräftigen Schubs und die Frau war draußen schnell machte Oma die Tür zu uns setzte sich erst mal hin. Natürlich war sie aufgeregt und zitterte am ganzen Körper. Sie war aber auch stolz auf sich weil es ihr gelungen war die Frau aus der Wohnung zu bekommen. Beim nächsten Seniorentreff hatte sie dann viel zu erzählen. Bitte öffnen sie fremden Menschen nicht die Tür. Und sollten sie Nichten, Neffen, Enkelkinder oder Polizeibeamte anrufen und nach Geld fragen, dann legen sie den Hörer einfach auf.

Passen Sie gut auf sich auf.

von W. Breitenfeld

Wir vom Seniorenportal Bergheim bitten Sie, diesen Aufruf an Ihre Verwandten, Bekannte zu verteilen…

Vorsorgevollmacht …

Betreuerbestellung durch das Gericht?

Im Alter können Demenz, ein Unfall oder eine schwere Erkrankung schnell dazu führen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Daher sorgen in zunehmendem Maße immer mehr Menschen für den Ernstfall mit einer Vorsorgevollmacht vor. Dadurch vermeiden sie eine staatlich angeordnete Betreuung. Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass eine Betreuung nicht erforderlich ist, soweit die Angelegenheiten einer volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Trotzdem fragen sich viele wahrscheinlich, ob die Erteilung einer solchen Vollmacht ausreichend ist, und ob diese eventuell notariell beurkundet werden muss.

Grundsätzlich gilt, dass eine notarielle Beurkundung nicht unbedingt erforderlich ist. Allerdings wird sie empfohlen – vor allem dann, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sind.

Ist nämlich die künftige Betreuung in einer notariellen Vorsorgevollmacht geregelt bzw. hat der zu Betreuende darin eine bestimmte Person als Betreuer genannt, ist das Gericht grundsätzlich an diese Entscheidung gebunden. Das bedeutet, dass bei Vorliegen einer notariellen Vorsorgevollmacht eine gerichtlich angeordnete Betreuung ausscheidet.

Und einen weiteren Vorteil hat eine notarielle Beurkundung: Das Original einer notariell beurkundeten Vollmacht verbleibt bei den Notariatsakten. Das Betreuungsgericht muss informiert werden und kann die Vorlage einer Abschrift verlangen. Außerdem können Vorsorgevollmachten in einem Zentralregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Damit ist sichergestellt, dass sie gefunden werden, wenn eine Betreuung angeordnet werden soll.

Wann kann das Gericht einen Betreuer bestellen?

Grundsätzlich hat der Wille des Vollmachtgebers Vorrang. Wenn jedoch an der Redlichkeit des Bevollmächtigten berechtigte Zweifel bestehen, darf das Gericht sich über den Willen des Betroffenen hinwegsetzen. In einem solchen Fall kann ausnahmsweise zum Schutz des Vollmachtgebers trotz anderslautender Vollmacht eine Betreuerbestellung angeordnet werden. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten.

Erste Möglichkeit: Bestellung eines Kontrollbetreuers

Ein Kontrollbetreuer kann bestellt werden, wenn konkrete Zweifel an der Redlichkeit der als Betreuer eingesetzten Person bestehen.

Eine Kontrollbetreuung kann beispielsweise erforderlich sein, wenn genügend Verdachtsmomente vorliegen, dass dem Betreuungsbedarf durch die Erteilung der Vollmacht nicht genügt wird (z. B. besondere Schwierigkeiten in der Geschäftsführung).

Zweite Möglichkeit: Bestellung eines neuen Betreuers

Sollten sich an der Redlichkeit des Bevollmächtigten und an der Abwendbarkeit der Gefährdung des Vermögens durch eine Überwachungsbetreuung erhebliche Zweifel ergeben haben, genügt die Einsetzung eines Kontrollbetreuers nicht. In einem solchen Fall wird – notfalls auch gegen den Willen der Betreuungsperson – eine Vollbetreuung angeordnet.

Zu beachten: Nur Vertrauenspersonen benennen!

Grundsätzlich sollte man vor Erteilung einer Vorsorgevollmacht genau prüfen, ob die bestimmte Person bereit und in der Lage ist, die ihr übertragene Rechtsmacht verantwortungsbewusst auszuüben. Nur solche Personen sollten zum Betreuer bestimmt werden, zu denen der oder die Vollmachtgebende uneingeschränktes Vertrauen hat.

 

von Christa Commer

Bleiben Sie jung wenn Sie älter werden…

Wer möchte nicht auch im fortgeschrittenen Alter noch vital sein und das Leben mühelos und zufrieden genießen? Ist es zwangsläufig so, dass uns das Alter

körperliche und geistige Einschränkungen beschert? Ich glaube, dass wir darauf maßgeblichen Einfluss haben. Können Sie sich für den Gedanken öffnen, dass unser Unterbewusstsein ausschlaggebend ist, sowohl für unsere Krankheitsbilder, als auch für unseren Alterungsprozess? Damit ist nicht gemeint, dass ein alter Mensch aussehen kann wie ein Teenager, sondern dass die Erfahrung, dass man sein Leben gestalten kann und dass der Alterungsprozess nicht nur von der gelebten Zeit abhängig ist. Menschen können ihr Verhalten ändern und dadurch länger und gesünder leben, nicht indem sie furchtbar diszipliniert sind was Sport und Ernährung betrifft, sondern indem sie das, worunter sie am meisten gelitten haben in der Ursache erkennen. Der Geist formt die Materie… unsere Gedanken formen den Körper. So lange wir Gestalter unseres Lebens sind, wirken wir auch im reiferen Alter noch attraktiv, agil, erotisch und sehr lebendig. Jeder kennt wohl solche Menschen, auf die das zutrifft. Im Gegenzug erkennen wir auch intuitiv den Zusammenhang zwischen Ohnmacht und Altern: Wer sich als Opfer seines Schicksals betrachtet, als hilflos und vom Leben enttäuscht, der wird mit großer Wahrscheinlichkeit psychische Krankheiten entwickeln und vor der Zeit altern.
In der Bibel finden wir:
“Ein fröhliches Herz tut dem Leibe wohl;
aber ein betrübtes Gemüt lässt das Gebein verdorren.” (Salomon 17,22)

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