Der kleine Unterschied?

Oder warum ist es so kompliziert mit Ehrenamt und Engagement…

In der öffent­li­chen Diskus­sion werden die Begriffe Ehrenamt, Frei­wil­li­gen­ar­beit, Selbst­hilfe oder frei­wil­liges Enga­ge­ment, auch wenn sie im engeren Sinn verschie­dene Formen des Enga­ge­ments charak­te­ri­sieren, häufig synonym zu bürger­schaft­li­chem Enga­ge­ment verwendet. Ebenso wird – fast beliebig – von Ehren­amt­li­chen, Enga­gierten, Frei­wil­ligen, Aktiven gespro­chen.

Die Begriffe stehen aber zum einen für diverse Tradi­tionen, in denen sie entstanden sind, oder zum anderen für einen unter­schied­li­chen Kontext und Blick­winkel, in dem sie benutzt werden. 

Ehrenamt

Das Ehrenamt hat in Deutsch­land eine lange Tradi­tion. Der Begriff Ehrenamt bezeichnet ein frei­wil­liges, forma­li­siertes, verbind­li­ches und andau­erndes Enga­ge­ment durch die Über­nahme eines Amts, das ohne Entgelt und oft neben einer Erwerbs­tä­tig­keit ausgeübt wird. Als Ehrenamt gilt das klas­si­sche, auf das Gemein­wohl gerich­tete Enga­ge­ment in Verbänden und Vereinen, in poli­ti­schen, gesell­schaft­li­chen und kirch­li­chen Gremien sowie die Ämter der Schöffen, Betreuer und Bewäh­rungs­helfer. 

Frei­wil­liges Enga­ge­ment

In der Regel bezeichnet der Begriff eine frei­willig gewählte und ohne Entloh­nung geleis­tete Arbeit im gemein­nüt­zigen Bereich. Frei­wil­liges Enga­ge­ment und Frei­wil­li­gen­ar­beit wird infor­mell als indi­vi­du­elle Hilfe und Nach­bar­schafts­hilfe oder insti­tu­tio­na­li­siert im Rahmen von Orga­ni­sa­tionen und Insti­tu­tionen geleistet. Frei­wil­li­gen­ar­beit ist in vielen Berei­chen der Gesell­schaft möglich. Frei­wil­li­gen­ar­beit ergänzt und unter­stützt bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkur­renz zu ihr. Frei­wil­li­gen­ar­beit kann auch im Rahmen von gesetz­lich gere­gelten Frei­wil­li­gen­diensten geleistet werden. Frei­wil­li­gen­ar­beit ermög­licht Einblicke in andere Lebens­be­reiche, erwei­tert die Sozi­al­kom­pe­tenz, bietet Kontakt­mög­lich­keiten und kann Ausgleich zu Alltag oder Berufs­ar­beit sein. Die mit Frei­wil­li­gen­ar­beit beschrie­benen Tätig­keiten können teil­weise auch mit den Begriffen Ehrenamt, Selbst­hilfe, frei­wil­liges Enga­ge­ment oder bürger­schaft­li­ches Enga­ge­ment erfasst werden, so dass diese Begriffe im allge­meinen Sprach­ge­brauch nicht immer trenn­scharf benutzt werden.

Bürger­schaft­li­ches Enga­ge­ment

Der Begriff Bürger­schaft­li­ches Enga­ge­ment wurde geprägt in dem Verständnis einer aktiven Bürger­ge­sell­schaft, in der die frei­willig enga­gierten Bürge­rinnen und Bürger aktiv die Gesell­schaft, den Staat und die Politik mitge­stalten. Der Begriff des bürger­schaft­li­chen Enga­ge­ments hat sich in der Alltags­sprache nicht durch­ge­setzt. Er wird aber häufig in der Fach­li­te­ratur und auch als Ober­be­griff für die viel­fäl­tigen Enga­ge­ment­formen verwendet.

Die Enquete­kom­mis­sion »Zukunft des bürger­schaft­li­chen Enga­ge­ments« des Deut­schen Bundes­tages hat 2002 für den Begriff inhalt­liche Krite­rien entwi­ckelt: Bürger­schaft­li­ches Enga­ge­ment ist frei­willig, nicht auf mate­ri­ellen Gewinn gerichtet, gemein­wohlori­en­tiert, öffent­lich bzw. findet im öffent­li­chen Raum statt und wird in der Regel gemein­schaft­lich bzw. koope­rativ ausgeübt. Bürger­schaft­li­ches Enga­ge­ment kann sowohl dauer­haft und konti­nu­ier­lich als auch kurz­fristig und spontan ange­legt sein. Bürger­schaft­li­ches Enga­ge­menterzeugt soziales Kapital, demo­kra­ti­sche Kompe­tenz und infor­melle Lern­pro­zesse. In diesem Verständnis umfasst das bürger­schaft­liche Enga­ge­ment ein breites Spek­trum:

Mitglied­schaft und Mitar­beit in Vereinen, Verbänden, Gewerk­schaften. Mitar­beit in gemein­wohlori­en­tierten Einrich­tungen. Direkt-demo­kra­ti­sche Bürger­be­tei­li­gung Betei­li­gung an Protest­ak­tionen im Rahmen von Bürger­initia­tiven und sozialen Bewe­gungen finan­zi­elles Enga­ge­ment in Form von Spenden und Stif­tungen.

Gesehen auf www.buergergesellschaft.de

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