Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer für Sie einsetzen soll – und gegebenenfalls wen nicht. 
Sie können auch festlegen, welche Wünsche und Vorgaben befolgt werden sollen 
oder ob Sie im Pflegefall zu Hause oder im Heim betreut werden wollen.
Feb. 06

