Die Kreisstadt Bergheim sucht ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl am 14.05.2017 sowie für die Bundestagswahl am 17. oder 24.09.2017.
Für die Durchführung der Wahl werden in 47 Wahllokalen mindestens jeweils 6 bis 8 Mitglieder für den Wahlvorstand benötigt. Diese Personen müssen
– Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sein
– am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
– im Wahlgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Der Wahlvorstand übt insbesondere folgende Aufgaben aus:
– Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen
– Wahrung der Geheimhaltung der Wahl
– Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
– Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers
– Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen
– Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung
– Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Zur Besetzung der Wahlvorstände sucht die Stadt geeignete und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die diese Tätigkeit als Ehrenamt wahrnehmen. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird jeweils ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 € gezahlt.
Bitte richten Sie Ihre freiwillige Meldung per E-Mail an das Wahlbüro wahlen@bergheim.de. und geben Sie
– Ihren Vornamen
– Ihren Familiennamen
– Ihre vollständige Adresse und
– Ihr Geburtsdatum
an und zu welchen Wahlterminen Sie zur Verfügung stehen. Wünsche zum Einsatz in einem bestimmten Wahllokal werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Für Rückfragen und nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros, Tel.: 02271/89-455, gern zur Verfügung.