Leben Sie allein? Fragen Sie sich mit zunehmenden Alter manchmal, was wohl sein wird, wenn Sie im Haus oder Garten plötzlich einen Unfall haben und nicht mehr zum Telefon kommen, um Hilfe zu rufen? Gibt es ein Gerät, mit dem man von überall einen Notruf auslösen kann?
Ja, ein solches Gerät gibt es!
Es handelt sich um ein Hausnotrufsystem, das erhöhte Sicherheit bietet, um sich in Notsituationen besser bemerkbar machen zu können. Dies trägt nicht nur zur Beruhigung hilfsbedürftiger Menschen, insbesondere wenn sie allein leben, sondern auch der Angehörigen bei.
Der Auslöser des Notrufs kann an einer Kette um den Hals oder wie eine Uhr am Arm getragen werden.
Für Menschen, die viel unterwegs sind, empfiehlt sich ein Mobilnotruf. Dieser gewährleistet schnelle Hilfe. Der Mobilnotruf kann auf Wunsch auch mit einer Ortungsfunktion ausgestattet werden. So wird bei einem Notruf automatisch der Aufenthaltsort an die Hausnotrufzentrale übermittelt.
Wie funktioniert eine Notruf-Alarmierung?
Ein Druck auf den Knopf aktiviert das an der Telefondose angeschlossene Hausnotrufgerät. Dadurch wird eine Sprechverbindung zur Hausnotrufzentrale aufgebaut. Je nach Wunsch des Hilferufenden und jeweiliger Situation werden von der Zentrale dann entweder Verwandte, Freunde oder Nachbarn und/oder der Rettungsdienst verständigt.
Was kostet der Hausnotruf?
Die Preise sind regional unterschiedlich. Je nach Anbieter beginnen sie bei etwa 20,00 EUR monatlich für das „Basispaket Hausnotruf“. Ob man sich für ein einfaches Basispaket oder weitere Zusatzangebote entscheidet, liegt nach einer ausführlichen Beratung ganz im eigenen Ermessen.
Zum Kostenthema bleibt noch auf folgendes hinzuweisen:
Schon ab Pflegestufe 0 besteht die Möglichkeit, dass die Pflegeversicherung die Kosten für einen Hausnotruf ganz oder zum Teil übernimmt.
Die Kosten für den Hausnotruf sind von der Steuer absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil entschieden (Az. VI R 18/14). Demnach gilt der Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung und kann in der Steuererklärung als steuermindernd angegeben werden.