Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer Interessen für den Fall übertragen, dass Sie es selbst nicht mehr können. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend für Sie handeln und entscheiden. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
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11:00 AM - Hubertusmarkt
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11:00 AM - Paules Geschichten für Jungs
12:00 PM - Tag der offenen Tür im Museum
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5:30 PM - Informationsabend "Fußschmerzen"
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2:00 PM - Demenz-Kurs für pflegende Angehörige
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7:00 PM - Unheilige Allianzen ...
2:30 PM - Wintermarkt in der Fortunaschule ...
11:00 AM - Missionsbasar in Glessen
1:00 PM - Weihnachtsmarkt in Thorr
8:00 PM - Theater "Und alles auf Krankenschein"
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11:00 AM - Winterdorf Bergheim
4:00 PM - Wenn et uns nit jöv - FÄLLT AUS!
5:00 PM - 5. Fliestedener Glühweinfest
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5:00 PM - Nostalgischer Weihnachtsmarkt in Rheidt
11:00 AM - Nostalgischer Weihnachtsmarkt in Rheidt
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