Stadtführung … Sagenhaftes Bergheim

In der gemütlichen Atmosphäre des Museums BERGHEIMAT erzählt die Zofe
Hilde mal spannende, mal rührende Geschichten über weiße Juffern, treue Ehefrauen, tatkräftige Ritter. Sie weiß natürlich auch viel über die Orte zu berichten, an denen die Sagen stattgefunden haben.
In der Pause gibt es Getränke – gerne auch
ein Glas Wein – und einen kleinen Imbiss.

 

Beginn: 19:00 Uhr

Treffpunkt: Museum BERGHEIMAT, Hauptstr. 57-59

Dauer: ca. 1,5 Std.

Preise: 5,00 € Pro Person (ohne Getränke und Speisen)

Gästeführerin: Astrid Machuj

 

Um Anmeldungen wird gebeten bei Andrea Gahr, Stadt-Bergheim, Telefonnummer 02271-89539.

Umzug des Stadtteilladens in Quadrath-Ichendorf

Zwischenquartier in ehemaliger Bäckerei

Der Stadtteilladen in Quadrath-Ichendorf wechselt nach fünf Jahren seinen Standort und zieht in die frühere Bäckerei Oebel auf der Aachener Straße. Dort wird er ab dem 1. Oktober zu finden sein, allerdings nur für zwei Jahre.

Danach wird der Laden im umgebauten Alten Bahnhof untergebracht. Platzmangel und neue Projekte haben  den Umzug nötig gemacht. Geplant ist, dass ein Team von zwei Mitarbeitern der städtischen Entwicklungsgesellschaft Bergheim gemeinsam mit den Bürgern neue Ziele, Maßnahmen und Projekte für Quadrath-Ichendorf in Angriff nimmt. Damit soll eine Aufwertung des Stadtteils in Gang gebracht werden, die Voraussetzung für eine Bewerbung beim Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ ist.

Der Stadtteilladen Quadrath-Ichendorf ist ein Treffpunkt für Menschen verschiedener Kulturen und Generationen. Hier können die Bürgerinnen und Bürger sich austauschen, informieren, Neues lernen und Kontakte knüpfen. Es gibt Ansprechpartner für Jugendarbeit und Integration, außerdem Frühstücksbuffets und Gute-Abend-Treffen.

Weitere Infos und Veranstaltungsprogramm auf der Webseite des Stadtteilladens

Von Tabea Nosbüsch

Witz des Tages (Donnerstag) …

Zwei Jungs auf dem Schulhof: “Na, was hast Du alles zum Geburtstag bekommen?” – “Och, das Übliche, einen Fußball, Pfeil und Bogen, ein Luftgewehr, eine Steinschleuder…” – “Das sind ja seltsame Geschenke.”
– “Nicht, wenn Dein Vater Glaser ist…”

Neues aus der Nachbarschaft, Logische Erklärung …

„Kannst Du einmal kurz herunterkommen?“, fragte meine Nachbarin telefonisch bei mir an. Sofort machte ich mich auf den Weg ins Erdgeschoss. Auf mein Klingeln öffnete mir ihr Mann, der anscheinend nicht wusste, dass seine Frau mich heruntergebeten hatte.

Sogleich überfiel er mich mit der Information: „Ich habe gerade bei der Stadtverwaltung angerufen und um Übersendung eines Formulars für einen Schwerbehindertenausweis gebeten.“ Verblüfft schaute ich ihn an. Mein Nachbar ist zwar 81, aber noch fit wie ein Turnschuh. Ihn plagen, wie das im Alter so ist, ab und an kleine Zipperlein, aber Behinderungen, die die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises rechtfertigen würden, hat er auf keinen Fall.

Ich musste lachen. „Das kannst Du vergessen“, erwiderte ich. „Die Frau am Telefon hat das auch schon gesagt“, meinte er daraufhin verdrossen. „Und dann hat sie mir aufgezählt, was man in dem mehrseitigen Fragebogen alles angeben muss: Bei welchem Arzt man mit welchen Beschwerden in den letzten Jahren in Behandlung war, ob und wann man weshalb in welchem Krankenhaus gelegen hat etc. Das artet ja richtig in Arbeit aus“. Er war richtig empört.

„Du hättest Dir den Anruf ersparen können, wenn Du mich vorher einmal gefragt hättest“, erinnerte ich ihn. „Immerhin kenne ich mich damit aus.
WARUM willst Du denn überhaupt einen Schwerbehindertenausweis?“

„Das kann ich Dir genau sagen“, entgegnete mein Nachbar.
„Mit einem Schwerbehindertenausweis darf ich überall parken. Außerdem sind die ausgewiesenen Parkplätze für Schwerbehinderte meistens etwas breiter als die normalen. Da habe ich mit meinem großen Auto einfach mehr Platz und das Einparken ist nicht so mühsam.“

von Christa Commer

 

Witz des Tages (Mittwoch) …

“Herr Ober, ich hätte noch gerne einen grünen Salat.” – “Französisch oder italienisch?” – “Ist mir doch wurscht, ich möchte ihn essen und nicht mit ihm plaudern.”
 
 

Spruch des Tages von Albert Camus …

Der Herbst ist ein zweiter Frühling, wo jedes Blatt zur Blüte wird.
 

Witz des Tages (Dienstag) …

“Zu Oma und Opa gehe ich nie wieder!”, sagt Jonas daheim zu seiner Mutter.
“Die sitzen den ganzen Tag auf dem Sofa rum und haben nichts an!”
– “Um Gottes Willen, was sagst Du, die haben nichts an?”
– “Nein überhaupt nichts, kein Fernsehen, kein Radio, einfach nichts.”

Von Staubwolken, Erftstolz und Dorfschwälbchen

Sport in Bergheim – Ausstellungseröffnung im Museum Bergheimat

„Stellt doch mal etwas aus, was nicht 2000 Jahre alt ist“, hatte ein Schüler vom Museum Bergheimat vorgeschlagen. Mit „Sport in Bergheim“ ist dieser Wunsch jetzt in Erfüllung gegangen: Nach eineinhalb Jahren Recherchearbeit präsentierte der Museumsverein am Sonntag der Öffentlichkeit zum erstes Mal das neue Thema der neuen Sonderausstellung, die bis zum 1. März 2019  Besucher in die Räume an der Hauptstraße 57-59 locken soll.

Das Team um Astrid Machuj und Werner Cremer hatte Vereinschroniken gewälzt, Interviews mit Zeitzeugen und Spitzensportlern geführt und in den Kellern und Privat-Archiven gewühlt. „Ein bisschen wie nach einem Marathonlauf mit einigen Durststrecken, aber auch sehr glücklich jetzt beim Zieleinlauf“, beschrieb Astrid Machuj das Ergebnis, das sich sehen lassen kann: Ein Rennrad mit Holzrädern, olympische Medaillen, historische Fotos, Schuhe und Trikots zeigen die große Bandbreite der Sportarten im Wandel der Zeit – von Angeln bis Zumba.

 

Mit seinen 65 Sportvereinen mit ca. 13.000 Mitgliedern nimmt Bergheim im Landesvergleich einen Spitzenplatz ein. Neben der Darstellung der Vereine spielen natürlich auch die großen Namen des Bergheimer Sports eine Rolle, z. B. Franz-Peter Hofmeister (Olympiasieger Leichtathletik), Yvonne Wansart (Judo), Ute Wessel (Fechten), Martin Stenzel (Vizeweltmeister im Tandemfahren) und natürlich Ex-Nationalspieler Lukas Podolski, der in Bergheim aufgewachsen ist und Fußballspielen gelernt hat. Die Besucher können auch selbst aktiv werden und beispielsweise auf der Sprungmatte testen, ob sie soweit kommen wie die Profis.

Öffnungszeiten: (April –Oktober) freitags 14.00 bis 16.00 Uhr (ganzjährig) samstags 11.00 bis 13.00 Uhr sonntags 14.00 bis 16.00 Uhr.

Führungen nach Vereinbarung.

Am Sonntag, 2. Oktober, ist Tag der Offenen Tür.

Bergheimat e.V.

Hauptstraße 59 – 61
50126 Bergheim

Tel.: 02271 56 79 76
E-Mail: info@museum-stadt-bergheim.de
Web: http://www.museum-stadt-bergheim.de

Witz des Tages (Montag) …

“Hast Du gehört? Unser Chef ist verstorben.” – “Ja, und ich frage mich die ganze Zeit, wer da mit ihm gestorben ist.” – “Wieso mit ihm?”
– “Na, in der Anzeige steht doch: Mit ihm starb einer unserer fähigsten Mitarbeiter.”

Informationen …

Wer zahlt die Reparaturkosten?

Immer wieder sind sich Vermieter und Mieter nicht einig, wer die Kosten für die Beseitigung von Mängeln übernehmen muss. Oftmals versuchen die Vermieter, ihre Mieter mittels Klauseln im Mietvertrag zu verpflichten, Reparaturen oder Wartungsarbeiten selbst auszuführen bzw. in Auftrag zu geben.

Derartige Klauseln sind jedoch unzulässig! Allerdings muss der Mieter unbedingt seinem Vermieter alle Mängel bzw. den Reparaturbedarf melden!

Was versteht man unter einer „Kleinreparaturklausel“?

Ist im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel verankert, darf ein Mieter pro Reparatur mit 75 Euro bis maximal 100 Euro belastet werden, d. h. die Klausel muss also einen konkreten Betrag enthalten. Außerdem ist der Mieter lediglich zur Übernahme der Reparaturkosten innerhalb der Wohnung verpflichtet (z. B. Türgriffe, Wasserhähne).

Für Reparaturen an Wasser-, Gas- oder Stromleitungen ist grundsätzlich der Vermieter zuständig.

Wurde in der Klausel eine Summe von mehr als 100 Euro vereinbart, ist die Klausel ungültig. In diesem Fall muss sich der Mieter überhaupt nicht an den Kosten für Kleinreparaturen beteiligen.

Wer muss die Rechnung bezahlen, wenn eine Reparatur etwa 90 Euro kostet, im Mietvertrag jedoch eine 75-Euro-Klausel vereinbart ist?

In diesem Fall muss der Vermieter die Kosten tragen.

Der Mieter muss die Reparatur allein bezahlen, wenn die Reparaturkosten beispielsweise 50 Euro betragen; der Betrag von 75 Euro also unterschritten wird.

Beläuft sich der Rechnungsbetrag jedoch auf 100 Euro, muss der Vermieter die Kosten allein tragen, denn er darf den Mieter nicht „anteilig“ an den Reparaturkosten beteiligen.

Gilt die vereinbarte Grenze von beispielsweise 100 Euro für alle oder nur für eine bestimmte Anzahl von Reparaturen?

Für den Fall, dass im Laufe eines Jahres mehrfach Kleinreparaturen durchgeführt werden müssen, hat die Rechtsprechung die Gesamtbelastung des Mieters auf maximal 8 Prozent der Jahreskaltmiete begrenzt.

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