Herbstzeit …

1.
Bunt sind schon die Wälder,
gelb die Stoppelfelder,
und der Herbst beginnt.
Rote Blätter fallen,
graue Nebel wallen,
kühler weht der Wind.

2.
Wie die volle Traube
aus dem Rebenlaube
purpurfarbig strahlt!
Am Geländer reifen
Pfirsiche, mit Streifen
rot und weiß bemalt.

3.
Flinke Träger springen,
und die Mädchen singen,
alles jubelt froh!
Bunte Bänder schweben
zwischen hohen Reben
auf dem Hut von Stroh.

4.
Geige tönt und Flöte
bei der Abendröte
und im Mondesglanz;
junge Winzerinnen
winken und beginnen
frohen Erntetanz.

vom Schweizer Dichter

Johann Gaudenz von Salis-Seewis

Neuer Kurs “Fit im Quartier”

Fit werden und bleiben im Alter

Jeden Montag zwischen 17:45 und 18:45 Uhr heißt es im Quartiersbüro Niederaußem in der ehemaligen Paulusschule jetzt “Fit werden und bleiben im Alter”.  Alle interessierten Senioren sind hierzu eingeladen. Das Gymnastikangebot findet in Kooperation mit dem Verein Erftstolz Niederaußem und dem Kreissportbund Rhein-Erft statt.

Anmeldungen unter 02271/757200

Neue Termine von “Gemeinsam gegen Einsam”

Soziales Netzwerk und Bergheimer Alzheimer Gesellschaft laden ein

Frühstückstreff, Sitzgymnastik, Rücken-Fit, Ausflüge, Besichtigungen, Tanznachmittage und Beratung in besonderen Lebenslagen für 55-plus gehören zum Angebot des Sozialen Netzwerks “Gemeinsam gegen Einsam”.  Kommen Sie doch vielleicht einmal zum Aktions- und Spielenachmittag (15 Uhr) jeden 1. und 3. Dienstag im Monat oder besuchen Sie den Offenen Singkreis mit Akkordeonbegleitung. Neu der Bastel- und Handarbeitstreff. In der Weihnachtszeit gibt es eine Weihnachtsfeier und einen Ausflug zum Weihnachtsmarkt in Bad Münstereifel

Treffpunkt zum Kennenlernen ist montags 9:30 Uhr im Bürgerzentrum FuNTASTIK,
Meissener Str. 7, 50126 Bergheim.

Informationen über weitere Angebote im FunTASTIK  erhalten Sie im Stadtteilbüro Südwest,
Meissener Str. 7 ,  Tel.: 02271/ 983 777                                             

Familienberatung: donnerstags  9:00 – 11.30 Uhr.

Ansprechpartner für die einzelnen Angebote:

Netzwerk-Frühstück               Anni Wilbertz                              T.:02271-42451

Alzheimer Gesellschaft                    Anni Wilbertz                     T.:02271-42451

Rücken-Fit                              Anni Wilbertz                             T.:02271-42451

Singkreis                                Rudolf Mauer                     T.:02271-41967

Spiele- u. Aktionsnachmittag Irmgard Vetter, Edith Kasdorf

Handarbeitstreff                  Helga Kalboussi                   T.:02161-4775775

Programm                                       Anni Wilbertz                             T.:02271-42451

 

Die Bergheimer Alzheimer Gesellschaft veranstaltet zusätzlich Cafés für Demenz-Kranke in den AWO-Seniorenzentren.

Beratung und Entlastung von Angehörigen im häuslichen Bereich auf Anfrage.

Info unter www. alzheimer-bergheim.de

Auskunft zur Pflegeberatung erteilt in der Stadt Bergheim
Frau Eva Brandt-Fischer; Tel.: 02271/89525

 

Hier alle Termine zum Download:

IV. Quartal 2017

                   

 

Tipp: Gut für den Herbst …

TROCKENFRÜCHTE
.
Jetzt im Herbst ist die große Zeit der Trockenfrüchte. Frisches Obst isst man am besten im Sommer, wegen der kühlenden Wirkung. Durch den Trocknungsprozess ändert sich die thermische Wirkung der Früchte und wir empfinden die wärmende Wirkung der Trockenfrüchte in den kalten Monaten als besonders angenehm.

So wirken die beliebtesten Sorten:
ROSINEN
stärken die Verdauung und das Blut.
Gut bei Eisenmangel und Müdikeit
APRIKOSEN
stärken besonders das Blut.
Gut bei Eisenmangel und in der Stillzeit.
DATTELN
Stärken die Verdauung, das Blut und das Imunsystem.
Gut bei Schlafstörungen und Infektanfälligkeit.
PFLAUMEN
Regulieren den Stuhlgang, abführend.
Gut bei trockener Verstopfung und träger Verdauung.
FEIGEN
Regulieren den Stuhlgang.
Gut bei trockener Verstopfung und geistiger Erschöpfung.
GOJIBEERE
Blutaufbauend und hilft bei trockenen Augen.
Hat viel Vitamin C
.
EINKAUFSTIPP.
Die Trockenfrüchte ungeschwefelt kaufen. (Bio)

 

Ist ein Testament notwendig?

Niemand denkt gern an den eigenen Tod und doch ist es wichtig, seinen letzten Willen in einem Testament zu dokumentieren – egal, wie groß das Vermögen ist. So können Sie sicher sein, dass die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, bedacht werden und die Dinge in Ihrem Sinne geregelt und fortgeführt werden. Dies schafft Klarheit für Ihre Hinterbliebenen und hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Vererbt werden können Vermögen in Form von Geldwerten (Giro- und Sparkonten, Versicherungen, Wertpapiere, Aktien sowie Bausparverträge), aber auch Grundbesitz (Wohnungen, Häuser, Grundstücke) sowie Sachwerte wie Schmuck, Möbel oder Autos. Eventuelle Schulden, Darlehen und Hypotheken werden mitvererbt. 

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hierbei werden ausschließlich Blutsverwandte und Ehegatten berücksichtigt. Wenn Sie Ihr Vermögen individuell aufteilen wollen, sollten Sie in jedem Fall ein Testament machen. Neben Ehegatten, Kindern und weiteren Angehörigen können Sie so auch Ihren Lebensgefährten, Patenkinder, Freunde, Bekannte, hilfsbedürftige Personen oder gemeinnützige Organisationen bedenken. 

Wenn Sie keine Angehörigen haben, erbt der Staat. Dem können Sie mit einem Testament entgegenwirken und klar festlegen, wem Sie wieviel und unter welchen Bedingungen hinterlassen. Mit einer testamentarischen Begünstigung können auch Pflichten verbunden sein, wie etwa die Grabpflege oder die Betreuung nahestehender Personen.

Wenn Sie sich unsicher sind, empfiehlt es sich in jedem Fall juristischen Rat einzuholen.  So haben Sie die Gewissheit, Ihren letzten Willen eindeutig und rechtlich korrekt niedergelegt zu haben.

Die gesetzliche Erbfolge

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind nur Ehegatten und Blutsverwandte erbberechtigt. Adoptivkinder und nicht-eheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Die Reihenfolge er Erbberechtigten richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:

  • Verwandte 1. Ordnung sind direkte Abkömmlinge wie Kinder und nachrangig Enkel und Urenkel.
  • Verwandte 2. Ordnung sind die Eltern und nachrangig Geschwister und deren Kinder (also Nichten und Neffen).
  • Verwandte 3. Ordnung sind die Großeltern, nachrangig Onkel und Tanten sowie deren Kinder (Cousins und Cousinen).
  • Verwandte 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und nachrangig deren Abkömmlinge.

Die Rangfolge ist wichtig, denn es erben immer nur die nächsten Verwandten. Wenn ein Verwandter 1. Ordnung vorhanden ist, erben die der zweiten und dritten Ordnung nicht. Hinterbliebene Ehepartner erben in jedem Fall, da sie außerhalb dieser Hierarchie stehen. Hat eine Zugewinngemeinschaft bestanden, erbt der hinterbliebene Ehepartner 50 % des Vermögens, bei Kinderlosen sind es 75 %. Der Rest fällt den Erben zweiter Ordnung zu. Bei Gütertrennung erbt der Partner gleichberechtigt neben den Kindern.

Falls Sie auf ein Testament verzichten und die gesetzliche Erbfolge greift, werden beispielsweise Ihre Enkel nicht bedacht. Zudem haben unverheiratete Partner keinen Anspruch auf ein Erbe. Auch Freunde und entfernte Verwandte spielen keine Rolle. Dies kann zu Streitigkeiten führen: Wollen die Kinder beispielsweise das Haus verkaufen, der hinterbliebene Ehepartner kann sie aber nicht auszahlen, kommt es vielleicht zu einer Zwangsversteigerung und der Ehepartner muss ausziehen.

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie in jedem Fall ein Testament machen. Dies kann aber nicht den Pflichtteil bestimmter Angehöriger ausschließen. Dieser entspricht der Hälfte dessen, was dem Erben ohne Testament gesetzlich zusteht. Der Pflichtteil, der spätestens drei Jahre nach Bekanntwerden geltend gemacht werden muss, kann nur durch einen notariellen Erbverzicht oder einen außerordentlichen Härtefall außer Kraft gesetzt werden.  

Die Erbschaftssteuer

In dem Moment, in dem Sie etwas vererben, fällt Erbschaftssteuer an. Wenn der Wert  sogenannten Freibeträge übersteigt, müssen die Erben zahlen. Somit fällt auch stets ein Teil Ihres Nachlasses den Staat. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach der Steuerklasse der Erben und der Höhe der Erbschaft. Je enger der Verwandtschaftsgrad ist, desto niedriger ist der Steuersatz und umso höher der Steuerfreibetrag.

Seit dem 1. Januar 2009 ist ein geändertes Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht in Kraft, bei dem die Freibeträge für Ehepartner und nahe Verwandte angehoben wurden. Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, wird außerdem das Betriebsvermögen privilegiert behandelt – hier sind grundsätzlich 85 % des Vermögens von der Erbschaftsteuer befreit.

Formale Vorschriften für ein Testament

Damit Ihr letzter Wille wirksam werden kann, müssen Sie einige formale Vorschriften beachten:

  • Das eigenhändige, privatschriftliche Testament können Sie an jedem Ort und zu jeder Zeit handschriftlich selbst verfassen. Die Niederschrift muss in jedem Fall mit Vor- und Nachname sowie Ort und Datum unterzeichnet sein. Testamente, die am Computer oder mit Schreibmaschine geschrieben und nur mit der Unterschrift versehen sind, sind ungültig. Änderungen oder Ergänzungen müssen Datum und Unterschrift enthalten, da immer nur die neueste Fassung gilt. Sie können Ihr Testament bei sich oder einer Vertrauensperson aufbewahren, oder aber auch beim Amtsgericht in amtlicher Verwahrung geben. So ist sichergestellt, dass das Testament gefunden und eröffnet werden kann.
  • Das notarielle oder öffentliche Testament wird mit Hilfe eines Notars gegen eine Gebühr verfasst und beim Amtsgericht verwahrt. So lassen sich auch komplizierte Erbfragen korrekt regeln. Der Notar muss sich vor der Beurkundung von der Testierfähigkeit des Erblassers überzeugen, was Fälschungsvorwürfe und Anfechtungen erschwert. 

Vergessen Sie auch nicht, eine passende Überschrift und Angaben zu Ihrer Person (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitz) zu machen. Unterschrift und Datum gehören ans Ende des Dokuments. Über den Aufbewahrungsort können Sie frei entscheiden. Empfehlenswert ist eine die Hinterlegung beim Nachlassgericht gegen eine einmalige Gebühr. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird. Seit dem 1. Januar 2012 gibt es auch ein zentrales Testamentsregister in Berlin.

Falls die Abwicklung sich schon im Vorhinein kompliziert darstellt oder eine größere Erbengemeinschaft bedacht wird, empfiehlt sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Dieser kann eine Person oder Organisation Ihres Vertrauens sein oder durch das Nachlassgericht bestimmt werden.

Testamentsarten

Das gemeinschaftliche Testament (Ehegattentestament)

Eheleute können ihren letzten Willen gemeinsam aufsetzen – eigenhändig oder notariell. Das Testament muss von beiden unterschrieben werden.

 Das Berliner Testament

Bei dieser wechselseitigen Verfügung setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerbe ein und legen fest, wem nach dem Tod des Hinterbliebenen der Nachlass zufallen soll – etwa den Kindern oder einer gemeinnützigen Organisation. Um in diesem Fall die zweifache Erbschaftssteuer zu sparen, empfiehlt es sich, die Schlusserben schon festzulegen und dem hinterbliebenen Gatten ein Nießbrauchrecht einzuräumen.

 Vertrag zugunsten Dritter (Schenkungsvertrag)

Dabei gehen die Vermögenswerte eines Bankguthabens oder Wertpapierdepots nach dem Tod an eine festgelegte Person oder Organisation über und sind damit nicht Teil des Nachlasses. Der Vertrag muss von dem Begünstigten offiziell angenommen und unterzeichnet werden. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut.

 Erbvertrag

Hierbei wird zu Lebzeiten ein notarieller Vertrag zwischen Erblasser und Begünstigten abgeschlossen, der eventuell an bestimmte Auflagen oder Verpflichtungen gebunden sein kann. So kann die Zukunft verbindlich gemeinsam mit den Erben geplant werden, was besonders im Fall einer Unternehmensnachfolge ratsam ist. 

 Vor- und Nacherbschaft

Hiermit kann die Erbfolge bestimmt und festgelegt werden, wer nach dem Tod des Vorerben den Nachlass als nächster erhält. Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern, die sich als Alleinerben einsetzen, können so die Nach- und Schlusserben – etwa die Kinder oder eine Organisation – benannt werden.
 

Ersatzerbe

Sollte ein Erbe sterben oder den Nachlass ausschlagen, bevor das Testament eröffnet wird, kann ein Ersatzerbe festgelegt werden.

 Vermächtnis

Ein Testament kann auch verschiedene Vermächtnisse enthalten. So kann beispielsweise eine bestimmte Person mit einem festgelegten Geldbetrag, einem Wertgegenstand oder einem Recht (z.B. Wohnrecht) bedacht werden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Die Erben sind dazu verpflichtet, diese Vermächtnisse zu erfüllen.  

Blockade gehabt? Augen/Ohren

Feierabend

Wenn man öfter mit Bus und Bahn unterwegs ist, bekommt man ungewollt so einiges mit und manchmal kann man einfach nicht „vorbeischauen“ oder „vorbeihören“.

Auf dem Heimweg von einer Veranstaltung beobachtete ich in der S-Bahn ein Pärchen, das sich zum Abschied innig küsste. Leider blockierten die Beiden dabei die Tür, worauf die Durchsage des Fahrers ertönte: „Ich bekomme mein Geld auch, wenn wir mit Verspätung ankommen. Aber ich glaube, alle Fahrgäste würden sich freuen, wenn sich die beiden Turteltäubchen entscheiden könnten, ob sie drinnen oder draußen knutschen wollen. SIE BLOCKIEREN DIE TÜR!“

 

Gehört und eingesendet

von Christa Commer

Wer kennt auch solche Probleme …?

Etwas zum Schmunzeln

Ich lese gerade ein Buch von Stefan Schwarz und amüsiere mich prächtig über die kleinen Geschichten aus dem Familienleben. Auf Seite 54 erfahre ich etwas darüber, wie er und seine Ehefrau die für zwei Wochen in einer Katzenpension untergebrachte Katze Minka abholen. Nachdem er für den Urlaubsaufenthalt der Katze 100,00 Euro gezahlt hat, äußert er auf dem Heimweg: „Für den Preis hätten wir drei neue Katzen nach dem Urlaub bekommen. Und zwar mit Impfpass!“ Den weiteren Verlauf der Katzenheimkehr in den Schoß der Familie schildert Stefan Schwarz wie folgt: „Die Katze Minka jedenfalls feierte ihre Heimkehr ausgiebig krallenkratzend an der Sofaecke, die schon länger nicht mehr von einem fetzenbehangenen Holzgestell zu unterscheiden ist. Aber offenbar war das Heimweh damit nicht gestillt, denn als wir zur Nacht die Schlafzimmertür hinter uns schlossen, mauzte Minka so erbärmlich, dass meine Frau sie gegen meine ehernen Katzenhaltungsgrundsätze hereinließ. Ein Fehler. Bekanntermaßen wirkt die Gegenwart von Katzen entspannend, und überraschenderweise erstreckte sich diese Wirkung auch auf mein zuständiges Organ. „Ich kann nicht, wenn die verdammte Katze zuguckt“, sagte ich zu meiner Frau. „Und ich kann nicht, wenn sie draußen an der Tür rumjammert“, erwiderte die Erregendste. Ich versuchte noch einmal, mich für meine Frau zu begeistern. Umsonst. „Du solltest als Journalist gewohnt sein, in der Öffentlichkeit … zu stehen“, mahnte meine Frau ungeduldig.

„Aber die Katze starrt mich an, als ob sie wüsste, was wir hier machen“, flüsterte ich. „Vor den Fischen im Aquarium hast du letztens keine Hemmungen gehabt“, schalt mich die Frau, und ich unternahm einen letzten Versuch. Doch dann geschah es.

Als ich mich fast schon im Stande vollendeter Manneskraft noch einmal vorsichtig umwandte, zwinkerte mir die Katze zu. Es war vorbei. Ich würde nie wieder Sex haben. Beim nächsten Umdrehen würde sie vielleicht mit der Zunge schnalzen oder durch die Zähne pfeifen. Ein Leben jenseits der Leibesfreude erwartete mich, einzig der Dichtkunst oder dem Anlegen von Herbarien gewidmet, bis meine Frau am nächsten Tag kam und sagte: „Ich war eben mit Minka beim Tierarzt. Sie hat sich in der Pension eine Bindehautentzündung geholt. Das eine Auge war schon ganz verklebt.“

(Quelle: Stefan Schwarz; Ich kann nicht, wenn die Katze zuschaut)

eingesendet von Christa Commer

Wer hat die Hosen an…

Wer hat die Hosen an…


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Wir sind ja meistens überzeugt, dass unser Verstand die höchste Instanz ist.
Dass er bestimmt, was wir tuen und fühlen.
Aber wie kann man dann erklären, dass wir immer wieder Dinge tun, die wir eigentlich nicht tun wollen? Der feste Vorsatz… diesmal tue ich es wirklich nicht. Ich schade mir ja selbst damit. Ich bin doch nicht doof…
Mist! Jetzt habe ich es wieder getan. Du kennst diese Situation vielleicht auch.
Dein Verstand weiß, dass du etwas nicht tun solltest, aber du kriegst es einfach nicht hin, damit aufzuhören. Ob es die Schokolade ist, oder der Alkohol oder das Meckern mit Kindern oder Partner. Das ist wahnsinnig frustrierend. Es lohnt sich mal darüber nachzudenken, wer eigentlich dein Handeln bestimmt. Da gibt es deine Muster, deine Gewohnheiten, deine neuronalen Strukturen und dein Unbewusstes. Wenn du also etwas ändern willst, musst du die Probleme an der Wurzel packen. Mit Willenskraft und Verstand bist du ja oft genug auf die Nase gefallen. Wähle Methoden, die den Verstand ein bisschen umgehen. Zum Beispiel Hypnose, Strukturaufstellungen, die energetische Psychologie.
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von Helga-Agnes Cubitzki

Stadtführungen für Jung und Alt …

Bergheimer Stadtführungen  für den Oktober

Bäume in ihrem bunten Kleid am 21.10.2017
Bevor die Vegetationsruhe einsetzt, tragen viele Bäume im Herbst bunte Blätter. Wie kommt diese Färbung zustande und welche Bedeutung hat sie für die Bäume?
Was haben Altweibersommer und Indian Summer gemeinsam? Woher haben Sie ihre Namen? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie auf dem Spaziergang durch die Erftauen.
Treffpunkt: Eingang Vogelwäldchen, Leipziger Straße (ggü Magdeburger Str.)
Beginn: 14:00 Uhr
Dauer: ca. 120 Minuten
Preise: 4,00 € pro Person

Gästeführerin: Dr. Elisabeth Lippert-Hamacher

Schnappschüsse erwünscht –

die Handyführung am 23.10.2017
De neue Führung „Schnappschüsse erwünscht“ stieß in den Sommerferien auf so große Begeisterung, so dass nun eine Zusatzführung angeboten wird. Die Teilnehmer haben bei dieser ungewöhnlichen Rallye durch die Stadt Aufgabe höchst interessante Aufgaben in Form von „Schnappschüssen“ zu lösen. Wer ordentlich Punkte einheimsen will, muss sich was einfallen lassen. Wer möchte, darf sein Smartphone mitbringen.
Treffpunkt: Museum BERGHEIMAT
Beginn: 14:00 Uhr
Dauer: ca. 120 Minuten
Preise: 5,00 € pro Person (inkl. Material und kleinem Snack)
Gästeführerin: Astrid Machuj
Geeignet für Kinder ab 8 Jahre
Anmeldungen nimmt Nora Tillmann, Stadt Bergheim telefonisch unter 02271-89539 entgegen.

Spukalarm – Grusel, Grauen, Gänsehaut am 27., 28. und 29.10.2017
Spukführungen um Halloween haben in Bergheim Kultcharakter. Seit vielen Jahren führt Hexe Brunella, alias Stadtführerin Astrid Machuj, um die Zeit von Halloween Kinder und Familien durch Bergheims Stadtteile. Ganz bewusst werden hierbei die heimischen Gruselgeschichten erzählt, denn inzwischen sollte bekannt sein, dass es rund um Bergheim einen reichhaltigen Sagenschatz gibt. Die Tour findet im zweiten Jahr rund um Schloss Paffendorf statt. Brunella weiß eine Menge spannender Dinge über ungewöhnliche Kreaturen, wie das Zöbbelsdier oder Geister, die den Nebel lieben, zu erzählen. Es ist schon ein prickelndes Gefühl, wenn diese Gestalten dann auch vor so historischer Kulisse erscheinen. Die Führung ist zum Gruseln, aber nicht zum Fürchten. Das Angebot richtet sich eigentlich an Kinder ab 8 Jahre in Begleitung mindestens eines Erwachsenen, wird aber immer öfter auch von volljährigen Geisterfans wahrgenommen. Die Führungen finden am 27., 28. und 29. Oktober statt. Treffpunkt ist um 18.00 Uhr der Eingang von Schloss Paffendorf. Die Führung dauert ca. 1,5 Stunden und kostet 5,00 € pro Person. Anmeldungen sind erforderlich und können über die Stadt Bergheim,

Frau Tillmann 02271-89539 oder 02271-97380 erfolgen Nähere Infos gibt es auch über wwww.fuehrugnenmitpfiff.de.

Darf geschmunzelt werden, Kauf dir lieber einen Hund …

Kauf dir lieber einen Hund

Jüngling in reifen Jahren, solltest du nehmen eine Frau,
denke stets an die Gefahren, überleg es dir genau.
Hüte dich vor Liebesgaben, hüt´ dich vor der schwachen Stund,
willst du ein Leben ohne Plagen, kauf dir lieber einen Hund.

So ein Hund gehört dir immer, weil er dich als Herrn erkennt.
Bei der Frau geschieht das nimmer, denn gehorchen ist ihr fremd.
Mitgift hat er freilich keine, aber eins weißt du genau,
so ein Hund wird immer treu sein. Weißt du das von deiner Frau?

So ein Hund weint keine Träne, niemals braucht er Aspirin,
abends hat er nie Migräne, nie braucht er was anzuzieh`n.
Willst du eine Reise machen, kannst du ruhig deinen
Wau-Wau einem Freund in Pflege geben. Versuch das mal mit deiner Frau!

Vor den Läden die Frauen steh´n, neue Kleider sind ihr Ziel,
können nie dran satt sich seh´n, Hüte haben sie nie zu viel.
Deinen Hund, den brauchst du nimmer auszuschmücken wie ´nen Pfau,
denn der läuft ja nackend immer. Verlang dies mal von deiner Frau!

Willst du wie in früh`ren Tagen abends auf den Rummel geh´n,
musst du erst dein Frauchen fragen: “Bitte darf ich geh`n?”
Deinen Hund, den kannst du immer schließen ein im Hundebau,
dann darfst du die Nacht genießen – versuch das mal mit deiner Frau!

Kommst du dann sehr spät nach Haus, willst zu ihr ins Bette geh´n,
wird sie toben ohne Pause: “Geh, ich will dich nicht mehr seh`n!”
Anders ist`s mit deinem Hündchen, macht der Mal zu viel Radau,
kriegt er was aufs Hundemündchen. Mach das mal mit deiner Frau!

Gehst du mit ihr auf die Straße, bleibt sie plötzlich stille steh´n,
“Liebster, oh mich drückt die Blase, halt die Tasche, ich muss geh´n.”
Deinem Hund genügt ein Bäumchen, denn er nimmt`s nicht so genau,
er hebt einfach hoch sein Beinchen. Verlang das mal von deiner Frau!

Mit den Kindern ist`s ne Plage, jedes Jahr kommt eines an,
trotzdem musst du ohne Frage, jeden Tag von neuem ran.
Ohne dass du ihn musst lieben, kriegt die Jungen dein Wau-Wau
und gleich sechse oder sieben. Verlang das mal von deiner Frau!

Drum ihr Männer lasst euch sagen, lasst die Finger von einer Frau,
denn in ihren spät`ren Tagen wird sie hässlich, alt und grau.
Ist dein Hund dir mal zuwider, da verkaufst du den Wau-Wau
und kaufst dir ´nen neuen wieder.
Probier das lieber nicht mit deiner Frau!

 

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