AWO informiert …

Wir eröffnen am 1. März 2020 unsere neuen anbieterverantwortlichen Wohngemeinschaften in der Bahnhofstraße 44-46 in 50169 Kerpen-Horrem.


Die Arbeiterwohlfahrt bietet ab dem 1. März 2020 Appartements in zwei verschiedenen anbieterverantwortlichen Wohngemeinschaften an.

Diese Wohngemeinschaften richten sich an Senioren und Menschen ab dem 30. Lebensjahr.
Voraussetzung für den Einzug in ein solches Appartement ist die Feststellung eines Pflegegrades 2 und der Besitz eines Wohnberechtigungsscheines.

Dieser steht Ihnen beim Einzug in eine anbieterverantwortete Wohngemeinschaft zu.

Die Wohngemeinschaften sind eine alternative Wohnform, die sich einreiht zwischen der ambulanten häuslichen Versorgung im privaten Umfeld und der vollstationären Versorgungsform. Es stehen für beide Wohngemeinschaften je 6 Appartements á 28,38 qm inkl. Gemeinschaftsbereich mit Küche, Wohn- und Essbereich, zur Verfügung. Die Wohngemeinschaften der AWO bieten eine familiäre Atmosphäre und ermöglichen, den Tagesablauf nach eigenem Tagesrhythmus, Vorlieben und noch vorhandenen Fähigkeiten allein oder gemeinsam mit anderen Mitbewohner/innen von unserem Betreuungspersonal begleitend zu gestalten.

 

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