Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer Interessen für den Fall übertragen, dass Sie es selbst nicht mehr können. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend für Sie handeln und entscheiden. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
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5:00 PM - Infoveranstaltung Diagnose Demenz
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10:00 AM - Flugplatzfest auf der Wiedenfelder Höhe
2:30 PM - Tanz mal wieder...
1:00 PM - Ausflug zum Rursee
3:00 PM - Kino in Kerpen, bei unseren Freunden
5:00 PM - Erste-Hilfe Kurs CuraCon-Treff
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12:00 AM - Bier- und Weinfest in Bergheim
2:30 PM - Kirchenführung St. Remigius
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11:00 AM - Tag der geistigen Fitness am 19. September
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7:00 PM - bergheimat Vortrag Bunte Götter
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12:00 AM - 1. Bergheimer Brass- und Bigband-Festival
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