Normalerweise ist man als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn man eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und die sogenannte 9/10-Regel erfüllt. Leider ist diese Regel kaum bekannt.
Was hat es mit dieser Regel auf sich?
Laut Sozialversicherungsrecht besagt die 9/10-Regelung, dass ein Rentenantragsteller in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein muss, um die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner zu erfüllen.
Ist dies nicht der Fall, bleibt meist nur noch, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Das bedeutet, dass im Alter plötzlich hohe Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Diese gehen wiederum zu Lasten der Rente, was oft zur Folge hat, dass auch im Rentenalter weiter gearbeitet werden muss.
Vor Rentenantrag informieren
Sie sollten sich also Ihre Ansprüche auf jeden Fall frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse durchrechnen und prüfen lassen, ob sich erforderlichenfalls noch eine Lösung finden lässt. Erreichte Ansprüche sollten Sie sich schriftlich zusichern lassen.
von Christa Commer