Terminvereinbarung für den Besuch des Bergheimer Rathauses bleibt weiterhin bestehen
Die seit dem 15.06.2020 geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung lockern schrittweise die Beschränkungen für das öffentliche Leben. Jedoch sind weiterhin einige wichtige Dinge zu beachten. Hierzu gehört auch der kontrollierte Besuch des Rathauses der Kreisstadt Bergheim, um den Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.
Die Stadtverwaltung ist bestrebt, die Anzahl der möglichen Besuche im Rathaus zu erhöhen. Im Vorfeld eines Rathausbesuchs ist jedoch eine Terminvereinbarung unabdingbar. Daher gewährt die Stadtverwaltung nur jenen Besucherinnen und Besuchern den Zutritt zum Rathaus, die einen solchen Termin vereinbart haben. Im Sinne des Infektionsschutzes besteht auch weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sowie auch die Einhaltung des Schutzabstandes für den Besuch im Rathaus.
Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung selbstverständlich zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail, über die Homepage und die sozialen Medien sowie den Postbriefkasten für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Den richtigen Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten finden die Bürgerinnen und Bürger unter https://www.bergheim.de Rubrik „Rathaus“, Bereich „Service“.




Die meisten älteren Menschen wollen vor allem eines: Solange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen. Hier leben sie bereits seit Jahrzehnten, fühlen sie sich zu Hause und zugehörig, und empfinden Geborgenheit und Sicherheit. Deshalb wollen viele Menschen auch mit altersbedingten körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen zu Hause wohnen bleiben und selbstbestimmt leben. Der eigene Haushalt und eine vertraute Umgebung sind dabei entscheidende Faktoren für ein altersgerechtes Wohnen.
