Neue Termine von “Gemeinsam gegen Einsam”

Soziales Netzwerk und Bergheimer Alzheimer Gesellschaft laden ein

Frühstückstreff, Sitzgymnastik, Rücken-Fit, Ausflüge, Besichtigungen, Tanznachmittage und Beratung in besonderen Lebenslagen für 55-plus gehören zum Angebot des Sozialen Netzwerks “Gemeinsam gegen Einsam”.  Kommen Sie doch vielleicht einmal zum Aktions- und Spielenachmittag (15 Uhr) jeden 1. und 3. Dienstag im Monat oder besuchen Sie den Offenen Singkreis mit Akkordeonbegleitung. Neu der Bastel- und Handarbeitstreff. In der Weihnachtszeit gibt es eine Weihnachtsfeier und einen Ausflug zum Weihnachtsmarkt in Bad Münstereifel

Treffpunkt zum Kennenlernen ist montags 9:30 Uhr im Bürgerzentrum FuNTASTIK,
Meissener Str. 7, 50126 Bergheim.

Informationen über weitere Angebote im FunTASTIK  erhalten Sie im Stadtteilbüro Südwest,
Meissener Str. 7 ,  Tel.: 02271/ 983 777                                             

Familienberatung: donnerstags  9:00 – 11.30 Uhr.

Ansprechpartner für die einzelnen Angebote:

Netzwerk-Frühstück               Anni Wilbertz                              T.:02271-42451

Alzheimer Gesellschaft                    Anni Wilbertz                     T.:02271-42451

Rücken-Fit                              Anni Wilbertz                             T.:02271-42451

Singkreis                                Rudolf Mauer                     T.:02271-41967

Spiele- u. Aktionsnachmittag Irmgard Vetter, Edith Kasdorf

Handarbeitstreff                  Helga Kalboussi                   T.:02161-4775775

Programm                                       Anni Wilbertz                             T.:02271-42451

 

Die Bergheimer Alzheimer Gesellschaft veranstaltet zusätzlich Cafés für Demenz-Kranke in den AWO-Seniorenzentren.

Beratung und Entlastung von Angehörigen im häuslichen Bereich auf Anfrage.

Info unter www. alzheimer-bergheim.de

Auskunft zur Pflegeberatung erteilt in der Stadt Bergheim
Frau Eva Brandt-Fischer; Tel.: 02271/89525

 

Hier alle Termine zum Download:

IV. Quartal 2017

                   

 

Ist ein Testament notwendig?

Niemand denkt gern an den eigenen Tod und doch ist es wichtig, seinen letzten Willen in einem Testament zu dokumentieren – egal, wie groß das Vermögen ist. So können Sie sicher sein, dass die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, bedacht werden und die Dinge in Ihrem Sinne geregelt und fortgeführt werden. Dies schafft Klarheit für Ihre Hinterbliebenen und hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Vererbt werden können Vermögen in Form von Geldwerten (Giro- und Sparkonten, Versicherungen, Wertpapiere, Aktien sowie Bausparverträge), aber auch Grundbesitz (Wohnungen, Häuser, Grundstücke) sowie Sachwerte wie Schmuck, Möbel oder Autos. Eventuelle Schulden, Darlehen und Hypotheken werden mitvererbt. 

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hierbei werden ausschließlich Blutsverwandte und Ehegatten berücksichtigt. Wenn Sie Ihr Vermögen individuell aufteilen wollen, sollten Sie in jedem Fall ein Testament machen. Neben Ehegatten, Kindern und weiteren Angehörigen können Sie so auch Ihren Lebensgefährten, Patenkinder, Freunde, Bekannte, hilfsbedürftige Personen oder gemeinnützige Organisationen bedenken. 

Wenn Sie keine Angehörigen haben, erbt der Staat. Dem können Sie mit einem Testament entgegenwirken und klar festlegen, wem Sie wieviel und unter welchen Bedingungen hinterlassen. Mit einer testamentarischen Begünstigung können auch Pflichten verbunden sein, wie etwa die Grabpflege oder die Betreuung nahestehender Personen.

Wenn Sie sich unsicher sind, empfiehlt es sich in jedem Fall juristischen Rat einzuholen.  So haben Sie die Gewissheit, Ihren letzten Willen eindeutig und rechtlich korrekt niedergelegt zu haben.

Die gesetzliche Erbfolge

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind nur Ehegatten und Blutsverwandte erbberechtigt. Adoptivkinder und nicht-eheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Die Reihenfolge er Erbberechtigten richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:

  • Verwandte 1. Ordnung sind direkte Abkömmlinge wie Kinder und nachrangig Enkel und Urenkel.
  • Verwandte 2. Ordnung sind die Eltern und nachrangig Geschwister und deren Kinder (also Nichten und Neffen).
  • Verwandte 3. Ordnung sind die Großeltern, nachrangig Onkel und Tanten sowie deren Kinder (Cousins und Cousinen).
  • Verwandte 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und nachrangig deren Abkömmlinge.

Die Rangfolge ist wichtig, denn es erben immer nur die nächsten Verwandten. Wenn ein Verwandter 1. Ordnung vorhanden ist, erben die der zweiten und dritten Ordnung nicht. Hinterbliebene Ehepartner erben in jedem Fall, da sie außerhalb dieser Hierarchie stehen. Hat eine Zugewinngemeinschaft bestanden, erbt der hinterbliebene Ehepartner 50 % des Vermögens, bei Kinderlosen sind es 75 %. Der Rest fällt den Erben zweiter Ordnung zu. Bei Gütertrennung erbt der Partner gleichberechtigt neben den Kindern.

Falls Sie auf ein Testament verzichten und die gesetzliche Erbfolge greift, werden beispielsweise Ihre Enkel nicht bedacht. Zudem haben unverheiratete Partner keinen Anspruch auf ein Erbe. Auch Freunde und entfernte Verwandte spielen keine Rolle. Dies kann zu Streitigkeiten führen: Wollen die Kinder beispielsweise das Haus verkaufen, der hinterbliebene Ehepartner kann sie aber nicht auszahlen, kommt es vielleicht zu einer Zwangsversteigerung und der Ehepartner muss ausziehen.

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie in jedem Fall ein Testament machen. Dies kann aber nicht den Pflichtteil bestimmter Angehöriger ausschließen. Dieser entspricht der Hälfte dessen, was dem Erben ohne Testament gesetzlich zusteht. Der Pflichtteil, der spätestens drei Jahre nach Bekanntwerden geltend gemacht werden muss, kann nur durch einen notariellen Erbverzicht oder einen außerordentlichen Härtefall außer Kraft gesetzt werden.  

Die Erbschaftssteuer

In dem Moment, in dem Sie etwas vererben, fällt Erbschaftssteuer an. Wenn der Wert  sogenannten Freibeträge übersteigt, müssen die Erben zahlen. Somit fällt auch stets ein Teil Ihres Nachlasses den Staat. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach der Steuerklasse der Erben und der Höhe der Erbschaft. Je enger der Verwandtschaftsgrad ist, desto niedriger ist der Steuersatz und umso höher der Steuerfreibetrag.

Seit dem 1. Januar 2009 ist ein geändertes Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht in Kraft, bei dem die Freibeträge für Ehepartner und nahe Verwandte angehoben wurden. Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, wird außerdem das Betriebsvermögen privilegiert behandelt – hier sind grundsätzlich 85 % des Vermögens von der Erbschaftsteuer befreit.

Formale Vorschriften für ein Testament

Damit Ihr letzter Wille wirksam werden kann, müssen Sie einige formale Vorschriften beachten:

  • Das eigenhändige, privatschriftliche Testament können Sie an jedem Ort und zu jeder Zeit handschriftlich selbst verfassen. Die Niederschrift muss in jedem Fall mit Vor- und Nachname sowie Ort und Datum unterzeichnet sein. Testamente, die am Computer oder mit Schreibmaschine geschrieben und nur mit der Unterschrift versehen sind, sind ungültig. Änderungen oder Ergänzungen müssen Datum und Unterschrift enthalten, da immer nur die neueste Fassung gilt. Sie können Ihr Testament bei sich oder einer Vertrauensperson aufbewahren, oder aber auch beim Amtsgericht in amtlicher Verwahrung geben. So ist sichergestellt, dass das Testament gefunden und eröffnet werden kann.
  • Das notarielle oder öffentliche Testament wird mit Hilfe eines Notars gegen eine Gebühr verfasst und beim Amtsgericht verwahrt. So lassen sich auch komplizierte Erbfragen korrekt regeln. Der Notar muss sich vor der Beurkundung von der Testierfähigkeit des Erblassers überzeugen, was Fälschungsvorwürfe und Anfechtungen erschwert. 

Vergessen Sie auch nicht, eine passende Überschrift und Angaben zu Ihrer Person (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitz) zu machen. Unterschrift und Datum gehören ans Ende des Dokuments. Über den Aufbewahrungsort können Sie frei entscheiden. Empfehlenswert ist eine die Hinterlegung beim Nachlassgericht gegen eine einmalige Gebühr. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird. Seit dem 1. Januar 2012 gibt es auch ein zentrales Testamentsregister in Berlin.

Falls die Abwicklung sich schon im Vorhinein kompliziert darstellt oder eine größere Erbengemeinschaft bedacht wird, empfiehlt sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Dieser kann eine Person oder Organisation Ihres Vertrauens sein oder durch das Nachlassgericht bestimmt werden.

Testamentsarten

Das gemeinschaftliche Testament (Ehegattentestament)

Eheleute können ihren letzten Willen gemeinsam aufsetzen – eigenhändig oder notariell. Das Testament muss von beiden unterschrieben werden.

 Das Berliner Testament

Bei dieser wechselseitigen Verfügung setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerbe ein und legen fest, wem nach dem Tod des Hinterbliebenen der Nachlass zufallen soll – etwa den Kindern oder einer gemeinnützigen Organisation. Um in diesem Fall die zweifache Erbschaftssteuer zu sparen, empfiehlt es sich, die Schlusserben schon festzulegen und dem hinterbliebenen Gatten ein Nießbrauchrecht einzuräumen.

 Vertrag zugunsten Dritter (Schenkungsvertrag)

Dabei gehen die Vermögenswerte eines Bankguthabens oder Wertpapierdepots nach dem Tod an eine festgelegte Person oder Organisation über und sind damit nicht Teil des Nachlasses. Der Vertrag muss von dem Begünstigten offiziell angenommen und unterzeichnet werden. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut.

 Erbvertrag

Hierbei wird zu Lebzeiten ein notarieller Vertrag zwischen Erblasser und Begünstigten abgeschlossen, der eventuell an bestimmte Auflagen oder Verpflichtungen gebunden sein kann. So kann die Zukunft verbindlich gemeinsam mit den Erben geplant werden, was besonders im Fall einer Unternehmensnachfolge ratsam ist. 

 Vor- und Nacherbschaft

Hiermit kann die Erbfolge bestimmt und festgelegt werden, wer nach dem Tod des Vorerben den Nachlass als nächster erhält. Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern, die sich als Alleinerben einsetzen, können so die Nach- und Schlusserben – etwa die Kinder oder eine Organisation – benannt werden.
 

Ersatzerbe

Sollte ein Erbe sterben oder den Nachlass ausschlagen, bevor das Testament eröffnet wird, kann ein Ersatzerbe festgelegt werden.

 Vermächtnis

Ein Testament kann auch verschiedene Vermächtnisse enthalten. So kann beispielsweise eine bestimmte Person mit einem festgelegten Geldbetrag, einem Wertgegenstand oder einem Recht (z.B. Wohnrecht) bedacht werden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Die Erben sind dazu verpflichtet, diese Vermächtnisse zu erfüllen.  

Patientenvortrag zum Thema Osteoporose

Maria-Hilf-Krankenhaus lädt ein

Anlässlich des Weltosteoporosetages lädt die Orthopädie des Maria-Hilf-Krankenhauses Interessierte am Dienstag, den 17. Oktober 2017, herzlich zu einem Vortragsabend zum Thema Osteoporose ein. Ab 17:30 Uhr informieren die Ärzte der Abteilung über die Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten der Skeletterkrankung und stehen für Fragen zur Verfügung.

Rund sechs Millionen Menschen sind in Deutschland von Osteoporose betroffen; davon etwa 80 Prozent Frauen. Damit zählt Osteoporose zu einer der zehn häufigsten Erkrankungen weltweit. Dennoch bleibt sie oftmals unerkannt. Der Grund dafür ist das schleichende Fortschreiten der Erkrankung und die dadurch erst spät auftretenden Symptome. Umso wichtiger ist es daher, der Erkrankung gezielt vorzubeugen bzw. Betroffene frühzeitig zu behandeln.

Was passiert bei Osteoporose?

Osteoporose bezeichnet eine häufige Alterserkrankung, bei der die Knochen mit der Zeit an Festigkeit verlieren und schon bei mäßiger Krafteinwirkung, einem sogenannten Bagatelltrauma, brechen. Die Ursache hierfür ist ein gestörter Knochenstoffwechsel. Anders als oftmals angenommen, handelt es sich beim Skelett um ein dynamisches System, das ständigen Umbauprozessen unterworfen ist. Dazu zählt der kontinuierliche Aufbau und Abbau von Knochensubstanz. Dieser Prozess befindet sich etwa bis zum 30. Lebensjahr im Gleichgewicht. Danach wird jährlich durchschnittlich ein Prozent mehr Knochensubstanz abgebaut als aufgebaut.  Bei Osteoporose-Patienten ist dieser Prozess beschleunigt, wodurch das Knochengewebe porös wird.

Behandlung von osteoporotisch bedingen Brüchen

Ist dieser Prozess weit fortgeschritten, genügt bereits ein Sturz, um schmerzhafte Brüche, insbesondere am Oberschenkelhalsknochen und den Wirbelkörpern zu verursachen. „Anders als bei glatten Brüchen, die durch starke Krafteinwirkung von außen verursacht werden, entsteht eine osteoporotisch bedingte Fraktur durch die allgemeine Instabilität der Knochen“, sagt Dr. med. Christian Hoeckle, Chefarzt der Orthopädie im Maria-Hilf-Krankenhaus. Um poröses Knochengewebe nach einem Bruch langfristig stabilisieren zu können, ist daher eine besondere Behandlung notwendig.

Einer dieser Therapieansätze ist die sogenannte Kyphoplastie bei Wirbelkörperbrüchen, auf die sich die Orthopädie des Maria-Hilf-Krankenhauses spezialisiert hat. Dabei werden betroffene Wirbelkörper minimal-invasiv mit speziellem Knochenzement aufgefüllt und langfristig stabilisiert. Einem erneuten Bruch des behandelten Wirbels wird somit vorgebeugt.

Nachsorge bei Osteoporose

„Nach einem osteoporotisch bedingten Wirbelkörperbruch gibt es Einiges zu beachten“, sagt Marita Schmickler, Leiterin der Physiotherapie des Maria-Hilf-Krankenhauses. Deshalb bietet die Abteilung eine spezielle Nachsorge an, die erneute Verletzungen verhindern soll. „Patienten vergessen nach einer Operation gerne, dass der behandelte Wirbel dann zwar bombenfest ist, die anderen Wirbel aber durchaus noch brechen können“, sagt die Physiotherapeutin. Deshalb wird neben klassischen Mobilisierungsübungen insbesondere Aufklärungsarbeit betrieben. So wird beispielsweise geübt, über die Seite aus dem Bett zu steigen, die Schuhe mit einem langen Schuhlöffel anzuziehen und Gewichte aus den Knien und mit geradem Rücken hochzuheben. Denn neben gezielten Übungen sei auch das richtige Verhalten im Alltag ein nicht zu unterschätzender Faktor um den Auswirkungen von Osteoporose entgegenzuwirken.

Patientenvortrag

Weitere Informationen über die Ursachen von Osteoporose und verschiedene Behandlungsmöglichkeiten erhalten Interessierte im Rahmen eines Patientenvortrages am Dienstag, den 17. Oktober, im Maria-Hilf-Krankenhaus. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

 

Termin:

Dienstag, der 17. Oktober

17:30 Uhr

Maria-Hilf-Krankenhaus

Klosterstraße 2, 50126 Bergheim

 

Wir lernen am PC: Ordner und Bibliothek

Bei einem Ordner handelt es sich um einen Container für Dateien.
Oder wie Leitz-Ordner mit Schriftstücke…
Jede Datei wird in einem Ordner oder in einem Unterordner (einem Ordner innerhalb eines anderen Ordners) gespeichert.

In einem Ordner speichert man Dateien.
Würden Sie Tausende von Papierakten auf einem Schreibtisch ablegen, wäre es praktisch unmöglich, eine bestimmte Akte zu finden, wenn Sie sie benötigen.
Daher werden Papierakten häufig in Ordnern in einem Aktenschrank abgelegt.
Die Ordner auf einem Computer haben die gleiche Funktion.
Im Folgenden sind einige gängige Ordnersymbole aufgeführt:

Leerer Ordner (links); Ordner mit Dateien (rechts)

Ordner können außerdem weitere Ordner enthalten. Ein Ordner in einem Ordner wird normalerweise als Unterordner bezeichnet. Sie können beliebig viele Unterordner erstellen, die jeweils eine beliebige Anzahl von Dateien und weiteren Unterordnern enthalten können. Sie können auf alle Ihre Ordner zugreifen, indem Sie im Navigationsbereich (linker Bereich) eines beliebigen geöffneten Ordners auf Computer klicken. Bibliotheken sind Ordnern in einigen Aspekten sehr ähnlich. So wird beispielsweise beim Öffnen einer Bibliothek mindestens eine Datei angezeigt. Allerdings können in einer Bibliothek keine Dateien oder Ordner gespeichert werden. Dies ist ein kleiner (aber wichtiger) Unterschied. In Bibliotheken können an unterschiedlichen Orten befindliche Ordner einbezogen werden, sodass die Dateien alle an einem zentralen Ort angezeigt werden. Hierbei handelt es sich um ein praktisches Verfahren zum Organisieren von Dateien, da Sie auf diese Weise nicht erst mehrere Orte durchsuchen müssen, um das Gesuchte zu finden.

Verwenden von Bibliotheken für den Zugriff auf Dateien und Ordner

Bei der Organisation Ihrer Dateien und Ordner sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Sie können mithilfe von Bibliotheken, einem neuem Feature in dieser Windows-Version, auf Dateien und Ordner zugreifen und sie auf verschiedene Arten anordnen.
Im Folgenden sind die vier standardmäßigen Bibliotheken sowie die üblichen Einsatzbereiche aufgeführt:

  • Dokumentbibliothek: Diese Bibliothek dient zum Organisieren und Anordnen von Textverarbeitungsdokumenten, Arbeitsblättern, Präsentationen und anderen textbezogenen Dateien. In der Standardeinstellung werden Dateien, die Sie in die Dokumentbibliothek verschieben oder kopieren oder in dieser Bibliothek speichern, im Ordner “Eigene Dateien/Dokumente” gespeichert.

  • Bildbibliothek: Diese Bibliothek dient zum Organisieren und Anordnen der digitalen Bilder, die Sie von einer Kamera, einem Scanner oder per E-Mail von anderen Personen erhalten.Standardmäßig werden Dateien, die Sie in die Bildbibliothek verschieben oder kopieren oder in dieser Bibliothek speichern, im Ordner “Eigene Bilder” gespeichert.

  • Musikbibliothek: Diese Bibliothek dient zum Organisieren und Anordnen von digitaler Musik, z. B. Songs, die Sie von einer Audio-CD kopieren oder aus dem Internet herunterladen. Standardmäßig werden Dateien, die Sie in die Musikbibliothek verschieben oder kopieren oder in dieser Bibliothek speichern, im Ordner “Eigene Musik” gespeichert.

  • Videobibliothek: Diese Bibliothek dient zum Organisieren und Anordnen von Videos, beispielsweise Clips von einer Digitalkamera bzw. einem Camcorder oder aus dem Internet heruntergeladene Videodateien. Standardmäßig werden Dateien, die Sie in die Videobibliothek verschieben oder kopieren oder in dieser Bibliothek speichern, im Ordner “Eigene Videos” gespeichert.

Das ist bei Windows 7 Standard… bei Windows 8.1 sind die Bibliotheken ausgeblendet!
Warum? Weil zu kompliziert?

Wer sie unter Windows 8.1 nutzen will, hier ein Tipp!

Bibliotheken: Sie zeigen im Windows-Explorer Bilder, Dokumente, Musik oder Videos gebündelt an – unabhängig von ihrem Speicherort. Unter Windows 8.1 ist die praktische Funktion scheinbar verschwunden. Wollen Sie darauf keinesfalls verzichten? Wie kann man sie wiederherstellen?.

Windows 8.1: Fehlende Bibliotheken zurückholen Mit wenig Aufwand holen Sie die Bibliotheken zurück. © COMPUTER BILD

Mit wenig Aufwand holen Sie die Bibliotheken zurück.
Bibliotheken mit wenigen Klicks wiederbeleben

Die Bibliotheken sind unter Windows 8.1 noch da, bloß ausgeblendet.
Zwei Klicks genügen, damit das System sie wieder anzeigt. Öffnen Sie zunächst den Windows-Explorer, etwa per Klick auf das zugehörige Taskleisten-Symbol. Anschließend klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine freie Stelle im linken Fensterbereich und wählen Bibliotheken anzeigen.

Quelle: Microsoft, Computerbild

Engagiert für Geflüchtete im Rhein-Erft-Kreis

Aktion Neue Nachbarn: Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern

Viele Menschen im Rhein-Erft-Kreis engagieren sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe. Sie begleiten und unterstützen unsere Neuen Nachbarn auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Die Hilfsbereitschaft ist groß, dabei ergeben sich natürlich auch viele Fragen und manch eine/r erreicht seine/ihre persönlichen Grenzen. Der Sozialdienst Katholischer Frauen und das Katholische Bildungswerk Rhein – Erft – Kreis laden ehrenamtliche Flüchtlingshelfer(innen) ein, ihr Wissen und ihre Handlungskompetenz zu erweitern und sich der eigenen Möglichkeiten und Grenzen bewusst zu werden.

Die Veranstaltungsreihe wird in Einzelmodulen an unterschiedlichen Standorten im Rhein-Erft-Kreis angeboten. Je nach Interesse können einzelne Module besucht werden.

Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie unter www.aktion-neue-nachbarn.de.

Anmeldung: 

Spätestens 14 Tage vor Termin!

Die Veranstaltungen finden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt.

Flyer zum Download: 2017-09-29_Engagiert REK

Themen und Termine:

1. Informationen zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen
Mo 09. Oktober 2017, 19.00 Uhr Katharina Schubert, Dipl. Sozialarbeiterin, Traumatologin kath. Pfarrheim, Von Harff-Str. 4, Pulheim-Geyen

2. Der Kolonialismus im Nahen Osten
Die Folgen am Beispiel „die Arabische Republik Syrien“
Mi 11. Oktober 2017, 19.00 Uhr Kirsten Lange, Islamwissenschaftlerin M. A.; Pfarrzentrum St. Maria Königin, Kerpener Str. 38, Sindorf
(Anmeldung erforderlich bei Frau Nüdling: sozialraum@skf-erftkreis.de

3. „Wenn Welten aufeinander prallen“
vom Umgang mit unterschiedlichen Lebens– und Erziehungsvorstellungen
Di 17. Oktober 2017; 19.00-21.00 Uhr Frau Hackbart-Beiten Erziehungsberaterin SkF Geschäftsstelle, An St. Severin 11-13, 50226 Frechen

4. „Generation Kunduz“
Film und Gespräch mit dem Regisseur und Afghanistanexperten Mar6n Gerner
Di 07. November 2017, 18.00 Uhr Capitol-Kino Kerpen, Kölner Str. 24, Kerpen;
(Ehrenamtliche können sich unter fluechtlingshilfe@skf-erftkreis.de anmelden und erhalten kostenlosen Eintritt, ohne Anmeldung beträgt der Eintri 6,40€)

5. Berufe entdecken
Job-Paten lernen das Berufsinforma6onszentrum kennen
Di 14. November 2017, 17.00-18.30 Uhr;
Angela Schüller-Kistemann, Berufsberaterin Agentur für Arbeit, Wilhelm-Kamm-Straße 1, 50321 Brühl

6. Der Kolonialismus im Nahen Osten
Die Folgen am Beispiel „Palästina und Israel“
Do 16. November 2017, 19.00 Uhr Kirsten Lange, Islamwissenscha&lerin M. A.; Pfarrzentrum St. Maria Königin, Kerpener Str. 38, Sindorf
(Anmeldung erforderlich bei Frau Nüdling: sozialraum@skf-erftkreis.de

7. Präventionsschulung B, Schwerpunkt Flüchtlingshilfe
Sa 18. November 2017, 10.00-15.00 Uhr
Gabriele Leininger-Krings; Anton-Heinen-Haus, Kirchstr. 1b, 50126 Bergheim

8. Beschäftigung von Geflüchteten—wie sie gelingt und zum Gewinn für Ihren Betrieb wird.
Infoveranstaltung für Arbeitgeber und Job-Paten
Do 30. November 2017, 18.00 Uhr Svenja Jambo, Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung Caritassaal, Reifferscheidstr. 2-4, Hürth

9. zusammen:arbeiten—Ein Forum für Geflüchtete
Ehrenamtliche, Arbeitgeber und Fachleute zum Austauschen, Vernetzen und Erfolge feiern
Sa 02. Dezember 2017, 9.30-16.00 Uhr
Neue Nachbarn auch am Arbeitsplatz In Via Köln e. V., Stolzestr. 1A, 50674 Köln
(Anmeldung erforderlich bei Frau Bongard: janine.bongard@caritasnet.de

10. Tag für starkes Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe
Sa 09. Dezember 2017, 15.00-18.00 Uhr Lindentheater Frechen, Lindenstr. 16, 50226 Frechen
Treffen Sie andere ehrenamtlich Engagierte aus dem RheinErft-Kreis und tauschen Sie sich aus, freuen Sie sich auf eine Advents-Überraschung und schauen Sie gemeinsam den aktuellen Kinofilm “Als Paul über das Meer kam” an!

11. Rat und Recht für FlüchtlingshelferInnen
Di 06. März 2018, 18.30-20.00 Uhr
Kerstin Bender, Bildungstrainerin Verbraucherzentrale NRW, Anton-Heinen-Haus, Kirchstr. 1b, Bergheim

Ökumenisches Friedensgebet sonntags um 18 Uhr Christuskirche, Pfeilstr. 40, Königsdorf
Kathi Jungbluth, kath. Kirche Frechen (keine Anmeldung erforderlich)

08.10.017

12.11.2017

10.12.2017

Vortreffen zur Demenzwoche

Demenz darf kein Tabu sein …

… unter diesem Motto steht auch die 4. Demenzwoche im Rhein-Erft-Kreis. Schon zur Tradition geworden ist, dass die Durchführung flächendeckend im gesamten Kreisgebiet in Kooperation mit dem Demenz-Servicezentrum Region Köln und das südliche Rheinland erfolgt. Diesmal in der Zeit vom 21.04. bis 28.04.2018.

  • Vortreffen für Veranstalter
    26.09.2017, 15.00 Uhr
    Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
    Kreistagsgebäude, KT E.1
    Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim

Thematisiert wird in den Veranstaltungen des Rhein-Erft-Kreises das Segment „Demenz & Kultur“. In diesem Zusammenhang spielt der Bereich „Demenz & Kunst“ eine wesentliche Rolle. Ein besonderes Anliegen ist den Veranstaltern die Teilhabe von Menschen mit demenziellen Veränderungen. Aus diesem Grunde sind die Akteure gebeten, diesen wichtigen Faktor bei der Konzipierung der Angebote zu berücksichtigen.

Hier können Sie Ihre Veranstaltung für die 4. Demenzwoche anmelden: Zum Anmeldeformular

Demenz ist kein Makel

Demenz gehört zu den häufigsten Erkrankungen des fortgeschrittenen Alters und macht auch vor dem Rhein-Erft-Kreis nicht halt. Die Erkrankung verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, auch das der Angehörigen, insbesondere der pflegenden Angehörigen, erheblich.

Landrat Michael Kreuzberg setzt sich vehement dafür ein, Menschen mit Demenz entsprechend deren Lebenssituation und Alter möglichst viele Chancen zu eröffnen, Potenziale und Fähigkeiten zu erkennen, zu entwickeln sowie konkrete Vorstellungen des künftigen Lebens zu verwirklichen. Trotz Demenz, in Würde bei qualitativ hochwertiger Versorgung und Pflege altern zu dürfen, ist das Ziel.

Obwohl bereits so viele Menschen betroffen sind, zählt dieses Thema immer noch zu den großen Tabuthemen unserer Zeit. Angst und Unsicherheit bestimmen das öffentliche Bild der Krankheit. Insbesondere Themen wie auffälliges Verhalten, Verlust von Wirklichkeitsbezug, Sprache und Alltagsfähigkeit, Mangelernährung oder chronische Schmerzen bei Betroffenen werden ungern angesprochen, oft verdrängt und ebenso häufig aus Angst vor Diskriminierung und/oder Ausgrenzung verheimlicht.

Intensive Aufklärung und Sensibilisierung der Menschen vor Ort kann die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen spürbar verbessern. Nötig sind soziale Netze, in denen Angehörige, Freunde und Nachbarn Unterstützung leisten, denn Menschen mit Demenz bedürfen sozialer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – haben Anspruch, in den Mittelpunkt der Gesellschaft gerückt zu werden.

Betroffene leben in ihrer eigenen Welt. Dennoch benötigen sie Nähe und Wertschätzung, brauchen Kontakt zu anderen Menschen. Menschen mit Demenz sind jedoch nur “erreichbar”, wenn wir den richtigen Zugang finden.

Demenz darf sein

Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige dürfen nicht allein gelassen werden. Schritt für Schritt werden Pflege und Betreuung von Betroffenen zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.

Demenz geht alle an

Betroffene, pflegende Angehörige, haupt- und ehrenamtlich Pflegende – kurz, alle Interessierten haben die Möglichkeit, sich anlässlich der 4. Demenzwoche mit eigenen Programmpunkten einzubringen und/oder umfassend dem Thema Demenz zu nähern.

Informations- und Schulungsangebote für Flüchtlinge und Helfer

Arbeiten und Leben in Deutschland

In neun Kommunen des Rhein-Erft-Kreises finden neue Informations- und Schulungsangebote für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe statt. In Bergheim sind alle Veranstaltungen im FuNTASTIK, Meissener Str. 7, 50126  Bergheim. Insgesamt werden 6 Module zu den Themen „Arbeiten und Leben in Deutschland“ angeboten. Das sind:

2017

1. Orientierung im Rhein-Erft-Kreis: 15.09.17 von 12:30 bis 15 Uhr
2. Leistungen zum Lebensunterhalt: 13.10.17 von 12:30 bis 15 Uhr
3. Bildungssystem und Anerkennung: 10.11.17 von 12:30 bis 15 Uhr
4. Arbeit und Ausbildung in Deutschland: 08.12.17 von 12:30 bis 15 Uhr

2018 (Termine werden noch bekanntgegeben)

5. Bewerbungen und Wege zum Job
6. Leben in Deutschland

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme an ausgewählten Modulen ist möglich. Dolmetscher stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Diese Veranstaltungsreihe wird von innovabest (Institut für Innovation & Bildung GbR), Frechen organisiert und vom jobcenter Rhein-Erft gefördert.

Flyer zum Download:
ICE Age_INFOFLYER_2017_08_30
Einleger Flyer

Ansprechpartnerin für die Veranstaltungen in Bergheim:

Karin Neugebauer, Integrationsbeauftragte

Tel.: 02271 89588

E-Mail: karin.neugebauer@bergheim.de

 

Ehrung für die Glessener kfd-Frauen

Stolz auf sich sein können die Glessener kfd-Frauen: Marlies Gemein (1.v. links), die Geschäftsführerin der Katholischen Arbeitsgemeinschaft Müttergenesung im Erzbistum Köln (KAG), überreichte ihnen als Dankeschön für die erfolgreiche Haussammlung eine Urkunde. Die Müttergenesungswerks-Schirmherrin und Gattin des Bundespräsidenten, Elke Büdenbender, hatte sie höchstpersönlich unterschrieben, um das Engagement der katholischen Frauen zu würdigen. Die Glessenerinnen gehören zu den wenigen, die verlässlich über 2.000 Euro an Spenden im Dorf sammeln. Die Aktion findet jedes Jahr kurz vor dem Muttertag statt und ermöglicht Mutter-und-Kind-Kuren für bedürftige Frauen.

Marga Hoffmann (3. v.r.), die als junge Mutter 1983 für das Hilfswerk zu sammeln begonnen hatte, und Elvira Schweitzer (seit 1990; 1. v.r.) erhielten darüber hinaus die Elly-Heuss-Knapp Medaille für mehr als 20 Jahre Spendensammeln. Über die Ehrennadel freuen können sich Lilo Sahler für mehr als 15 Jahre, Rosemarie Ehlen und Karin Gillessen für mehr als 10 Jahre sowie Kassiererin Ingrid Franz. Urkunden erhielten außerdem Birgit Schimke, Karin Zehnpfennig, Marie-Luise Gaul, Anne Keller, Henni Michels, Otti Kelterbaum, Gabi Werner, Uschi Hütten und Gabriele Rey.

Die Glessener kfd-Frauen sind da, wenn sie gebraucht werden: Ob beim Seniorencafé jeweils am ersten Donnerstag im Monat von 15 Uhr bis 17 Uhr im Pfarrheim, ob beim Pfarrfest oder Adventscafé, im Liturgiekreis, der Frauenmesse (jeden dritten Mittwoch im Monat), beim Organisieren von Ausflügen oder der beliebten Karnevals-Müttersitzung mit eigenem Programm. Beim Helferinnenfest am Dienstagabend, 29. August, im Pfarrheim konnten sich die Damen auch einmal zurücklehnen. Am Grill standen die Ehepartner. „Das ist nicht selbstverständlich, dass Ihr uns ehrenamtlich Eure Zeit widmet“, lobte die erste Vorsitzende Sigrid Hintzen das tolle Engagement ihres Teams.

Interessierte Frauen, die mitmachen möchten, gern auch als aktive Helferinnen, sind herzlich willkommen.

1.Vorsitzende: Sigrid Hintzen 

Tel.Nr. 02238/42325, siggi.hintzen@t-online.de

2.Vorsitzende: Dr. Signe Berger-Klapper

02238/44685, sibekla@web.de

Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen bei Demenz

Der aktualisierte „Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken“ gibt in leicht verständlicher Form Auskunft zu rechtlichen und finanziellen Fragen bei Demenz. Themen sind u.a. Vorsorgeverfügungen, rechtliche Betreuung, Geschäfts- und Testierfähigkeit, Anerkennung einer Schwerbehinderung, Möglichkeiten einer frühzeitigen Berentung sowie Leistungen von Pflegeversicherung und Sozialamt für Menschen mit Demenz.

Wenn in der Familie eine Demenzerkrankung auftritt, sind Angehörige gefordert, die Betreuung und Pflege zu organisieren und mit den persönlichen Belastungen zurechtzukommen, die die Krankheit mit sich bringt. Woran viele nicht denken: Es gibt auch eine Fülle von rechtlichen und finanziellen Fragen, mit denen man sich früher oder später auseinandersetzen muss. Wer soll beispielsweise eine Vollmacht bekommen und wie muss sie aussehen? Wer haftet, wenn Schäden entstehen? Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei der Pflege? Dabei hilft der von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft herausgegebene „Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken, ehrenamtliche und professionelle Helfer“.

Die 9. Auflage des Ratgebers wurde von den Rechtsanwältinnen Bärbel Schönhof (2. Vorsitzende der DAlzG) und Sandra Ruppin überarbeitet und auf den aktuellen rechtlichen Stand gebracht.

Heute leben in Deutschland etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60% davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzkranken wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von derzeit 134 regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 – 17 10 17 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 – 259 37 95 14 (Festnetztarif).

Die Broschüre

Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Menschen mit Demenz, ehrenamtliche und professionelle Helfer, 9. Auflage 2017, 208 Seiten, 6 €.

Zur Bestellung im Online-Shop

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Friedrichstr. 236
10969 Berlin

Tel.: 030 – 259 37 95 0
Fax: 030 – 259 37 95 29

E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
www.deutsche-alzheimer.de

Vier Pfoten für Demenzkranke

Neuer Qualifizierungskurs startet

© Michael Hagedorn

Bereits seit dem Jahr 2013 gibt es den ehrenamtlichen Hundebesuchsdienst „4 Pfoten für Sie“ für Menschen mit Demenz im Rhein-Erft-Kreis.

In drei Qualifizierungskursen konnten bisher rund 60 Halterinnen und Halter mit ihren Hunden auf die gemeinsame Aufgabe im Besuchsdienst vorbereitet und an Menschen mit Demenz vermittelt werden. Demenzkranke profitieren sehr von den Begegnungen zwischen Menschen und Tieren, denn viele von ihnen haben im Laufe ihres Lebens positive Erfahrungen mit Tieren gemacht und freuen sich auch im Alter über die vierbeinigen Besucher. Tiergestützte Aktivitäten können darüber hinaus die Kontaktaufnahme zu Menschen mit Demenz erleichtern und deren emotionales Wohlbefinden steigern.

„4 Pfoten für Sie“ wird von der Alexianer Köln GmbH koordiniert und in Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis in den Kommunen umgesetzt. Anfang 2018 ist ein neuer Qualifizierungskurs in Bergheim geplant. Interessierte Hundehalterinnen und -halter können sich ab sofort bewerben an dem Kurs teilzunehmen. Bei vorher stattfindenden Eignungstests werden geeignete Gespanne für das Engagement im Besuchsdienst ausgewählt.

Weitere Informationen und die Termine der Eignungstests finden Sie auf www.4-pfoten-fuer-sie.de. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Änne Türke von der Alexianer GmbH unter 02203/3691-11171 oder a.tuerke@alexianer.de zur Verfügung.

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