Herz in Not

Verbesserte Versorgung dank neuer Kardiologie im MHK Bergheim

Bei einem Herzinfarkt müssen die Ärzte den Blutfluss zum Herzen so schnell wie möglich wiederherstellen. Das Maria-Hilf-Krankenhaus hat daher eine neue kardiologische Abteilung aufgebaut.

Als Wilhelm Frings aus dem Auto aussteigt, steht ihm plötzlich der Schweiß auf der Stirn und er kriegt kaum noch Luft. Seine Brust fühlt sich zusammengepresst an, Schmerzen breitensich in den Hals und in den linken  Arm aus. Bis zur Haustür schafft es der Rentner noch, dann bricht er auf dem Treppenabsatz zusammen – der Herzinfarkt (Myokardinfarkt) gehört zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Allein im Jahr 2014 sind  laut Statistischem Bundesamt 48.181 Menschen daran gestorben. Dabei verläuft nicht jeder Infarkt so dramatisch wie in diesem fiktiven Fall.

Einen leichten Herzinfarkt bemeken viele Patienten gar nicht, weil Beschwerden ausbleiben. Mediziner bezeichnen dieses Phänomen als »stummen Herzinfarkt«. Besonders ist es zudem bei Frauen: Typische Schmerzen in Brust oder Arm verspüren sie oftmals nicht, stattdessen klagen sie beispielsweise über Übelkeit oder Bauchweh, was dazu führt, dass der Infakt oft unerkannt bleibt.

Die Risikofaktoren

Dr. med Georg Haltern

»Ein Herzinfarkt ist immer eine sehr ernste Angelegenheit, selbst bei einem vermeintlich leichten Verlauf«, sagt Dr. med. Georg Haltern, Chefarzt der neuen Kardiologie im Maria-Hilf-Krankenhaus. »Denn das Risiko für einen erneuten – schweren – Infarkt ist hoch.« Das grundsätzliche Problem ist in der Regel eine Arteriosklerose. Damit sind Fettablagerungen und Verkalkungen (Plaques) gemeint, die sich im Laufe des Lebens an den Innenwänden der Gefäße ablagern und sie verengen.

Wie ausgeprägt eine Arteriosklerose ist, hängt nicht nur von der individuellen Veranlagung ab, sondern auch vom Lebensstil. »Einige Faktoren können diesen Prozess erheblich beschleunigen«, erklärt der Chefarzt. »Dazu gehören vor allem Übergewicht, Bewegungsmangel, Bluthochdruck, erhöhte Blutfette, Diabetes, Stress und Rauchen. «Im Prinzip können alle Gefäße im Körper betroffen sein, im Bereich der Herzkranzgefäße sind Verengungen jedoch besonders gefährlich. Schließlich kann eine dauerhaft schlechte Durchblutung die Arbeit des Herzmuskels behindern (Koronare Herzkrankheit). Oder der Patient merkt nichts von den Ablagerungen, bis sich an einem Engpass ein Blutgerinnsel festsetzt und das Gefäß vollständig verstopft – der Herzinfarkt ist da. Ziel der Ärzte ist es, die Verstopfung so schnell wie möglich zu beenden.

Wohnortnahe Versorgung kann Leben retten

Im Rhein-Erft-Kreis arbeiten die Mediziner dafür sehr eng mit dem Rettungsdienst zusammen. Er fährt bei einem akuten Herzinfarkt eine der fünf Kliniken an, die eine sogenannte Katheterintervention durchführen können. Zu diesen Kliniken gehört seit Sommer 2017 nun auch das Maria-Hilf-Krankenhaus. »Mit dem Aufbau einer kardiologischen Abteilung hat das Maria-Hilf-Krankenhaus eine wichtige Versorgungslücke geschlossen«, sagt Dr. Haltern. Denn eine wohnortnahe Versorgung kann bei einem akuten Herzinfarkt Leben retten.

Das Kardiologie-Team vom MHK

»Jede Minute zählt. Unser Team steht an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden bereit, um die Versorgung in Bergheim und der Umgebung zu verbessern.« Im neuen Herzkatheter-Labor können die Experten im Notfall einen Herzkatheter einführen, um die Verengung zu öffnen und mit einem Ballon aufzudehnen. Anschließend platzieren sie eine Gefäßstütze (Stent), die einen erneuten Verschluss verhindert. »Wenn dieses Verfahren in den ersten 90 Minuten eingesetzt werden kann, verbessert das die Überlebens- undHeilungschancen erheblich«, sagt Dr. Haltern. Auch nach diesem Zeitraum ist die interventionelle Behandlung in der Regel geboten. Nur bei einer sehr schweren Ausprägung muss der Verschluss operativ umgangen werden (Bypass-Operation).

Mögliche Folgen

Je schwerer ein Herzinfarkt war, desto wahrscheinlicher ist es, dass Gewebe geschädigt wurde und der Herzmuskel auf Dauer geschwächt bleibt (Herzinsuffizienz). Weitere mögliche Komplikationen sind Herzrhythmusstörungen oder auch eine Entzündung des Herzbeutels. Außerdem bleibt das Risiko für einen erneuten Infarkt erhöht, auch wenn Stents und Medikamente wie Blutverdünner es senken können.

Umso wichtiger ist es also, dass Betroffene ihren Teil beitragen, die Wahrscheinlichkeit für Herzprobleme zu senken – und auf eine gesunde Lebensweise achten.

Kontakt: Sekretariat Kardiologie, Sigrid Otten
E-mail: kardiologie@ maria-hilf-krankenhaus.de
Telefon: 02271 / 87-241

Leistungen (u. a.)

  • Kard. Funktionsdiagnostik
  • Sämtliche EKG-Verfahren
  • Bodyplethysmographie, Spirometrie, Spiroergometrie, Polygraphie
  • Sämtliche Verfahren der Echokardiographie
  • Farbduplexsonographie
  • Kontrollen sämtlicher Schrittmachergeräte, Herzkatheter und Schrittmacher
  • Links- und Rechtsherzkatheter-Untersuchungen
  • Interventionelle Therapie der Koronargefäße
  • Behandlung chronischer Gefäßverschlüsse
  • Herzinfarkt-Therapie
  • Schrittmacherimplantation (sämtl. Verfahren einschl. ICD, CRT)

Quelle: MHK-Kurier 2/2017

 

Astrotipp-Skorpion-Zeit…

November ist der Monat des Sterbens.

Viele Menschen zieht es Anfang November zum Friedhof, und die Sendungen im Fernsehen bringen Besinnliches. Im Sommer kämen die Wenigsten auf die Idee über den Tod nachzudenken, warum grade in November? Es ist Skorpion-Zeit!
Nicht zufällig laufen die Tierkreis-Zeichen parallel mit den Jahreszeiten.
Zwölf Zeichen – Zwölf Monate. Das Skorpion-Zeichen deutet eine Wende an, von einer nach außen gerichtete Zeit; Urlaub, Garten, Sonne und Licht zu einer nach innen gerichtete Zeit von Einkehr von Besinnung, Geistigkeit, Dunkelheit. Alles geht im Wechsel, alles hat sein Gutes; Licht und Dunkel, Sommer und Winter, Alter und Jugend. Wir Menschen möchten immer Sommer und Sonne haben, der Abschied vom Sommer hat immer etwas Wehmütiges. Doch alles hat seine Zeit.

Die Skorpion-Zeit hat seine Entsprechung im Menschenleben in den Jahren von 49 bis 56 Jahre. Auch da ist eine Zeit des Umkehrens. Die Blüte des Lebens ist vorüber, der Körper beginnt zu welken wie die Blätter im Herbst, jetzt muss es zu einer neuen Lebenseinstellung kommen. Aus dem Alten soll was Neues erwachen. Stirb und Werde sagt Goethe. Das welke Laub erinnert uns an den Sommer als das Leben in voller Blüte stand. Wir schauen uns auch gerne Fotos an, als wir auch „in voller Blüte“ standen. Auch das Loslassen der Jugend ist für Viele schmerzhaft. Doch wir wissen, dass das Leben in Baum und Strauch nicht tot ist, es hat sich nur nach innen gezogen, das wissen wir ganz sicher. Warum zweifeln wir dann daran, ob wir nach unseren Tod weiterleben? Viele Menschen glauben nicht daran, dass es nach dem Tod noch ein Leben gibt, ganz gleich in welcher Form. Die Natur macht uns vor, dass das Leben immer in Wechsel vom sichtbaren zum Unsichtbaren geht, immer im Kreis.

Skorpion-Menschen tragen diese Themen “Stirb und Werde” ein Leben lang mit sich herum. Sie durchlaufen extreme Veränderungsprozesse, viel mehr als andere Menschen. Ihr Leben besteht aus einem ständigen Loslassen, aus dem sie immer wieder reifer und gelassener hervorkommen.

Weibliche Flüchtlinge als Motor im Integrationsprozess

Internationale Frauenkonferenz im Bergheimer MEDIO

In der öffentlichen und politischen Debatte kommen sie kaum vor, wissenschaftliche Daten sind wenig vorhanden, an Sprach- und Integrationskursen nehmen sie seltener teil als Männer. Die Rede ist von  weiblichen Flüchtlingen. Die geringere Relevanz, die man ihnen beimisst, mag daran liegen, dass sie rein quantitativ die kleinere Gruppe sind und nur ein Drittel der Gesamtzahl der nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge ausmachen. Über die Lebenslagen der geflüchteten Frauen ist wenig bekannt, belastbare qualitative Erkenntnisse liegen kaum vor.

Der Fokus liegt vermutlich eher darauf, zuerst die Männer in Arbeit und Beschäftigung zu bringen.  „Das ist riskant, denn das Rollenmuster in den Herkunftsländern auch bei uns zu zementieren, entspricht nicht den Erwartungen des Großteils der zu uns geflüchteten Frauen”, so Hilde Mußinghoff, Geschäftsführerin des innovaBest Instituts für Innovation & Bildung in Frechen und Koordinatorin des Netzwerks Wiedereinstieg. In jedem Fall bedarf es neuer Ideen und fundierter Ansätze zur Entwicklung von passenden Angeboten.

Pilotstudie für NRW

Grundlage dafür soll die qualitative Untersuchung im Rahmen der Landesinitiative Netzwerk Wiedereinstieg, „Voraussetzungen, Einstellungen und Ambitionen geflüchteter Frauen in Deutschland” sein, an der sich auch die Kreisstadt Bergheim beteiligt hat. Sie liefert eine Fülle überraschender und gut verwertbarer Ergebnisse. So ist die Kernaussage, dass die Mehrheit der mit der großen Fluchtwelle 2015/16 nach Deutschland eingereisten Frauen über ein hohes Bildungsniveau verfügt und fast alle von ihnen arbeiten wollen, um wirtschaftlich unabhängig zu sein.

„Die Frauen hinten anzustellen wäre nicht nur ein Risiko, sondern auch eine vertane Chance. Denn genau sie könnten der Motor im Integrationsprozess sein.”

Pilotstudie für NRW 

Die zentralen Ergebnisse der im Rhein-Erft-Kreis durchgeführten Studie werden am 22. November 2017, 9.30 -13 Uhr, im Rahmen der International Women’s Conference “Meet & Connect” im Bergheimer MEDIO vorgestellt.  Besonders angesprochen sind geflüchtete Frauen mit Bleibeperspektive, deutsche Frauen aus dem Rhein-Erft-Kreis, Migrantinnen, die den beruflichen Einstieg bereits geschafft haben, Expert/innen aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Beruf und Wiedereinstieg sowie aus dem Bereich Freizeitgestaltung.

Nach der Vorstellung der Studie geht es in verschiedenen Gruppen unter Begleitung von Dolmetscher/ innen und Expert/innen um das Leitthema „Leben und Arbeiten in Deutschland“, speziell um Spracherwerb und Ausbildung, Arbeit und Anerkennung ausländischer Qualifikationen.

Zum Download: Netzwerkreport 2017_Weibliche Flüchtlinge

 

Um Anmeldung wird gebeten bis zum 17.11.2017 online unter

http://www.innovabest.de/aktuelles/veranstaltungen

Per Mail an info@innovabest.de oder telefonisch unter 02234 / 999 58-0.

Einladung NW W_Konferenz
Anmeldung NW W Konferenz

Für die Hin- und Rückfahrt ist durch einen Bus-Transfer gesorgt.

Bitte geben Sie neben Name und Adresse, Ihr Herkunftsland und Ihre Sprache an und ob Sie den Bus-Transfer nutzen werden. (Abfahrtszeiten und Orte finden Sie unter www.innovabest.de/aktuelles/veranstaltungen )

Heiliger Horror –

Jetzt grinsen sie wieder überall zum Gruseln schön: Die leuchtend orangen Kürbisköpfe. Halloween steht vor der Tür, ein Fest, das auch bei uns langsam aber gewaltig in Mode kommt. Irische Siedler nahmen den uralten Brauch einst mit in ihre neue Heimat, die USA.

Er geht zurück auf die Sage von Jack o’ Lantern, einem alten Fiesling, den nicht einmal der Teufel bei sich in der Hölle haben wollte. Seitdem spukt Jack auf der Suche nach einem schönen Plätzchen herum. Ein ausgehöhlter Kürbis mit einem glühenden Stück Kohle vom Höllenfeuer dient ihm als Lampe. Halloween geht auf das keltische Fest „Samhain“ zurück, das endgültig den Beginn der finsteren Jahreszeit einläutete. Im Mittelalter wurde daraus der christliche „All Hallowed Evening“ – unser Allerheiligen.

Süßes oder Saures?

Die Menschen glaubten, dass in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November ihre Toten zurück auf die Erde kommen und stellten ihnen Speisen und Getränke bereit. Davon profitierten natürlich die Armen, die sich die milden Gaben heimlich unter den Nagel rissen. Heute noch ziehen die Kinder – die hungrigen Lumpengestalten aufs Korn nehmend – gruselig verkleidet von Haus zu Haus und sammeln Süßes.

In den letzten Jahren habe ich immer wieder Nachbarn erlebt, die die hoffnungsfrohen kleinen Geister mit ihren Sammelbüggeln eiskalt wegschickten – mit Verweis auf St. Martin, der ja erst um den 11. November herum den Laternenzug durchs Dorf anführt. Der Heilige, der einst mit einem Armen seinen Mantel teilte, ist sicher ein gutes Vorbild für die Mildtätigen. Aber wir sind schließlich Rheinländer und lassen keine Gelegenheit aus, uns zu verkleiden und Süßigkeiten nachzujagen. Auch wenn es also in den nächsten Wochen zweimal an der Haustür klingelt – einfach mal ein Auge zudrücken und den Kindern eine kleine Freude machen.

Von Andrea Floß

Neue Broschüren zur “Männergesundheit”

Wissensreihe informiert zu den Themen Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Work-Life-Balance

Studien zur Männergesundheit zeigen, dass sich Männer vielfach nicht ausreichend um ihre Gesundheit kümmern und Schwierigkeiten haben, passende Gesundheitsinformationen zu finden, zu beurteilen und zu nutzen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Stiftung Männergesundheit haben daher ihre gemeinsame „Wissensreihe Männergesundheit“ erweitert: Drei neue Broschüren informieren zielgruppenspezifisch zu den Themen Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Work-Life-Balance.

Onlineportal informiert

Hierzu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Männer gehen seltener zum Arzt als Frauen. Sie führen ein teilweise risikoreicheres Leben, trinken mehr Alkohol, ernähren sich ungesünder und nehmen seltener an gesundheitsfördernden Angeboten teil. Es ist deshalb wichtig, relevante Informationen auch ‚an den Mann‘ zu bringen. Die ‚Wissensreihe Männergesundheit‘ ist im Hinblick auf Sprache und Optik auf das Rezeptionsverhalten von Männern zugeschnitten und somit eine beliebte Informationsquelle, die unser umfassendes, qualitätsgesichertes Onlineangebot www.maennergesundheitsportal.de ergänzt.“

Um die Sensibilität von Männern für ihre Gesundheit zu erhöhen und ihr Präventionsbewusstsein zu stärken, hat die BZgA gemeinsam mit der Stiftung Männergesundheit die Hefte der „Wissensreihe Männergesundheit“ aufgelegt. Sie wurden unter der wissenschaftlichen Leitung ausgewiesener Fachexpertinnen und -experten, basierend auf den aktuellen Leitlinien, entwickelt. Neben den drei neuen Heften gibt es bereits Broschüren zu den Themen Bluthochdruck, Burnout, Diabetes mellitus, Herzinfarkt und Übergewicht.

Kostenlose Bestellung der Hefte „Wissensreihe Männergesundheit“ über:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien
Fax: 0221/8992257
E-Mail: order@bzga.de

Die Broschüren stehen außerdem zum Download bereit unter:
www.maennergesundheitsportal.de und www.stiftung-maennergesundheit.de

Ein Faktenblatt mit aktuellen Daten zur Männergesundheit in Deutschland finden Sie unter: www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/maennergesundheit/

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und können die persönliche Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt sowie durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal nicht ersetzen.

Männliche Vorlesepaten für Jungs gesucht

STADT.BIBLIOTHEK.BERGHEIM unterstützt Ehrenamtler

Laut einer Studie der Deutschen Bahn Stiftung und der Wochenzeitung „Die Zeit“ zum Thema Vorlesen, entgeht einem Fünftel aller Kinder in Deutschland die Vorlese-Erfahrung, da ihnen zu Hause nicht vorgelesen wird. Dabei ist Vorlesen ein essentieller Bestandteil für die Sprachentwicklung eines jeden Kindes, legt einen wichtigen Grundstein für die spätere Schulbildung und schafft eine geborgene Nähe zwischen Kind und Vorleser.

Die Stadtbibliothek Bergheim hat sich das Vorlesen ganz groß auf die Fahne geschrieben. Neben zahlreichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, sind in ihrem Auftrag über 30 qualifizierte Vorlesepatinnen und Vorlesepaten unterwegs, die regelmäßig in Kindergärten oder auch in der Stadtbibliothek vorlesen.

Eine neue Vorlesereihe „Paules Geschichten für Jungs“, richtet sich ganz gezielt an die kleinen männlichen Zuhörer. Weibliche Lesevorbilder gibt es viele: zu Hause die Mütter, im Kindergarten die Erzieherinnen und in der Schule die Lehrerinnen. Für die Leseförderung von Jungs sind jedoch männliche Lesevorbilder unerlässlich. Sie wählen andere Geschichten aus und bieten Jungs andere, neue und wichtige Identifikationsmöglichkeiten.

Daher sucht die Stadtbibliothek Männer, die Lust haben ein Mal monatlich samstags in der Stadtbibliothek vorzulesen. Die Stadtbibliothek unterstützt in der Auswahl der Bücher und bietet regelmäßig Treffen und Workshops für ihre Vorlesepaten an.

Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Stadtbibliothek Bergheim, Konrad-Adenauer-Platz 1, 50127 Bergheim, Tel.: 02271/89-380, Email: stadtbibliothek@bergheim.de.

Ansprechpartnerin ist Lisa Joos

 

Die Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie Ihren Willen beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr selbst äußern können, können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Jeder Mensch hat das Recht, für sich selbst zu entscheiden, welche lebensverlängernden Maßnahmen dann getroffen werden sollen. Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche lebensverlängernde Behandlung Sie im Ernstfall wünschen. Sie kommt natürlich erst dann zum Einsatz, wenn Sie sich selbst etwa aufgrund eines schweren Unfalls, einer Demenzerkrankung oder eines Komas nicht mehr selbst äußern können. Die Patientenverfügung ist freiwillig und kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Es empfiehlt sich, einen Ansprechpartner Ihres Vertrauens zu bestimmen und Ihre Wünsche und Lebenseinstellungen schon vorher mit ihm zu besprechen.
Die Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie auffindbar ist.
Daher ist es ratsam, sie in mehrfacher Ausführung bei den persönlichen Unterlagen, dem Bevollmächtigten, dem Hausarzt und gegebenenfalls im Krankenhaus oder Pflegeheim zu haben. Damit die Verfügung verbindlich wirksam werden kann, sollte möglichst genau beschrieben sein, in welchen Fällen sie konkret zur Anwendung kommen soll. Die Ärzte müssen Ihren Willen umsetzen, Sie können ihnen aber auch einen gewissen Auslegungsspielraum zugestehen.

Das Bundesministerium für Justiz stellt Ihnen verschiedene Formulierungsvorschläge zur Verfügung, unter denen Sie das für Sie in Frage kommende auswählen können.

Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht, dazu weitere Informationen

 

Was gehört in eine Patientenverfügung?

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Beispiel für die Eingangsformel: „Ich (Name, Geburtsdatum, Anschrift) bestimme in dieser Patientenverfügung meinen Willen für den Fall, dass ich diesen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen kann…“
  • Angabe der Situationen, in denen die Patientenverfügung konkret gelten soll
  • Angaben zu gewünschten lebenserhaltenden Maßnahmen, medizinischer Behandlung, künstlicher Ernährung, eventuell eine Erklärung zur Organspende, Sterbeort und Begleitung
  • Datum und Unterschrift

 

Die Pflegeberatungsstelle der Kreisstadt Bergheim berät Sie gerne zu diesem Thema.

Kontakt: Frau Eva Brandt-Fischer, Tel.: 02271/89-525

Neuer Kurs “Fit im Quartier”

Fit werden und bleiben im Alter

Jeden Montag zwischen 17:45 und 18:45 Uhr heißt es im Quartiersbüro Niederaußem in der ehemaligen Paulusschule jetzt “Fit werden und bleiben im Alter”.  Alle interessierten Senioren sind hierzu eingeladen. Das Gymnastikangebot findet in Kooperation mit dem Verein Erftstolz Niederaußem und dem Kreissportbund Rhein-Erft statt.

Anmeldungen unter 02271/757200

Neue Termine von “Gemeinsam gegen Einsam”

Soziales Netzwerk und Bergheimer Alzheimer Gesellschaft laden ein

Frühstückstreff, Sitzgymnastik, Rücken-Fit, Ausflüge, Besichtigungen, Tanznachmittage und Beratung in besonderen Lebenslagen für 55-plus gehören zum Angebot des Sozialen Netzwerks “Gemeinsam gegen Einsam”.  Kommen Sie doch vielleicht einmal zum Aktions- und Spielenachmittag (15 Uhr) jeden 1. und 3. Dienstag im Monat oder besuchen Sie den Offenen Singkreis mit Akkordeonbegleitung. Neu der Bastel- und Handarbeitstreff. In der Weihnachtszeit gibt es eine Weihnachtsfeier und einen Ausflug zum Weihnachtsmarkt in Bad Münstereifel

Treffpunkt zum Kennenlernen ist montags 9:30 Uhr im Bürgerzentrum FuNTASTIK,
Meissener Str. 7, 50126 Bergheim.

Informationen über weitere Angebote im FunTASTIK  erhalten Sie im Stadtteilbüro Südwest,
Meissener Str. 7 ,  Tel.: 02271/ 983 777                                             

Familienberatung: donnerstags  9:00 – 11.30 Uhr.

Ansprechpartner für die einzelnen Angebote:

Netzwerk-Frühstück               Anni Wilbertz                              T.:02271-42451

Alzheimer Gesellschaft                    Anni Wilbertz                     T.:02271-42451

Rücken-Fit                              Anni Wilbertz                             T.:02271-42451

Singkreis                                Rudolf Mauer                     T.:02271-41967

Spiele- u. Aktionsnachmittag Irmgard Vetter, Edith Kasdorf

Handarbeitstreff                  Helga Kalboussi                   T.:02161-4775775

Programm                                       Anni Wilbertz                             T.:02271-42451

 

Die Bergheimer Alzheimer Gesellschaft veranstaltet zusätzlich Cafés für Demenz-Kranke in den AWO-Seniorenzentren.

Beratung und Entlastung von Angehörigen im häuslichen Bereich auf Anfrage.

Info unter www. alzheimer-bergheim.de

Auskunft zur Pflegeberatung erteilt in der Stadt Bergheim
Frau Eva Brandt-Fischer; Tel.: 02271/89525

 

Hier alle Termine zum Download:

IV. Quartal 2017

                   

 

Ist ein Testament notwendig?

Niemand denkt gern an den eigenen Tod und doch ist es wichtig, seinen letzten Willen in einem Testament zu dokumentieren – egal, wie groß das Vermögen ist. So können Sie sicher sein, dass die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, bedacht werden und die Dinge in Ihrem Sinne geregelt und fortgeführt werden. Dies schafft Klarheit für Ihre Hinterbliebenen und hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Vererbt werden können Vermögen in Form von Geldwerten (Giro- und Sparkonten, Versicherungen, Wertpapiere, Aktien sowie Bausparverträge), aber auch Grundbesitz (Wohnungen, Häuser, Grundstücke) sowie Sachwerte wie Schmuck, Möbel oder Autos. Eventuelle Schulden, Darlehen und Hypotheken werden mitvererbt. 

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hierbei werden ausschließlich Blutsverwandte und Ehegatten berücksichtigt. Wenn Sie Ihr Vermögen individuell aufteilen wollen, sollten Sie in jedem Fall ein Testament machen. Neben Ehegatten, Kindern und weiteren Angehörigen können Sie so auch Ihren Lebensgefährten, Patenkinder, Freunde, Bekannte, hilfsbedürftige Personen oder gemeinnützige Organisationen bedenken. 

Wenn Sie keine Angehörigen haben, erbt der Staat. Dem können Sie mit einem Testament entgegenwirken und klar festlegen, wem Sie wieviel und unter welchen Bedingungen hinterlassen. Mit einer testamentarischen Begünstigung können auch Pflichten verbunden sein, wie etwa die Grabpflege oder die Betreuung nahestehender Personen.

Wenn Sie sich unsicher sind, empfiehlt es sich in jedem Fall juristischen Rat einzuholen.  So haben Sie die Gewissheit, Ihren letzten Willen eindeutig und rechtlich korrekt niedergelegt zu haben.

Die gesetzliche Erbfolge

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind nur Ehegatten und Blutsverwandte erbberechtigt. Adoptivkinder und nicht-eheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Die Reihenfolge er Erbberechtigten richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:

  • Verwandte 1. Ordnung sind direkte Abkömmlinge wie Kinder und nachrangig Enkel und Urenkel.
  • Verwandte 2. Ordnung sind die Eltern und nachrangig Geschwister und deren Kinder (also Nichten und Neffen).
  • Verwandte 3. Ordnung sind die Großeltern, nachrangig Onkel und Tanten sowie deren Kinder (Cousins und Cousinen).
  • Verwandte 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und nachrangig deren Abkömmlinge.

Die Rangfolge ist wichtig, denn es erben immer nur die nächsten Verwandten. Wenn ein Verwandter 1. Ordnung vorhanden ist, erben die der zweiten und dritten Ordnung nicht. Hinterbliebene Ehepartner erben in jedem Fall, da sie außerhalb dieser Hierarchie stehen. Hat eine Zugewinngemeinschaft bestanden, erbt der hinterbliebene Ehepartner 50 % des Vermögens, bei Kinderlosen sind es 75 %. Der Rest fällt den Erben zweiter Ordnung zu. Bei Gütertrennung erbt der Partner gleichberechtigt neben den Kindern.

Falls Sie auf ein Testament verzichten und die gesetzliche Erbfolge greift, werden beispielsweise Ihre Enkel nicht bedacht. Zudem haben unverheiratete Partner keinen Anspruch auf ein Erbe. Auch Freunde und entfernte Verwandte spielen keine Rolle. Dies kann zu Streitigkeiten führen: Wollen die Kinder beispielsweise das Haus verkaufen, der hinterbliebene Ehepartner kann sie aber nicht auszahlen, kommt es vielleicht zu einer Zwangsversteigerung und der Ehepartner muss ausziehen.

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie in jedem Fall ein Testament machen. Dies kann aber nicht den Pflichtteil bestimmter Angehöriger ausschließen. Dieser entspricht der Hälfte dessen, was dem Erben ohne Testament gesetzlich zusteht. Der Pflichtteil, der spätestens drei Jahre nach Bekanntwerden geltend gemacht werden muss, kann nur durch einen notariellen Erbverzicht oder einen außerordentlichen Härtefall außer Kraft gesetzt werden.  

Die Erbschaftssteuer

In dem Moment, in dem Sie etwas vererben, fällt Erbschaftssteuer an. Wenn der Wert  sogenannten Freibeträge übersteigt, müssen die Erben zahlen. Somit fällt auch stets ein Teil Ihres Nachlasses den Staat. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach der Steuerklasse der Erben und der Höhe der Erbschaft. Je enger der Verwandtschaftsgrad ist, desto niedriger ist der Steuersatz und umso höher der Steuerfreibetrag.

Seit dem 1. Januar 2009 ist ein geändertes Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht in Kraft, bei dem die Freibeträge für Ehepartner und nahe Verwandte angehoben wurden. Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, wird außerdem das Betriebsvermögen privilegiert behandelt – hier sind grundsätzlich 85 % des Vermögens von der Erbschaftsteuer befreit.

Formale Vorschriften für ein Testament

Damit Ihr letzter Wille wirksam werden kann, müssen Sie einige formale Vorschriften beachten:

  • Das eigenhändige, privatschriftliche Testament können Sie an jedem Ort und zu jeder Zeit handschriftlich selbst verfassen. Die Niederschrift muss in jedem Fall mit Vor- und Nachname sowie Ort und Datum unterzeichnet sein. Testamente, die am Computer oder mit Schreibmaschine geschrieben und nur mit der Unterschrift versehen sind, sind ungültig. Änderungen oder Ergänzungen müssen Datum und Unterschrift enthalten, da immer nur die neueste Fassung gilt. Sie können Ihr Testament bei sich oder einer Vertrauensperson aufbewahren, oder aber auch beim Amtsgericht in amtlicher Verwahrung geben. So ist sichergestellt, dass das Testament gefunden und eröffnet werden kann.
  • Das notarielle oder öffentliche Testament wird mit Hilfe eines Notars gegen eine Gebühr verfasst und beim Amtsgericht verwahrt. So lassen sich auch komplizierte Erbfragen korrekt regeln. Der Notar muss sich vor der Beurkundung von der Testierfähigkeit des Erblassers überzeugen, was Fälschungsvorwürfe und Anfechtungen erschwert. 

Vergessen Sie auch nicht, eine passende Überschrift und Angaben zu Ihrer Person (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitz) zu machen. Unterschrift und Datum gehören ans Ende des Dokuments. Über den Aufbewahrungsort können Sie frei entscheiden. Empfehlenswert ist eine die Hinterlegung beim Nachlassgericht gegen eine einmalige Gebühr. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird. Seit dem 1. Januar 2012 gibt es auch ein zentrales Testamentsregister in Berlin.

Falls die Abwicklung sich schon im Vorhinein kompliziert darstellt oder eine größere Erbengemeinschaft bedacht wird, empfiehlt sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Dieser kann eine Person oder Organisation Ihres Vertrauens sein oder durch das Nachlassgericht bestimmt werden.

Testamentsarten

Das gemeinschaftliche Testament (Ehegattentestament)

Eheleute können ihren letzten Willen gemeinsam aufsetzen – eigenhändig oder notariell. Das Testament muss von beiden unterschrieben werden.

 Das Berliner Testament

Bei dieser wechselseitigen Verfügung setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerbe ein und legen fest, wem nach dem Tod des Hinterbliebenen der Nachlass zufallen soll – etwa den Kindern oder einer gemeinnützigen Organisation. Um in diesem Fall die zweifache Erbschaftssteuer zu sparen, empfiehlt es sich, die Schlusserben schon festzulegen und dem hinterbliebenen Gatten ein Nießbrauchrecht einzuräumen.

 Vertrag zugunsten Dritter (Schenkungsvertrag)

Dabei gehen die Vermögenswerte eines Bankguthabens oder Wertpapierdepots nach dem Tod an eine festgelegte Person oder Organisation über und sind damit nicht Teil des Nachlasses. Der Vertrag muss von dem Begünstigten offiziell angenommen und unterzeichnet werden. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut.

 Erbvertrag

Hierbei wird zu Lebzeiten ein notarieller Vertrag zwischen Erblasser und Begünstigten abgeschlossen, der eventuell an bestimmte Auflagen oder Verpflichtungen gebunden sein kann. So kann die Zukunft verbindlich gemeinsam mit den Erben geplant werden, was besonders im Fall einer Unternehmensnachfolge ratsam ist. 

 Vor- und Nacherbschaft

Hiermit kann die Erbfolge bestimmt und festgelegt werden, wer nach dem Tod des Vorerben den Nachlass als nächster erhält. Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern, die sich als Alleinerben einsetzen, können so die Nach- und Schlusserben – etwa die Kinder oder eine Organisation – benannt werden.
 

Ersatzerbe

Sollte ein Erbe sterben oder den Nachlass ausschlagen, bevor das Testament eröffnet wird, kann ein Ersatzerbe festgelegt werden.

 Vermächtnis

Ein Testament kann auch verschiedene Vermächtnisse enthalten. So kann beispielsweise eine bestimmte Person mit einem festgelegten Geldbetrag, einem Wertgegenstand oder einem Recht (z.B. Wohnrecht) bedacht werden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Die Erben sind dazu verpflichtet, diese Vermächtnisse zu erfüllen.  

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