Schloss Paffendorf …

Das Schloss Paffendorf ist eine der vielen Burgen und Herrensitze in der Erftniederung. Die im 16. Jahrhundert erbaute Anlage ist von Wassergräben umgeben und besteht aus dem mehrflügeligen, zweigeschossigen Herrenhaus und der ehemals landwirtschaftlich genutzten Vorburg, die rechtwinklig einen geräumigen Wirtschaftshof umschließt. Zwei wuchtige Rundtürme, diagonal gegenüberstehend, flankieren das Hauptgebäude. Die Vorburg wird an den Ecken von massiven Türmen begrenzt, die mit abgeschrägten Sockeln bis in den damals von Erftwasser gespeisten Graben hinabreichen. In der Mitte des 19. Jahrhunderts erhielt das Schloss durch einen grundlegenden Umbau sein neugotisches Aussehen. Ihm verdanken die Gebäude Zinnen, Türmchen, Balustraden und Balkone sowie den figürlichen Schmuck. Als 1958 der fortschreitende Tagebau Fortuna-Garsdorf die zum Schloss gehörenden Ländereien erreichte, verkaufte die damalige Eigentümerin den ganzen Besitz an eine Vorgängergesellschaft von RWE Power. Zum Schloss gehört ein 7,5 Hektar großer Park. Ausgedehnte Wasserflächen und zahlreiche markante Einzelbäume, unter ihnen alte Mammutbäume, Gingkos und Riesenlebensbäume, prägen das Bild. Ein Forstlehrgarten vermittelt einen Eindruck von der Pflanzenwelt des Tertiärs. Nachfahren der urzeitlichen Bäume, Sträucher und Moorpflanzen aus anderen Erdteilen liefern den Besuchern ein im wahrsten Wortsinn lebendiges Bild des Tertiärs. Als Überreste urzeitlicher Flora flankieren zwei 15 Millionen Jahre alte Sequoia-Stümpfe den Eingang zum Schlosspark. Ihr hoher natürlicher Gehalt an Gerbsäure verhinderte über Jahrmillionen die Zersetzung, so dass sie gut erhalten in einem Tagebau gefunden werden konnten. Die Informationen stammen von der Website der Brasserie Schloss Paffendorf. 

Danke an Anita Brandtstäter für diesen Beitrag

Danke,

sagt das Seniorenportal Bergheim

Ein Schlossbesuch, ein Parkbesuch, ein Brasseriebesuch  lohnt sich immer! Schloss Paffendorf ist wieder geöffnet, sowohl der Park als auch die Ausstellung – und am Wochenende inklusive Vatertag auch die Brasserie Schloss Paffendorf.

Zur Website  https://schlosspaffendorf.de/das-schloss-paffendorf

 

STADT.BIBLIOTHEK.BERGHEIM im MEDIO.RHEIN.ERFT

Meine Bibliothek, mein Fenster!

Kreativ sein in der Stadtbibliothek Bergheim

am 6. Juni wird die Stadtbibliothek im Medio 16 Jahre alt. Trotz Corona möchte das Team dieses besondere Datum mit einer besonderen Aktion feiern. Dazu sind alle Kunden dazu aufgerufen ihre kreativen Beiträge zur Verschönerung des Eingangsbereiches, speziell der Fensterfront, einzureichen. Wer mitmachen möchte, der kann bin zum 4. Juni gemalte Bilder zum Thema Geburtstag(Kuchen, Luftballons, Konfetti, Blumensträuße… ) in der Bibliothek abgeben. Die Kunsterke werden dann, geölt und laminiert, in die Fenster im Erdgeschoss gehängt. Die Bibliothek ist ab dem 26. Mai wieder zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen: Dienstag bis Freitag von 11:00 – 18.00 Uhr, Samstag von 10:00 – 13.00 Uhr.

Davor gelten noch die eingeschränkten Zeiten: Dienstag bis Freitag von jeweils 11 – 13 Uhr und 15 – 17 Uhr.

STADT.BIBLIOTHEK.BERGHEIM im MEDIO.RHEIN.ERFT

am 22. Mai bleibt die Bibliothek geschlossen

 

Abteilung 3.6 Stadtbibliothek

Auskunft erteilt: Frau Sandra Dipci

Telefon: 02271/89-384

E-Mail: stadtbibliothek@bergheim.de

Stadtbibliothek informiert …

STADT.BIBLIOTHEK.BERGHEIM

öffnet wiederAb Dienstag, 26. Mai öffnet die Stadtbibliothek wieder zu den regulären Öffnungszeiten: Dienstag – Freitag von 11-18 Uhr und Samstag von 10-13 Uhr

Um alle Hygiene-Vorschriften einzuhalten und um die Nutzer und Mitarbeiter möglichst gut vor einer Infektion zu schützen, gelten jedoch weterhin besondere Regeln:

Maximal 20 Personen dürfen sich gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten – zur Kontrolle stehen abgezählte Körbe am Eingang bereit. Die Medienrückgaben erfolgen ausschließlich über den Rückgabeautomaten, der von außen zugänglich ist. Um die Infektionsgefahr durch Medien so gering wie möglich zu halten werden alle zurückgegebenen Medien mindestens 24 Stunden unter Quarantäne gestellt, bevor sie wieder entliehen werden können.

Der Aufenthalt in der Bibliothek ist zudem auf max. 30 Minuten begrenzt und dient nur zur Medienauswahl und Medienausleihe. Dabei ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Wie auch alle bekannten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden müssen. Von einem Aufenthalt zum Lesen, Vorlesen, Lernen, eine Nutzung als Treffpunkt usw. bittet die Stadtbibliothek abzusehen.

Die Ausleihe von Medien ist nur an den Ausleihautomaten und nur mit einem gültigen Bibliotheksausweis möglich. Zudem ist das Bestellen von Fernleihen ab sofort auch wieder möglich.

Das gewählte Verfahren stellt sicher, dass der notwendige räumliche Abstand zwischen den Nutzern der Bibliothek jederzeit gewahrt bleibt. Gleichzeitig ist der gesamte Bestand der Bibliothek im Medio.Rhein.Erft wieder für alle zugänglich.

 

Stadtverwaltung Bergheim bleibt geschlossen

Stadtverwaltung Bergheim bleibt geschlossen


Aus betrieblichen Gründen sind die Stadtverwaltung Bergheim sowie alle städtischen Einrichtungen am Freitag, dem 22.05.2020 geschlossen.

Dies gilt auch für die Serviceleistungen der Stadtbibliothek und des Bürgerservices am Samstag, dem 23.05.2020.

Dein Leben als Mandala …

Dein Leben als Mandala
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Stell dir mal kurz den Verlauf deines Lebens vor. Bestimmt siehst du vor deinem geistigen Auge eine gerade Linie… die Vergangenheit, die hinter dir liegt mit allem, was du durchgewunken hast, mit all den gescheiterten Versuchen und Pfaden, die du nie erforscht hast. Und andererseits liegt weit ausgebreitet eine Zukunft vor dir, die immer noch viele Chancen bietet. Jetzt plane im Geiste um und male dein Leben neu auf in einem System aus Kreisen, die miteinander verbunden sind. So wie bei einem wunderschönen Mandala, wo es auch keinen Anfang und kein Ende gibt. Höhen und Tiefen entsprechen verschiedenen Farben. So können wir eventuell auch einen anderen Zugang zu unserem Leben bekommen. Die Gelegenheiten, die wir gestern verpasst haben, die vermeintlichen Fehler oder die gescheiterten Versuche der Vergangenheit bilden Teile eines Zyklus… bieten uns immer wieder die Möglichkeit von vorne zu beginnen. Und das tun wir dann mit größerer Weisheit und Hoffnung. Auch als älterer Mensch hast du mannigfache Gelegenheiten und kannst empfänglich sein dafür, was dich umgibt. Du darfst deine Herzenswünsche nicht unerfüllt lassen. Mit deinem Leben erschaffst du ein perfektes Mandala, eines, in dem immer alles in Bewegung ist. Du darfst dir die Farben aussuchen, die dir am besten gefallen. Rede dir nicht ein, dass in unserem Alter nichts mehr möglich sei, oder derartige Dinge für jemanden wie dich nicht geeignet seien. Entdecke deinen Lebenshunger wieder und lebe mit Freude  und mit vollen Händen und einem leuchtenden Herzen. Du darfst dir dein Glück erschaffen, von dem du träumst.
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von Helga-Agnes Cubitzki

Über die Bedeutung der Pflanzen…

Ein Leben ohne Pflanzen ist unmöglich. Sie erfüllen für uns Menschen so umfassende und wichtige Aufgaben und haben Einfluß auf alle Dimensionen. Voraussetzung für unser Leben auf diesem Planeten sind Wasser und Luft.
Woher kommt die Luft, die wir atmen? Pflanze und Mensch sind hier aufeinander angewiesen. Sie schaffen füreinander Lebensnotwendiges: Die Pflanze für den Menschen und der Mensch für die Pflanze. Es ist ein elementarer Zusammenhang des Geben und Nehmens. Die Pflanze assimiliert Kohlenstoff und gibt Sauerstoff ab, der Mensch nimmt Sauerstoff und gibt Kohlenstoff. Ein Teil des wunderbaren Kreislaufs des Lebens. Ein weiterer Baustein dieses Lebens ist das Licht. Wir Menschen brauchen das Licht, sind jedoch nicht in der Lage, die Lebensenergie des Lichtes direkt aufzunehmen. Wir nehmen sie auf über pflanzliche Nahrung. Dieser Prozess der Wandlung von Sonnenlicht in Energie nennt man Photosynthese.
Grobstofflich betrachtet, wird dabei Nahrungsenergie gespeichert, die uns über die Pflanzen in Form von Zucker und Stärke, den Grundbausteinen unserer Ernährung, zugänglich wird. Auf feinstofflicher Ebene geschieht jedoch noch weitaus mehr: Mit den Wurzeln in der Erde verankert, mit den Blättern und Blüten, die sich dem Licht entgegen strecken, entstehen in der Pflanze auch flüchtige, ätherische Substanzen.

(Düfte) In diesem Spannungsfeld zwischen kosmischen (Sonnenlicht) und irdischen (der Erde) Energien verwandeln die Pflanzen Licht in Leben. Abgesehen davon, dass sie als Nahrung unsere Leben erhalten, können wir an ihrer Kraft (Essenz) teilhaben, wenn wir in anderer Weise mit ihr in Verbindung treten. Wir können mit Pflanzen kommunizieren. Damit ist nicht gemeint, dass wir mit ihnen reden, sondern vielmehr ein achtsames Offensein. Wem es gelingt, sein Bewusstsein in Liebe mit den Pflanzen zu verbinden, wird in einen sehr empfänglichen Zustand versetzt und kann die Kraft spüren, die spezifisch für die jeweilige Pflanze ist.

Sensitive Menschen spüren zum Beispiel, die kosmische Information, die von einem alten Baum ausgeht, oder lassen sich inspirieren vom Duft einer Blume, oder entdecken die Heilkraft einer Pflanze.
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von Gertrud Breuer

Lebensweisheit …

Lebensweisheit

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 Zwei Freunde wanderten durch die Wüste. Irgendwann auf ihrer Reise fingen die zwei Freunde an zu streiten und der eine Freund gab dem anderen eine Ohrfeige. Der Freund, von der Ohrfeige zutiefst verletzt, sagte nichts dazu und schrieb nur in den Sand: „Heute hat mir mein Freund eine Ohrfeige gegeben“ … Sie gingen weiter, bis sie schließlich zu einer Oase kamen, in der sie baden wollten. Der zuvor schon Geohrfeigte wäre dabei fast ertrunken, hätte sein Freund ihn nicht gerettet. Als er sich schließlich wieder erholt hatte, gravierte er in einen Stein: „Heute hat mir mein Freund das Leben gerettet.“ Der andere wunderte sich und fragte: „Warum hast du in den Sand geschrieben, als ich dich geschlagen habe, und nun schreibst du auf einen Stein?“ Der Freund lächelte und antwortete: „Wenn ein Freund uns verletzt, sollten wir es in den Sand schreiben, wo der Wind der Vergebung es wieder auslöschen kann. Aber wenn uns etwas wirklich Schönes widerfährt, dann sollten wir es in einen Stein gravieren, in die Erinnerung des Herzens, von wo es nicht mehr verschwinden kann.“  

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Netzfund

 

Blumen …

 

Blumen
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“Blumen sind die schönen Worte und Hieroglyphen der Natur, mit denen sie uns andeutet, wie lieb sie uns hat.”

Johann Wolfgang von Goethe

 

Stadtbibliothek Bergheim wieder geöffnet

Medienausleihe in der Stadtbibliothek Bergheim wieder möglich

Ab dem 12. Mai darf wieder im Bestand der Bibliothek gestöbert werden.

Um alle Hygiene-Vorschriften einzuhalten und um die Nutzer möglichst gut vor einer Infektion zu schützen, gelten aber besondere Regeln:

Maximal 20 Personen dürfen sich dann gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten – zur Kontrolle stehen abgezählte Körbe am Eingang bereit. Die Medienrückgaben erfolgen ausschließlich am Rückgabeautomaten, der von außen zugänglich ist.

Der Aufenthalt in der Bibliothek ist zudem auf max. 30 Minuten begrenzt und dient nur zur Medienauswahl und Medienausleihe. Dabei ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Wie auch alle bekannten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden müssen. Von einem Aufenthalt zum Lesen, Vorlesen, Lernen, eine Nutzung als Treffpunkt usw. bittet die Stadtbibliothek abzusehen.

Die Ausleihe von Medien ist nur an den Ausleihautomaten und nur mit einem gültigen Bibliotheksausweises gültig. Zudem ist das Bestellen von Fernleihen ab sofort auch wieder möglich.

Die Öffnungszeiten bleiben der derzeitigen Situation angepasst:

Dienstag bis Freitag von jeweils 11 – 13 Uhr und 15 – 17 Uhr.

Achtung, Ausnahme: Am Freitag, den 22. Mai bleibt die Bibliothek geschlossen! Leihfristen, die an diesem Tag ablaufen würden, sind bis zum 29.5. verlängert!

Das gewählte Verfahren stellt sicher, dass der notwendige räumliche Abstand zwischen den Nutzern der Bibliothek jederzeit gewahrt bleibt. Gleichzeitig ist der gesamte Bestand der Bibliothek im Medio.Rhein.Erft wieder für alle zugänglich.

Akuthilfe für pflegende Angehörige beschlossen

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. In dieser Situation benötigen pflegende Angehörige akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Daher wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis Ende September vereinfacht. Angehörige, die Pflegebedürftige in der Corona-Krise zu Hause betreuen und zugleich erwerbstätig sind, werden so besser unterstützt.
Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Angehörige sind der größte Pflegedienst unseres Landes. Rund 2,5 Millionen Berufstätige pflegen und betreuen Familienmitglieder zu Hause. Ihre Leistung wird zu selten gesehen – obwohl sie das Funktionieren der Pflege sichern. Denn sie leisten Enormes: Sie leben zwischenmenschliche Solidarität und stärken unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dafür gebührt ihnen unser Dank, unsere Anerkennung und in der Corona-Krise zusätzliche Hilfe. Besonders dann, wenn sie Beruf und Pflege in Einklang bringen müssen.“
Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen hat der Deutsche Bundestag mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heute verabschiedet. Das BMFSFJ hat sich intensiv und in Zusammenarbeit mit BMG und BMAS für die Aufnahme von Erleichterungen für pflegende Angehörige eingesetzt.
Dazu erklärt Franziska Giffey: „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz verbessern wir die Unterstützung in akuten Pflegesituationen: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt. Außerdem gestalten wir Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler. Pflegende Angehörige sollen leichter eine Freistellung von 6 Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten. Mit diesen Regelungen reichen wir pflegenden Angehörigen die Hand und helfen ihnen dabei, durch diese schwere Zeit zu kommen.“
Der Gesetzentwurf regelt im Einzelnen:
 1. Bessere Unterstützung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in einer akuten Pflegesituation
a) Pflegeunterstützungsgeld
Bisher erhalten Beschäftigte für bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie vor einer akuten Pflegesituation stehen, in der sie die Pflege sicherstellen oder organisieren müssen. Die Neuregelung sieht einen vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld vor. Es wird bis zum 30. September 2020 auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen im Zuge der COVID-19-Pandemie nur selbst auffangen können. Bis zum 30. September 2020 sollen Beschäftigte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch zu nehmen. Bereits genutzte Tage mit Pflegeunterstützungsgeld werden angerechnet.
b) Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Bisher haben Beschäftigte in einer akut auftretenden Pflegesituation die Möglichkeit, bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben. Die Neuregelung sieht eine Inanspruchnahme von bis zu 20 Tagen vor. Voraussetzung ist, dass eine pandemiebedingte akute Pflegesituation besteht, die bewältigt werden muss. So wird pflegenden Angehörigen mehr Zeit eingeräumt, um die Pflege zu Hause sicherzustellen oder neu zu organisieren, wenn z. B. wegen der COVID-19-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht mehr in dem gewohnten Umfang arbeiten. Die Regelung ist bis 30. September 2020 befristet.
 2. Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit
Beschäftigte, die gleichzeitig Pflegeaufgaben übernehmen, werden befristet bis zum 30. September die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Arbeitgebers Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler zu nutzen. Wer den gesetzlichen Rahmen für die Auszeiten (6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht ausgeschöpft hat, soll kurzfristig Restzeiten der Freistellungen in Anspruch nehmen können, sofern sie die Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschreiten. Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber wird bei der Familienpflegezeit vorübergehend nur 10 Tage (statt 8 Wochen) betragen. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend unterschritten werden. Die Ankündigung in Textform genügt. Auch wird der unmittelbare Anschluss zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit befristet entfallen.
3. Berücksichtigung von Einkommenseinbußen bei der finanziellen Förderung durch zinslose Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz
Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz wird den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Die Rückzahlung der Darlehen wird für die Betroffenen im Verwaltungsverfahren erleichtert.
Zahlen zu pflegenden Angehörigen
Gut 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Wegen der Krise haben die rund 4.500 Tagespflegeeinrichtungen in Deutschland geschlossen. Insgesamt übernehmen etwa 2,5 Millionen Angehörige in Deutschland die Pflege und Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause. Zu 70% sind es Frauen, die diese Aufgabe schultern.

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