Änderungen und Neuerungen, die Sie kennen sollten!
- Rentenbeitrag steigt
In der Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Dadurch erhöhen sich die Lohnnebenkosten.
In 2016 gilt im Westen eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 6.200,00 Euro (jährlich also 74.400,00 Euro). Im Osten wird sie auf monatlich 5.400,00 Euro (somit 64.800,00 Euro jährlich) festgesetzt.
2. Höhere Krankenversicherungsbeiträge
Der Zusatzbeitrag steigt bei vielen gesetzlichen Krankenkassen. Im Schnitt erhöht sich der Gesamtbeitrag von 15,5 % auf 15,7 %.
3. Portokosten steigen
Auch die Post erhöht ab 1. Januar 2016 erneut die Portkosten. Ab diesem Zeitpunkt zahlt man für einen Standardbrief 0,70 Euro und für den internationalen Standardbrief 0,90 Euro statt bisher 0,80 Euro. Die Gebühren für ein Einschreiben steigen von 2,15 Euro auf 2,50 Euro.
4. Erhöhte Fahrpreise
Die Nutzung von Bus und Bahn im öffentlichen Nahverkehr kostet im neuen Jahr mehr. Zahlte man im Jahr 2015 beispielsweise für ein Aktiv60Ticket im Abonnement 72,60 Euro monatlich, so erhöht sich der Preis ab Januar 2016 auf monatlich 74,90 Euro.
5. Gebührenerhöhungen der Kommunen
Zum Jahreswechsel müssen wir uns auch wieder auf einen Anstieg verschiedener Gebühren einstellen. So steigen etwa die Friedhofs- und die Müllgebühren sowie die Kita- und Parkgebühren. Auch ist mit einem Anstieg der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer zu rechnen.
6. Strompreise steigen
2016 steigt die Ökostrom-Umlage von 6,17 Cent auf 6,35 Cent pro Kilowattstunde. Zudem erhöhen sich die Entgelte der Betreiber für Bau und Betrieb sowie Instandhaltung von Stromnetzen. Diese Kosten werden an die Kunden weitergegeben.
7. Gebühr für Plastiktüten
Ab April 2016 sollen Plastiktüten an der Kasse mindestens 20 Cent kosten. Dies gilt nicht für die kleinen, dünnen Tüten, die zum Verpacken von Obst, Gemüse oder Fleisch und Wurst verwendet werden.
8. Steuer-Identifikationsnummer wichtig
Ab 1. Januar 2016 müssen Eltern der Familienkasse ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie die ihres Kindes schriftlich mitteilen. Damit soll vermieden werden, dass mehrere Personen für ein Kind Kindergeld beziehen.
9. Girokonto für alle
Ab Frühjahr 2016 werden alle Geldinstitute gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto auf Guthabenbasis mit grundlegenden Funktionen für jedermann anzubieten. Alle Personen mit Aufenthaltsrecht in der EU, auch Erwerbs- und Obdachlose sowie in Deutschland registrierte Flüchtlinge und Asylbewerber, haben das Recht, ein solches Konto zu eröffnen. Damit sollen Ein- und Auszahlungen sowie Lastschriften und Überweisungen, aber keine Kredite ermöglicht werden.
10. Pflegestärkung II
Im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II gibt es ab Januar 2016 fünf (bisher drei) Pflegestufen. Damit wird Demenzkranken der gleiche Zugang zu Leistungen eingeräumt.
11. Rückgabe von Altgeräten
Spätestens ab 24. Juli 2016 müssen Händler und Online-Shops bei Neukauf von Waschmaschinen, Kühlschränken etc. die Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht ergibt sich aus dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Kleingeräte (bis zu 25 cm) dürfen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes abgegeben werden.
12. Mehr Rente
Eine erfreuliche Nachricht zum Schluss: Die Rentner in Deutschland erhalten ab 1. Juli 2016 die größte Rentenerhöhung seit zwanzig Jahren. Die genaue Höhe wird im Frühjahr festgelegt. Es ist von einer Erhöhung zwischen vier und fünf Prozent die Rede.