Weitere Öffnungen im Rhein-Erft-Kreis

Sinkende Inzidenz ermöglicht Lockerungen in Bergheim

Ab heute greifen die „unter 100“-Regeln und somit folgen weitere Öffnungsschritte im Rhein-Erft-Kreis. Das heißt, dass ab morgen wieder die Landesverordnung gilt und somit auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung wegfällt. Was noch alles bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 erlaubt ist, zeigt die Tabelle.

Ab Freitag, 28. Mai 2021, sieht die Coronaschutzverordnung ein 3-Stufenmodell vor:
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••• Stufe 3 – Inzidenz 100 bis 50,1 (gilt zur Zeit im Rhein Erft Kreis):

Kontaktbeschränkungen:
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
Außerschulische Bildung:
Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten, innen mit 5 Personen
Kinder-/ Jugendarbeit:
Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
Kultur:
Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang/Blasinstrumente
Sport:
Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung
Freizeit:
Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist:
Wegfall click & meet, ohne Test, Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm
Messen/ Märkte:
Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept
Tagungen/ Kongresse:
Private Veranstaltungen (ohne Partys):
Partys:
Große Festveranstaltungen:
Gastronomie:
Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
Wegfall Umkreis- Verzehrverbot
Beherbergung/ Tourismus:
„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Masken tragen
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••• Stufe 2 – Inzidenz 50 bis 35,1:

Kontaktbeschränkungen:
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Außerschulische Bildung:
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
Kinder-/ Jugendarbeit:
Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
auch innen ohne Maske
Kultur:
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin
Sport:
Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
Freizeit:
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist:
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm
Messen/ Märkte:
Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
Tagungen/ Kongresse:
außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
Private Veranstaltungen (ohne Partys):
außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test
• Partys:
Große Festveranstaltungen:
Gastronomie:
Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Beherbergung/ Tourismus:
volle gastronomische Versorgung für private Gäste
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••• Stufe 1 – Inzidenz ≤ 35:

Kontaktbeschränkungen:
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Außerschulische Bildung:
ohne Maske am festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
Kinder-/ Jugendarbeit:
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
Kultur:
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Sport:
Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test
ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegren-zung mit genehmigtem Konzept mit Test
Freizeit:
Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist:
Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
• Messen/ Märkte:
ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
• Tagungen/ Kongresse:
außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
• Private Veranstaltungen (ohne Partys):
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
• Partys:
außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
• Große Festveranstaltungen:
ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung
• Gastronomie:
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
• Beherbergung/ Tourismus:
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz unter 35 kommen

*Hinweis: Genesene (Immunisierte) und Geimpfte stehen negativ getesteten Getesteten gleich

Eine ausführliche Definition aller Lockerungen finden Sie unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

 

 

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