Pflegeberatung der Stadt Bergheim
Als meine Schwiegermutter nach einem Beckenbruch und mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt nicht mehr allein in ihrem Häuschen bleiben konnte, begann für uns Kinder eine Odyssee durch den Dschungel der Zuständigkeiten. Wie organisieren wir Hilfe, wo kann sie kurzzeitig wohnen, wie beantragt man eine Pflegestufe und welche Wohnformen kommen in Frage, wenn es allein zu Hause nicht mehr geht?
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bietet die Stadt Bergheim kostenlose Beratung und Unterstützung. Die Pflegeberaterin Eva-Brand-Fischer informiert über Leistungen der Pflegeversicherung, insbesondere über
- ambulante und stationäre Pflegemöglichkeiten
- Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel, technische Hilfen
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
Beratung und Informationen erhalten Sie auch zu folgenden Themen
- Wohnen im Alter
- Freizeit, Unterhaltung, Kultur
- Selbsthilfegruppen
- Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Kontakt: Pflegeberaterin Eva Brandt-Fischer, Tel: 02271/89-525
Raum 5.17; E-Mail: eva.brandtfischer@bergheim.de
Rundum versorgt
Der Wunsch, möglichst lange im eigenen Haus zu wohnen, ist verständlich, aber manchmal nicht so leicht zu realisieren. Ist eine Versorgung durch die Angehörigen nicht möglich, kann ein professioneller Pflegedienst einspringen. Bei veränderten familiären Voraussetzungen kann auch zwischen den Versorgungsformen gewechselt werden. Pflegeleistungen von privaten als auch von beruflich Pflegenden können übrigens kombiniert werden.
Professionelle häusliche Pflege wird von Sozialstationen oder anderen ambulanten Diensten angeboten. Träger sind die Wohlfahrtsverbände wie Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, Caritas oder auch private Anbieter. Neben den Pflegeleistungen durch ausgebildetes Personal sind auch hauswirtschaftliche und soziale Betreuung möglich. Die pflegerischen Leistungen eines professionellen Dienstes – diese werden laut Pflegeversicherungsgesetz als Sachleistungen bezeichnet – können finanziell von der Pflegekasse unterstützt werden.
Wenn es zu Hause gar nicht mehr geht, ist der Umzug in ein Pflege- oder Altenheim vielleicht ratsam. Auch hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten – vom betreuten Wohnen bis zur vollstationären Pflege.
Beantragung der Pflegestufe
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf eine Pflegestufe beim MDK – dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse – beantragen. Die zuständige Pflegekasse ist immer bei der Krankenversicherung organisiert, bei der der Pflegebedürftige krankenversichert ist. Das gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen, aber ebenso für die privat versicherten Patienten. Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird ein Begutachtungstermin zu Hause oder im Krankenhaus vereinbart. Das Gutachten ist dann die Grundlage für die Einstufung. Es ist übrigens ratsam, den Angehörigen mit diesem Termin nicht alleinzulassen, da diese ihre Situation oft besser beschreiben, als sie tatsächlich ist.
Informative Pflege-Datenbank
In der Pflegedatenbank des Rhein-Erft-Kreises finden Sie alles über die Themen Pflege und Soziales, Adressen und Ansprechpartner. Sehr informativ ist auch diese Seite: http://www.pflege.net