Beabsichtigen Sie, demnächst in Rente zu gehen?

Normalerweise ist man als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn man eine Rente der gesetzlichen Rentenversiche­rung erhält und die sogenannte 9/10-Regel erfüllt. Leider ist diese Regel kaum bekannt. 

Was hat es mit dieser Regel auf sich? 

Laut Sozialversicherungsrecht besagt die 9/10-Regelung, dass ein Rentenantrag­steller in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein muss, um die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner zu erfüllen. 

Ist dies nicht der Fall, bleibt meist nur noch, sich freiwillig gesetzlich zu ver­sichern. Das bedeutet, dass im Alter plötzlich hohe Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Diese gehen wiederum zu Lasten der Rente, was oft zur Folge hat, dass auch im Rentenalter weiter gearbeitet werden muss. 

Vor Rentenantrag informieren 

Sie sollten sich also Ihre Ansprüche auf jeden Fall frühzeitig bei Ihrer Kranken­kasse durchrechnen und prüfen lassen, ob sich erforderlichenfalls noch eine Lösung finden lässt. Erreichte Ansprüche sollten Sie sich schriftlich zusichern lassen.

von Christa Commer

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