Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer Interessen für den Fall übertragen, dass Sie es selbst nicht mehr können. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend für Sie handeln und entscheiden. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
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6:45 PM - Wir gehen Tanzen...
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2:30 PM - Gemeinsam singen ...
9:15 AM - Gymnastik mit Entspannung
10:30 AM - Gymnastik mit Entspannung
12
13
1:00 PM - Einladung für eine schöne Fahrt ...
2:00 PM - Café-Zeit
3:00 PM - Aktions- und Spielenachmittag
16
10:00 AM - Lokale Allianz für Menschen mit Demenz
3:00 PM - Bingo-Nachmittag
6:45 PM - Wir gehen Tanzen...
10:00 AM - Demenz-Parcours
20
9:30 AM - Frühstück "Gemeinsam gegen Einsam"
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25
2:00 PM - Bergheimer Osterkirmes
3:00 PM - Aktions- und Spielenachmittag
6:45 PM - Wir gehen Tanzen...
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