Ist das Radfahren in Bergheim wirklich so gefährlich?

Von unserem Reporter Hartmut Fritz

Das Radfahren auf der Hauptstraße der Bergheimer Innenstadt scheint wohl sehr gefährlich zu sein. Deshalb haben es die Weisen in der Stadtführung untersagt, werktags nach 09:00 Uhr den Bereich zwischen dem Aachener und Kölner Tor einschließlich einiger „Zubringer“ mit dem Rad zu benutzen. Für die Radler ist also „Schieben“ angesagt, was eindeutig im Widerspruch steht zum eigentlichen Zweck dieses Verkehrsmittels und naturgemäß Verdruss erzeugt bei den Schiebern. Da drängt sich geradezu die Frage auf, welche immense Gefahr mit dem Radeln verbunden sein könnte.

Nicht nur unmittelbar Betroffene beschäftigen sich mit diesem bewegenden Thema, sondern auch Presse und Politik sind auf diesen Zug (falsch – auf dieses Rad) aufgesprungen und führen die Diskussion, ob dieses Verbot bestehen bleiben soll oder aufzuheben ist. Und wie lautet die Antwort: Man weiß es nicht so genau. Es gibt Pros und Contras, die Emotionen erschweren wie bei vielen zentralen Auseinandersetzungen in dieser Republik sachgerechte Bewertungen. Man tritt auf der Stelle, wo doch dringend Handlungsbedarf besteht. Also ist ein wenig Hilfe geboten, um Struktur in die Debatte zu bringen.

Zunächst einmal ist doch zu klären, für wen dieses Radfahren eine Gefahr darstellt.

Da wären die Radfahrer selbst. Durch unvernünftiges Rasen könnten sie aus der Kurve fliegen, insbesondere wenn das Pflaster nass ist. Unachtsame Fußgänger könnten ihnen vor das Fahrrad laufen und sie zu riskanten Brems- oder Ausweichmanövern zwingen. Und dann gibt es noch diese Ideologen, die grundsätzlich gegen Radler sind und ihnen aus Prinzip keinen Platz machen wollen. Das bewirkt Radfahreraggression, kann Beschimpfungen auslösen, die nicht selten in handfeste Auseinandersetzungen münden. Außerdem besteht das Risiko, dass dadurch gesundheitlich bedenklicher Bluthochdruck verursacht wird. Auch andere Verkehrsteilnehmer können den Radfahrern gefährlich werden. Mofas quirlen durch die Zone, Rollstühle mit und ohne E-Antrieb, Paketzusteller in weißen, gelben oder braunen Sprintern, Taxen zum Arzt, kleine Kombis mit eiligen Arzneimitteln, Baufahrzeuge auf dem Weg zum Wasserrohrbruch und natürlich die anderen Radler.

Diese fahrradfahrerfeindliche Umgebung schafft eine solche Vielfalt von Gefährdungen, dass nur ein Schluss zulässig ist: Die Radfahrer müssen geschützt werden durch das dringende und unvermeidliche Gebot: „Schiebt eure Räder!“.

Und wie steht es mit den übrigen Verkehrsteilnehmern? Die größte Gefahr droht ihnen, wenn sie sich in diesem oben dargestellten Chaos bewegen. Da hilft nur: Augen auf im Straßenverkehr. Und sollte wirklich mal ein Radfahrer ein klein wenig zu zügig angerollt kommen, sorgt ein freundliches „Mach langsam, du Depp“ für Abhilfe. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme lässt sich das alles leicht bewältigen. In Frechen dürfen ja sogar Straßenbahnen durch die Fußgängerzone fahren. Und wenn alle dieses gute Miteinander beherzigen, gibt es plötzlich auch keine Gefährdung für Radfahrer mehr.

Fazit: Warum sollen die dann ihre Räder schieben?

Trotz sachlicher Abwägung der Gründe für und wider das Radschieben macht sich nun eine gewisse Ratlosigkeit breit. Was gilt denn nun?

Da schlägt man sich am besten auf die sichere Seite, nämlich auf die der vollziehenden Gewalt. Die Vorschrift gilt, die Schilder zeigen es eindeutig an, das ist zu befolgen und kann auch kontrolliert werden. Und wie das kontrolliert wird! Kaum rollt ein Frevler mit seinem Fahrrad am Brunnen vorbei, kommt ein Polizist um die Hausecke herum. Belehrung, Hinweis auf die Übeltat und die damit verbundenen Gefährdungen auf dem belebten Platz, Knöllchen und Kasse. Der zerknirschte Radler erkennt den erzieherischen Wert dieser Aktion.

Ein anderer Bösewicht schiebt brav sein Rad die Raiffeisenstraße herunter. Ein paar Meter vor dem Ende der Fußgängerzone – kein Mensch außer ihm weit und breit – schwingt er sich in den Sattel und ein Kontrolleur springt hinter dem Mäuerchen hervor. Belehrung, Hinweis auf die Übeltat und die damit verbundenen Gefährdungen auf der gänzlich unbelebten Straße, Knöllchen und Kasse. Der Radler ist nicht zerknirscht sondern kommt sich gerade übel abgezockt vor.

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