Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer Interessen für den Fall übertragen, dass Sie es selbst nicht mehr können. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend für Sie handeln und entscheiden. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
Suche über WebSite (Wörter)
Anzeige von Veranstaltungen (Datum)
Mo.
Di.
Mi.
Do.
Fr.
Sa.
So.
M
D
M
D
F
S
S
29
30
31
1
2
3
12:00 AM - Geführte Radtour ":terra nova"
5
6:00 PM - Kochabend Regionale vegetarische Küche
3:00 PM - Filmgenuss am Mittwoch - Wüstenblume
8
9
10
11
3:00 PM - Rot-Kreuz Digital Laptop-Kurs
13
14
5:00 PM - Vortrag Patientenverfügung
3:30 PM - Lit.Schreib in der Stadtbibliothek
2:00 PM - Stadtführung "Die Erft"
18
19
20
21
22
23
6:00 PM - Summer in the City
5:00 PM - Kreativsommer: Zirkus
5:00 PM - Kreativsommer: Batiken
5:00 PM - Kreativsommer: Legetrickfilm
Anzeige von Veranstaltungen
- 27 Sep. 25
- Bergheim
- 6 Sep. 25
- Bergheim
- 14 Sep. 25
- Bergheim
- 29 Aug. 25
- Bergheim
- 4 Nov. 25
- Bergheim
- 23 Sep. 25
- Bergheim
- 6 Sep. 25
- 7 Sep. 25
- 31 Okt. 25
- 23 Sep. 25
- Bergheim